Schlagwort-Archive: DAV

Das wollen Rechtsanwälte…

Am vergangenen Samstag ist der 61. DAT in Aachen zu Ende gegangen. Dort sind auch straf(verfahrens)rechtliche Fragen, die auch in Blogs bereits eine Rolle gespielt haben, diskutiert worden. Wie die Rechtsanwälte dazu stehen, lässt sich den Pressemitteilungen des DAV entnehmen. Im Einzelnen:

  1. Zur geplanten Änderung des § 160a StPO heißt es: Anwälte fordern Stärkung des Anwaltsgeheimnisses; vgl. dazu auch hier, hier und hier.
  2. Die „Anwälte begrüßen Maßnahmen gegen überlange Gerichtsverfahren„, vgl dazu auch hier und hier.
  3. Die „Reform der Sicherungsverwahrung überfällig„, vgl. dazu auch hier.
  4. Gefordert wird (zu Recht): „Keine Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen bei der Polizei„, vgl. dazu auch hier, und hier.

Mal sehen, was aus den Vorhaben wird und wann und wie sie Gesetze werden.

Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder?

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 – und dies sogar einschließlich der Begründung.

Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?

Fazit: Abzulehnen. So übrigens auch der DAV; vgl. auch hier.

Schade, doch keine eigene Gerichtsshow des DAV

Wir hatten am 01.04.2010 über eine vom DAV geplante eigene Gerichtsshow berichtet. Nun teilt der DAV in seiner Depesche gerade dazu mit:

 6. Keine eigene DAV-Gerichtsshow

 In der Depesche Nr. 12/10 hatten wir darüber berichtet, dass der DAV eine eigene Anwaltsshow im Gegensatz zu den vielen Gerichtshows plant. Tatsächlich ist es so, dass die Analyse, dass bei der Darstellung der Anwaltschaft der bestehenden Gerichtsshows einiges im Argen liegt, zutrifft.

 Aufgrund zahlreicher Reaktionen auf diese Meldung bitten wir aber das Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht (1. April) zu beachten. Die Planung für eine solche Show hat dieses Datum leider nicht überlebt.

Schade, wäre doch mal was gewesen…

Kein Aprilscherz, oder doch?: DAV startet eigene TV-Show

Es ist kein Aprilscherz, oder vielleicht doch?  In einer PM teilt der DAV gestern mit:

„DAV startet eigene TV-Show

Gerichtsshows im Fernsehen ohne Realitätsbezug

Berlin (DAV). Zahlreiche Sender strahlen so genannte Gerichts- oder Justizshows aus. Dabei werden Gerichtsverhandlungen mit Schauspielern dargestellt. Vor allem die Mandanten sind nicht echt. Daraus ergibt sich eine mangelhafte Qualität solcher Shows. Die dargestellten Themen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Da zudem die Rolle der Anwältinnen und Anwälte unangemessen dargestellt wird, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) sich entschlossen, eine eigene „Anwalts-Show“ im Fernsehen und im Internet anzubieten.

„Es ist wichtig, der Bevölkerung ein realistisches Bild der Justiz und vor allem des Anwaltsberufs zu vermitteln“, so der Sprecher des DAV, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Viele wüssten gar nicht, was Anwältinnen und Anwälte jeden Tag in ihren Kanzleien leisten würden. „Es geht darum, den spannenden Anwaltsalltag darzustellen“, betont Walentowski.

Vielen Fernsehzuschauern ist gar nicht bewusst, wie wichtig und interessant die Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten ist. Dies geht von

  • dem Führen eines Fristenbuches,
  • der Wahrnehmung von Terminen bei Gericht,
  • dem Besuch einer JVA,
  • dem Schreiben von Rechnungen – und dem Inkasso hierzu -,
  • dem Akquisegespräch auf dem Golfplatz,
  • der Erteilung von telefonischen Auskünften,
  • der Koordination der zahlreichen Termine in der Kanzlei,
  • bis hin zum Arbeitsessen mit den Mandanten.

„Anwältinnen und Anwälte haben erkannt, wie wichtig die mediale Begleitung eines Verfahrens ist“, so Walentowski weiter. Daher seien aus Gründen der „Litigation-PR“ auch Mandanten gern bereit, für diese Shows ihre Fälle und Probleme der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und selbst aufzutreten. Eine Änderung der gesetzlichen Regeln zur Schweigepflicht der Anwälte soll der Bundestag demnächst verabschieden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die „Anwalts-Show“ nicht nur im Fernsehen, sondern auch als Livestream unter www.uns-koennen-sie-vertrauen.de zu verfolgen und auch Fragen zu stellen.

Für die Anwältinnen und Anwälte, die an der Sendung mitwirken wollen, wird es beim Deutschen Anwaltstag in Aachen im Rahmen des Begrüßungsabends am 13. Mai 2010 ein Casting geben. Bewertet werden die Kandidaten von einer hochrangig besetzten Jury, zu der auch der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, gehört. Gerüchte, dass die Sendung „Lenßen & Partner“ auf Sat1 künftig durch die Show „Ewer & Partner“ ersetzt werde, wies Walentowski als Spekulation zurück.“

Glaubt man es, oder glaubt man es nicht? Jedenfalls interessant.

BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung: Erste Reaktionen…

Das BVerfG hat ja nun zur Vorratsdatenspeicherung geprochen (Urt. v. 02.03.2010 – 2 BvR 256/08). Die Leitsätze dazu findet man schon hier; alle Achtung und Gratulation. Auch der DAV hat bereits Stellung genommen. Die PM findet man hier. Auch dazu: Alle Achtung. Das Thema wird die Blogs sicherlich noch länger beschäftigen.

Ergänzung: 02.03.2010, 15.02 Uhr: Hier dann der Link zu der Entscheidung des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.htm