Strafe I: „nicht unter akutem Suchtdruck gehandelt“, oder: Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
Und hier dann heute ein paar Entscheidungen zur Strafe bzw. zur Strafzumessung. Den Opener macht der BGH, Beschl. v. 14.03.2023 – 4 StR 475/22. Das LG hat den Angeklagten u.a. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Dagegen die Revision, die hinsichtlich des Strafausspruchs Erfolg hatte: „3. Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht […]