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Habe fertig – die Druckmaschinen laufen für „Burhoff, EV, 7. Aufl.“

Burhoff_EVSo, heute ist mal wieder Zeit/Anlass für ein wenig Werbung. Also: Werbemodus an 🙂 .

Die Bezieher meiner Newsletter wissen: 2015 ist ein „Handbuchjahr“. D.h., meine beiden Klassiker für das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung kommen neu, und zwar das Ermittlungsverfahren in der 7. Auflage und die Hauptverhandlung in der 8. Auflage. Immerhin 🙂 , manchmal bin ich selbst ein wenig erstaunt, dass ich schon die hohen Auflagenzahlen schreibe. Der ein oder andere hatte, als die Bücher ab Mitte der 90-iger des vorigen Jahrhunderts auf den Markt kamen, damit nicht gerechnet.

Aber nun ist es mal wieder so weit: Ich kann heute zunächst die 7. Auflage des „Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ ankündigen, das nun wieder beim ZAP-Verlag erscheint. Die Druckmaschinen laufen und wenn alles gut geht, müsste das Werk am 25.08.2015 – gerade an meinem 65. Geburtstag 🙂 – am Markt sein. Es ist dieses Mal beim alten/neuen ZAP-Verlag alles so schnell und reibungslos gegangen, dass wir mit dem Buch sogar zwei Monate vor dem Zeitplan liegen.

Im Buch: Man findet alles so, wie man es kennt:

  • Den in der Praxis der strafverfahrensrechtlichen Literatur einzigartigen alphabetischen „Burhoff-Aufbau“ nach Stichwörtern, der (bisher) noch nicht „abgekupfert“ worden ist 🙂 . Die meisten Benutzer schätzen diesen Aufbau, bietet er doch die Gewähr, als Benutzer schnell die zu lösende Problematik zu finden und diese dann an einer Stelle vollständig beantwortet zu bekommen.
  • Alle rund 280 Stichwörter – von „Ablehnung eines Richters“ bis „Zwangsmaßnahmen“ – sind selbstverständlich aktualisiert und zum Teil erweitert worden, wobei allein rund 600 neue Entscheidungen, nicht nur der Obergerichte, sondern vor allem auch der Instanzgerichte, eingearbeitet worden sind.
  • Auch die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte Literatur ist m.E. erschöpfend ausgewertet.

Nun genug, getrommelt. Jetzt bleibt nur noch der Hinweis auf die Vorbestellmöglichkeit, und zwar hier .

Und der Hinweis auf die dann sich bald – in ca. vier Wochen – anschließende – 8. Auflage von „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, auf die ich dann auch rechtzeitig hinweisen werde 🙂 .

Und: Natürlich gibt es auch das bewährte „Burhoff-Paket“, bestehend aus der 7. Auslage des „Ermittlungsverfahrens“ und der 8. Auflage der „Hauptverhandlung“. Mit dem Paket spart man rund 40 € gegenüber dem Einzelbezug. Auch das kann man vorbestellen, ebenfalls hier .

Werbemodus aus 🙂

Mandant fragt hinterher: Wer ist denn dieser „Burhoff“? – so muss es sein

Ib_owich weiß, ich weiß, Werbung wird nicht so gern gesehen, aber die Geschichte ist jetzt zu schön. Die muss/möchte ich einfach bringen. Ausgangspunkt ist das (gebührenrechtliche) Posting des Kollegen Nebgen unter: Der beigeordnete Vertreter verteidigt . Das hatte der Kollege auch auf Facebook, wo man ja heute die Beiträge hin meldet 🙂 , „eingestellt“ und dazu dann „Burhoff hilf“. Schon das war nett und ich habe dazu dann kommentiert und u.a. auf den RVG-Kommentar hingewiesen. So weit, so gut, den kannte der Kollege, so dass er gut gerüstet ist für den Kampf mit der Staatskasse 🙂 .

Aber was m.E. noch viel schöner war als „Burhoff hilf“ und die Kommentare zum „Gebührenpapst“ – nicht von mir, um Kommentatoren gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen – war der Kommentar eines Kollegen, der ein Erlebnis aus seinen „Jugendjahren“ berichtete und das poste ich jetzt hier (als versteckte/verdeckte) Werbung:

„Ich (junger Anwalt mit 1 Jahr Zulassung) stelle einen Beweisantrag.
Proberichter: „Die Sitzung wird unterbrochen. Das Gericht muss sich beraten!!“
Ich: „Ähm, falls Sie den Burhoff brauchen, den hätte ich in der Tasche!“
Proberichter: „Haben Sie schon nachgeguckt? Was sagt ER denn?“
Ich: „Ich habe das so im Burhoff abgeschrieben!“
Proberichter: „Zeigen Sie mal, wenn das da so steht, dann stellen wir die Sache ein, ne?“

Mandant fragt hinterher wer denn dieser „Burhoff“ sei!“

Einfach nur schön 🙂 :-). Nun weiß ich nicht,. welche Auflage der Kollege damals bei sich hatte. Heute müsste/sollte es die 4. Auflage sein. Zu Leseproben und zum Bestellformular 🙂 geht es hier.

