Kategoriearchiv: In eigener Sache

In eigener Sache: Manchmal reicht es mir… ich kann aktuell einen drauf setzen….

HomepageIch hatte ja gerade gepostet zu In eigener Sache: Manchmal reicht es mir…. Und „passend“ zu dem Posting hatte ich dann heute Morgen eine Mail in meinem Postfach, die ich dann allerding nicht so ganz passend fand 🙂 .

Und zwar heißt es da:

„…..ich wollte Sie bitten, Ihren Artikel im Internet aus dem Jahr 2003 über das Klageerzwingungsverfahren durch einen aktuellen Artikel zu ersetzen. Ich habe nämlich Ihre Leseprobe zum Klageerzwingungsverfahren (Teil B, Rechtsbehelfe, Rdnrn. 485 ff., S. 910 ff.) gelesen. Soweit ich das nach der Leseprobe beurteilen kann, stellt der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar.“

Ich habe mich gefragt: Soll ich lachen, soll ich weinen, bin ich bzw. werde ich mit zunehmendem Alter (zu) „dünnhäutig“? Nun, egal. Ich habe geantwortet, und zwar – das räume ich – genauso anmaßend, wie ich die Mail/Anfrage/Anregung fand, und zwar in etwas wie folgt („in etwa“ deshalb, weil ich das Zitat an einer Stelle geändert habe, um Rückschlüsse auf den Absender auszuschließen 🙂 .

„Sehr geehrter Herr Kollege,

schön, dass Sie meinen, dass „der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar“stellt. Allerdings: Ihre Mail und Ihre Aussage empfinde ich leicht anmaßend und habe mich darüber geärgert. Ich weiß nicht, was Sie dazu veranlasst, auf den Inhalt meiner Homepage Einfluss nehmen zu wollen und warum Sie meinen, dass Sie das können..     

Im Übrigen: Bei meiner Homepage handelt es sich nicht um ein (Hand)Buch, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dazu habe ich keine Zeit und ich bin auch nicht bereit, noch mehr finanziellen Aufwand zu betreiben. Eingestellt sind und bleiben von mir gefertigte Zeitschriftenbeiträge. Die sind zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt und geben demgemäß den Rechtszustand zu dem Zeitpunkt wieder. Darauf weise ich auch mehr als deutlich bei den „Veröffentlichungen“ hin. Wer einen der eingestellten Beiträge nutzt, weiß also, dass es ein Beitrag aus dem betreffenden Jahr ist. Er weiß dann auch bzw. sollte wissen, dass ein Beitrag aus dem Jahr 2003 nicht die Rechtsprechung und/oder Literatur wiedergeben kann, die es 2016, also 13 Jahre später, gibt.

Und: Nach der vor einigen Monaten geführten längeren Diskussion um [……] das Klageerzwingungsverfahren erlaube ich mir dann doch die Frage/Hinweis: Es gibt im juristischen Leben Gott sei Dank auch noch andere Dinge/Probleme als das „Klageerzwingungsverfahren.“ Mich interessiert das nur am Rande. Ich bitte daher, von weiteren Mails zu der Problematik Abstand zu nehmen.“

Mein Bedarf an solchen Dingen ist damit für diese Woche schon am Montag mehr als gedeckt. Und jetzt will ich wirklich arbeiten 🙂 .

In eigener Sache: Manchmal reicht es mir…

HomepageDen Wochenauftakt macht in dieser Woche ein Posting in eigener Sache, denn: Ja, manchmal reicht es mir (wirklich), was so von Kollegen an mich herangetragen wird. Aber vielleicht bin ich ja auch nur zu dünnhäutig. Jedenfalls fand ich ein Telefonat aus der vergangenen Woche nun nicht gerade „prickelnd“. Also:

Mich erreicht der Anruf eines Kollegen. Der erklärt mir, dass er in einer Beratungshilfesache einen kleinen Gebührenstreit mit dem dafür zuständigen AG habe. Dies habe die Gewährung der von ihm geltend gemachten Gebühren abgelehnt. Nun habe er aber auf meiner Homepage eine Entscheidung des AG Mannheim zu der Problematik gefunden. Und er glaube, dass das AG, wenn er mit der Entscheidung komme, ihm die beantragte Gebühr gewähren werde.

Ich Blödmann denke: Oh schön, endlich mal einer, der sich für den Rechtsprechungsservice und die vielen dort eingestellten Entscheidungen zum RVG bedanken will. Aber: Nein, will er gar nicht, denn es geht dann wie folgt weiter: Er habe ja nun die Entscheidung des AG Mannheim auf meiner Homepage gefunden, die Entscheidung stehe aber nicht bei juris. Und er meine, das AG würde dem AG Mannheim (noch) eher folgen, wenn er eine Entscheidung von juris präsentiere.

Wer mich kennt, weiß, dass ich so schnell ja nun nicht sprachlos bin. Aber das hat mir dann doch die Sprache verschlagen. Nachdem ich mich gesammelt hatte, habe ich dann ganz vorsichtig gefragt, was ich denn nun nach seiner Meinung tun solle? Vielleicht bei juris anrufen und bitten, dass man die Entscheidung von meiner Homepage dorthin übernimmt oder gar beim AG Mannheim anrufen und dort bitten, dass man die Entscheidung doch bitte zur Veröffentlichung bei juris einreiche.

Dann war Kollege ob dieser „Hilfsangebote“ sprachlos. Damit hat er dann wohl nicht gerechnet. Er meint dann aber noch, ja nun, schließlich sei die Entscheidung und die Sammlung auf meiner Homepage nicht „amtlich“.

Und da ist mir dann „der Draht aus der Mütze gesprungen“. Ich habe „nachgelegt“ und ihn gefragt, was er sich eigentlich vorstelle? Ob ich die Entscheidungen, die auf meiner Homepage einstelle, selbst schreiben würde? Das könne doch nicht sei Ernst sein. „Juris“ sei im Übrigen auch keine „amtliche Sammlung“. Ich erhielte die Entscheidungen auf der Homepage zum großen Teil von den Kollegen, die sie erstritten hätten. Und meine Sammlung sei insofern „amtlich“, dass ich ihm eine ganze Reihe OLG-Entscheidungen nennen könne, in denen die OLG bei mir veröffentlichte Entscheidungen zitieren, zum Teil auch dann, wenn die Entscheidungen an anderer Stelle veröffentlicht seien. Seine Anfrage führe bei mir allmählich zu der Reaktion: Jetzt reicht es aber und ich mache nicht mehr weiter.

Das Gespräch hat dann nicht mehr lange gedauert. Der Kollege meinte noch, wir könnten wohl nicht zusammen kommen. Ich habe ihm beigepflichtet und wir haben den Anruf beendet.

Fazit: Nun, keine Sorge, ich mache weiter. Aber solche Anrufe lassen mich schon zweifeln, ob es überhaupt Sinn macht. Die RVG-Entscheidungen – und auch die anderen Rubriken -, die kostenlos genutzt werden können – bei Juris, Beck und Jurion u.a. kostet so etwas monatlich – werden mit einer Selbstverständlichkeit hingenommen, die ihresgleichen sucht. Darüber hinaus hat sich ein munterer „Anfragedienst“ entwickelt, gegen den ich im Grunde nichts einzuwenden habe, weil er für mich ein „Praxistest“ für meine Bücher ist. Aber, was zu viel ist, ist zu viel. Und dazu gehören solche Anrufe eben so wie die Geschichten mit der „aufdringlichen Werbung“ und der schlechten Lesbarkeit (Bin ich verantwortlich, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Mitarbeiter technisch vernünftig auszustatten?)

Das brauche ich nicht. Und wie gesagt: Manchmal reicht es mir….

So, und nun wird weiter gearbeitet…. 🙂

Geiz ist geil – aber ich mache nicht alles mit….

1280px-BauerndemoWir wissen alle bzw. hören immer wieder: „Geiz ist geil“ bzw.: In den Zeiten des Internets wird an vielen Stellen versucht, kostenlos an Informationen/Leistungen zu kommen. Das ist ja auch grundsätzlich ok und ich leiste dem sicherlich auch mit meiner HP und auch den (kostenlosen) Antworten auf (Gebühren)Fragen Vorschub. Nur: Für manche Dinge habe dann auch ich wenig Verständnis und da springt mir dann schon mal der „sprichwörtliche Draht aus der Mütze“. So vor einigen Tagen bei einer Anfrage eines mir unbekannten Nutzers/Besuchers meiner Homepage. Die lautete wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

darf ein RA für Strafrecht eine halbe Grundgebühr (100 Euro) berechnen, obwohl er nur meiner Schilderung des Vorwurfs zugehört hat. Es kam zu keiner Mandatserteilung, weil der RA mir nicht kompetent genug schien, die geforderte Stellungnahme innerhalb der verbleibenden Woche zu schreiben. Kein Mandat – keine Grundgebühr, steht zumindst bei wikipedia.

Freundliche Grüße“

Schön, dass er freundlich grüßt. Ich habe dann weniger freundlich geantwortet:

Sehr geehrter Herr ppp.,

nun lassen wir mal die Frage der Grundgebühr außen vor. Was meinen Sie denn, wovon der Rechtanwalt lebt bzw. sein Büro unterhält? Von kostenlosen Auskünften? Die 100 € dürften, wenn nicht über die Nr. 4100 VV RVG, dann aber über § 34 RVG zu Recht angesetzt sein.

Wohin darf ich meine Rechnung schicken?“

Ich habe dann nichts mehr gehört. Sitze also jetzt auf meiner Rechnung 🙂 . Im Übrigen: Es lebe wikipedia, allerdings ist dort bei der Grundgebühr auch der Hinweis auf den § 34 RVG – Beratungsgebühr  enthalten.

