…und zwar so schwierig, dass es geradezu nach einer „Aufarbeitung“ für das 1. Staatsexamen schreit. Wann hat man denn auch schon mal einen schönen Strafrechts-AT-Fall in der Rechtsprechung. Und dann auch noch beim BGH (Beschl. v. 08.12.2010 – 2 StR 536/10). Ist aber nicht nur Studenten interessant :-).
Faustregel: 1. Der Rücktritt wird IMMER geprüft! 2. Ganz vorsichtig und penibel prüfen und mit dem Gesetz arbeiten!
und immer schön früh ins Bett, dann ist man am nächsten Tag für die Prüfung fit 🙂 😉