Wichtige Leseproben auf meiner HP: OWi-Handbuch und RVG-Kommentar

Wie häufige Besucher meiner HP vielleicht wissen, sind dort Leseproben in den Werken möglich, an denen ich als Autor und/oder Herausgeber beteiligt bin. Nach dem Erscheinen der beiden Neuauflagen sind jetzt die Dateien aktualisiert worden. Wer Lust hat, kann also mal nachschauen, und zwar zum

Die Dateien kann man übrigens auch downloaden. Ach so: Ja, das war Werbung 🙂 :-D.

Bockemühl, Handbuch des Fachanwalts Strafrecht

Neu bei Heymanns Strafrecht: Bockemühl, Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, 4. Auflage 2009

Bockemühl, Handbuch des Fachanwalts StrafrechtDas „Handbuch des Fachanwalts Strafrecht“ begleitet jeden Strafverteidiger aktuell und umfassend bei seiner anspruchsvollen Aufgabe. Es ist für jeden Strafverteidiger ein unverzichtbares Hilfsmittel und Nachschlagewerk. Dem jungen Strafrechtler bietet es darüber hinaus das Wissen, das er für die Erlangung der Fachanwaltschaft benötigt.

Schritt für Schritt führt das Werk durch alle Abschnitte eines Strafverfahrens – angefangen beim Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zur Hauptverhandlung .

Das Handbuch stellt außerdem die Verteidigung in der Strafvollstreckung genau so dar wie die Anforderungen bei „speziellen Strafverfahren“, etwa bei einem Strafbefehls-, Wirtschaftsstraf-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Jugendstraf- und in der Neuauflage erstmals auch in einem Sexualstrafverfahren .

Das Werk klärt dabei nicht nur die rein juristischen Probleme; es zeigt auch, wie man zur richtigen Verteidigungstaktik findet. Stets erleichtern zahlreiche Checklisten und Musterschriftsätze die Arbeit erheblich.

Die Autoren dieses umfassenden Werkes zur Strafverteidigung sind vorwiegend Strafrechts-Praktiker, die Ihre langjährigen Erfahrungen im „Handbuch des Fachanwalts Strafrecht“ nun an ihre Kollegen weiter geben.

Jetzt in der 4. Auflage online bei Heymanns Strafrecht »

Spendenaufruf: Rettet das Familienrecht im Saarland, oder: Da vergleicht m.E. ein Professor Birnen mit Äpfeln

Der Kollege Fuchs hatte am Samstag einen Beitrag zur Festschrift des DAV zu dessen 140. Gründungsjahr, der den interessanten Titel hatte: „Irgendein Professor über das Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945„. Interessant denke ich, kannste ja mal lesen. Und bin dann sehr erstaunt, dass ich mich bzw. eins meiner Werke dort auch wieder finde. Nicht beim Kollegen Fuchs, aber in dem von ihm besprochenen Artikel von Prof. Louis Pahlow, „Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945“. Nämlich das mit dem Kollegen Willemsen verfasste „Handbuch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, 3. Aufl.  2008„.

Nun mag sich mancher fragen, was hat Burhoff mit der nichehelichen Lebensgemeinschaft zu tun? Ok, das ist ein anderer Bereich. Aber mancher fragt sich sicher auch: Was hat Burhoff mit dem Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945 zu tun? Habe ich mich auch gefragt und den Kollegen Fuchs um einen Abdruck des Artikels aus der Festschrift mit dem Titel: „Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945“ gebeten. Den hat er mir dankenswerter Weise geschickt und ich habe ihn inzwischen auch gelesen – ist nicht so ganz einfach. Aber: Ich glaube, ich habe es verstanden, was der Prof. Pahlow sagen will.

Prof. Pahlow kritisiert in einem Teil seines Beitrags die anwaltliche Literatur als zu wenig wissenschaftlich. Er belegt bzw. will das belegen mit einigen Literaturbeispielen u.a. aus dem familienrechtlichen Bereich. Darunter eben auch unser Handbuch. In der entsprechenden Passage heißt es (S. 365 f. .., ich zitiere ohne Fn.)“

„2. Besonderheiten in der Form
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