Beendeter/unbeendeter Versuch – das ist richtig schwierig…

…und zwar so schwierig, dass es geradezu nach einer „Aufarbeitung“ für das 1. Staatsexamen schreit. Wann hat man denn auch schon mal einen schönen Strafrechts-AT-Fall in der Rechtsprechung. Und dann auch noch beim BGH (Beschl. v. 08.12.2010 – 2 StR 536/10). Ist aber nicht nur Studenten interessant :-).

2 Gedanken zu „Beendeter/unbeendeter Versuch – das ist richtig schwierig…

  1. Ref.iur.

    Faustregel: 1. Der Rücktritt wird IMMER geprüft! 2. Ganz vorsichtig und penibel prüfen und mit dem Gesetz arbeiten!

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