titelt die TAZ zum Vorhaben von Bischof Mixa, in Rom ein Verfahren anstrengen zu wollen – weil er nur unter Zwang zurückgetreten sei. Die Karawane zieht weiter…
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Auch du mein Sohn Brutus? – Ermittlungen gegen Erzbischof Zollitsch wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch
Nun wird wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Zollitsch ermittelt. Er soll von einem Missbrauchsfall gewusst, aber nichts unternommen haben. Meldung ist hier nachzulesen. Damit dürfte es wieder unruhig(er) werden, nachdem nach dem Rücktritt von Bischof Mixa ein wenig Ruhe eingekehrt war.
Wochenspiegel für die 18.KW – oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand
In der 18. KW waren folgende Beiträge interessant:
- Der Beck-Blog weist als Lesetipp auf den Aufsatz von Deutscher zum Fahrverbot in NZV 2010, 175 hin; der Link führt aber leider ins „Nirwana“.
- Mit der geplanten Erscheinenspflicht für Zeugen für Aussagen/Vernehmungen bei der Polizei und der Stellungnahme des DAV befasst sich ebenfalls der Beck-Blog, und zwar hier.
- Die „schönsten“ oder zumindest skurilsten Fälle schreibt immer das Leben; über einen solchen kann man hier nachlesen.
- Nach dem Lesen dieses Beitrags wird man sich das Trinken von Mate-Tee überlegen. 🙂
- Mit der Frage der Fluchtgefahr bei Bischof Mixa befasst sich der Beitrag: „Fluchtgefahr bei dem doch nicht„.
- In Berlin hat man besser Plastikgeld bei sich, denn sonst bekommt man im Verwarnungsfall Probleme mit dem Bezahlen, weil bar nicht mehr gern gesehen ist, vgl. dazu hier.
- Der Beck-Blog weist auf einige Entscheidungen des OLG Hamm zur Videomessung hin, über die wir z.T. auch schon berichtet hatten; vgl. zu den Volltexten hier, hier und hier. Eine Zusammenstellung der Rechtsprechung – Stand etwa Anfang 03/2010 – ist hier eingestellt.
- Eine heftige Diskussion (vgl. hier mit weiteren Nachweisen) hat es um die Länge oder zu lange Revisionsbegründungen gegeben, in die sich dann auch noch die Kollegin Braun eingeschaltet hat, mit der zutreffenden Feststellung: „Ob lang oder kurz, richtig sollte es sein„; vgl. auch noch hier.
Bischof Mixa entlassen – man darf gespannt sein, wie es weitergeht
Der Papst hat also heute das „Rücktrittsgesuch“ von Bischof Mixa Augsburg angenommen, vgl. dazu hier und aber auch hier. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und was sich von den (neuen) Vorwürfen bewahrheitet. Jedenfalls bleibt die „Geschichte“ sicherlich in den Nachrichten. Die neuen Vorwürfe dürften wohl auch noch nicht verjährt sein.
Nachtrag: Inzwischen, na ja schon vor diesem Beitrag, wird hier die Frage der Fluchtgefahr bzw. die Möglichkeit eines Haftbefehls diskutiert. Darüber wird man sicherlich ggf. nachdenken können, aber doch wohl erst dann, wenn man weiß, was eigentlich genau vorgeworfen wird. Im Moment befindet sich das Verfahren wegen der neuen Vorwürfe noch im Stadium der Vorermittlungen, also in der Phase der Entscheidungsfindung. Da gibt es (noch) keinen Haftbefehl, weil der für dessen Erlass erforderliche dringende Tatverdacht nicht bejaht werden kann. Fraglich ist ja schon der bloße Anfangverdacht. Man darf wirklich gespannt sein, wie es weitergeht.
Das Bistum Augsburg im Ausnahmezustand
so titelt heute die „Süddeutsche Zeitung“ auf S. 31, „Priesterrat erhöht Druck auf Mixa“ oder man hätte auch schreiben können: Und alles nur wegen Bischof Mixa. Die Reaktion im Bistum ist schon interessant, vgl. hier. Als Strafrechtler fragt man sich natürlich, wie mit der geänderten „Einlassung“ umzugehen ist. Erst „mit reinem Herzen“ bestreiten und dann doch einen Teil einräumen – mit dem Tenor: Ist aber nicht so schlimm (gewesen) – das würde im Strafverfahren nicht „gut kommen“ und hat auch dem Bischof nichts genutzt, sondern nur geschadet, um nicht zu sagen: Es hat ihn noch unglaubwürdiger gemacht.