Auch „mit Interesse zugucken“ ist sexueller Missbrauch…..
Das LG hat zwei Angeklagte u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (§ 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verurteilt. Dagegen die Revisionen der beiden Angeklagten. Beide hatten keinen Erfolg, und zwar auch diejenige des Angeklagten, der letztlich „nur“ noch zugeguckt hat, nicht. Dazu der BGH im BGH, Beschl. v. 10.03.2015 – 5 StR 421/14: […]
