Schlagwort-Archive: Mischfall

Neuigkeiten zum CanG/KCanG II: Strafzumessung u.a.: Neue Strafe, Gesamtstrafen(bildung), Mischfall

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Im zweiten Posting dann drei Entscheidungen zur Neubemessung/Neubewertung „alter“ Strafen. Auch insoweit stelle ich nur die Leitsätze der Entscheidungen vor. Rest dann bitte selbst lesen:

Im Cannabisgesetz ist gemäß Art. 316p, Art. 313 EGStGB eine über den Erlass von nicht vollstreckten Strafen für nach neuem Recht nicht mehr strafbares Verhalten hinausreichende Amnestieregelung nicht vorgesehen. Insoweit kommt auch eine Neubewertung bereits rechtskräftig verhängter Strafen wegen nach neuem Recht ebenfalls strafbarer Tathandlungen nicht in Betracht.

Bei einer Gesamtstrafenbildung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes sind Einzelstrafen wegen Taten, die nach neuem Recht weder strafbar noch mit Geldbuße bedroht sind, nicht einzubeziehen, da sie gem. Art. 313 Abs. 1 S. 1 EGStGB als erlassen gelten.

Art. 313 Abs. 3 EGStGB erfasst nicht sog. „BtM-Mischfälle“, in denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besessen wurden.

 

 

Nochmals: Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch bei Mischfällen?

Die Verkehrsrechtsanwälte haben in ihrem Newsletter vor einigen Tagen auf eine Entscheidung des AG Bremen v. 20.08. 2010 – 82 OW 660 J8 71222/09 (4/10) hingewiesen, wonach die Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch in den sog. Mischfällen zulässig ist. Alles höchst umstritten (vgl. auch hier). Aber: Eine sehr schön begründete Entscheidung, mit der man in vergleichbaren Fällen vielleicht punkten kann.