Jugendlicher Angeklagter, oder: Auch Mama hat das letzte Wort
Und als zweite Entscheidung dann der BGH, Beschl. v. 28.03.2018 – 4 StR 629/17, der noch einmal/mal wieder das letzte Wort des Erziehungsberechtigten in einem Verfahren gegen einen Jugendlichen zum Gegenstand hat: „1. Zu Recht beanstandet die Revision, das Landgericht habe der in der Hauptverhandlung anwesenden erziehungsberechtigten Mutter des Angeklagten entgegen § 67 Abs. 1 […]