Habe fertig, die Druckmaschinen laufen für „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016

HB_Rechtsmittel_kleinSo habe mal wieder fertig 🙂 . Die Druckfahnen für „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016“ sind seit gestern auf dem Weg in die Druckerei. Wenn nun nichts mehr passiert, ist die Neuauflage im Juni auf dem Markt bzw. auf dem Tisch des Rechtsanwalts/Verteidiger, wohin ja, wenn man Rezensionen liest, heute alle Bücher gehören; den Tisch möchte ich mal sehen 🙂 .

Es war mal wieder ein gehöriges Stück Arbeit, aber letztlich hat alles im Zeitplan gepasst, da Herausgeber, Autoren und Verlag gut zusammen gearbeitet haben.

Für mich ist das Buch dann ein Besonderes. Denn es schließt die Serie der Neuauflagen-/erscheinungen meiner Handbücher dann ab. Alle dann jetzt in neuem Gewand. Und das Quartett ist komplett aktualisiert. Jetzt kann ich est mal Luft holen 🙂 , aber nur kurz.

So und der regelmäßige Blogleser weiß: Dieses ist ein Werbeposting, das ich mit dem Hinweis darauf abschließe:

  • (Vor)Bestellungen von Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016, sind – wie immer möglich. Das geht dann hier beim Bestellformular.
  • Es gibt ein „Burhoff-Paket 2“. Das besteht aus der Neuauflage „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl., 2016“ und aus dem Ende 2015 erschienenen „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016„. Bei Bestellung des Pakets spart man 39 EUR. Auch das Paket ist beim Bestellformular vorzubestellen.

Also: Noch ein wenig Geduld, dann „spielt“ das Quartett.

Burhoff-Online im neuen Gewand, oder: Burhoff-Online 2.0

HomepageBurhoff-Online im neuen Gewand, oder: Burhoff-Online 2.0? Was ist los? Nun der ein oder andere Besucher/Nutzer von Burhoff-Online wird es vielleicht schon bemerkt haben: Burhoff-Online hat ein neues Outfit – passend zum bevorstehenden 1. Mai, denn wie heißt es doch: Alles neu macht der Mai. Mein Webmaster hat die neue Homepage am Montag aufgespielt, allmählich dürfte sich der Neustart durchs Internet „gefressen“ haben.

Vorab – ich habe nicht nur ein neues Outfit, sondern was viel wichtiger ist: Auch die Technik ist neu. Dieser – neudeutsch – Relaunch war einfach mal notwendig, nachdem ich jetzt fast 20 Jahre mit der Homepage online war und immer noch mit einer Technik aus dem vorigen Jahrhundert durch die Welt des Internets gezogen bin. Diese alte/veraltete Technik machte das Nutzen von Burhoff-Online auf Tablets, Smartphones usw. schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Und ohne das geht es natürlich in den heutigen Zeiten nicht mehr. Das wird jetzt alles besser. Ich hoffe jetzt nur, dass nicht wieder Mails (aus der Justiz) kommen, dass dies oder das nicht richtig läuft. Das liegt dann aber nicht an mir sondern an alten Webbrowsern. die dort immer noch im Gebrauch sind.

Den Relaunch habe ich dann aber eben gleich für ein neues Outfit genutzt, das grafisch auch mehr den heutigen Gepflogenheiten entspricht. Alles „schlanker“, klarer und aufgeräumter. Auf den ersten Blick denkt der regelmäßige Nutzer vielleicht, dass Funktionen weggefallen sind. Nein, das ist jedoch nicht der Fall. Es ist alles noch da, nur ein wenig anders zusammengefasst und gegliedert. So geht es jetzt z.B. unter „Veröffentlichungen“ zu den eingestellten Volltexten aus Zeitschriften, den Verfahrenstipps und den thematisch dazu passenden Zeitschriften „VRR“ und „StRR“. Und unter „RVG“ findet man alles das, was mit Gebührenrecht zu tun hat. Ich denke, das spielt sich dann bald ein bzw. man hat sich schnell „umgewöhnt“.

Zum Schluss: Ein herzliches Dankeschön an meinen Webmaster Daniel Springwald aus Bochum, der mal wieder alles mit bewundernswerter Geduld und Ruhe erledigt hat; er macht auch noch andere Dinge als meine Homepage (was, kann man hier nachschauen). Und dann auch an Christian Bartsch aus Havixbeck (liegt im Münsterland), auf dessen Webserver ich dann jetzt untergekommen bin. Denn „umgezogen“ bin ich mit der Homepage auch. Bisher war die bei Domainbox.de gehostet. Das war aber schon lange nicht mehr so gut wie in der Anfangszeit und das Theater um den Umzug hat mir gezeigt, dass die Entscheidung, den Laden zu verlassen, richtig war.

Und dann jetzt auf zur neuen Version von Burhoff-Online. Gleich mal schnuppern…..