Kategoriearchiv: In eigener Sache

5.000.000 Besucher – die Marke ist auf Burhoff-Online „geknackt“…..

HomepageGerade ist er umgesprungen, der Besucherzähler auf meiner Homepage Burhoff-Online. Die (magische) Grenze ist geknackt: Ich hatte den 5.000.000-sten Besucher. Im Grunde genommen sind es sogar noch mehr, da mein Webmaster während der „Laufzeit“ der Homepage den Besucherzähler wechseln musste und der Stand wieder „Null“ war.

Die Homepage läuft jetzt seit ca. 1997 mit steigenden Besucherzahlen. Auf ihr dürften inzwischen so um die 9.000 Beschlüsse im Volltext zur Verfügung stehen, davon allein rund 1.700 gebührenrechtliche, also RVG-Entscheidungen, und der Rest Beschlüsse des OLG Hamm und der sog. anderen Gerichte. Die Anzahl der eingestellten Volltexte habe ich nicht gezählt. Sie ist aber auch beachtlich und deckt alle Sparten ab, vor allem auch das Gebührenrecht. Die Homepage hat sich zu „einer Adresse“ entwickelt, die man besucht, wenn man sucht. Dazu dann auch noch das RVG-Forum, das derzeit aber ein wenig vor sich hin schlummert.

Und das Schöne: Das alles ist kostenlos. Und wird es wohl auch bleiben. Der Aufwand für ein „Bezahlmodell“ ist mir viel zu groß.

Das Knacken der 5.000.000-Besucher-Grenze ist dann der Moment, um kurz inne zu halten und Dank zu sagen. Ganz besonders natürlich an meinen Webmaster Daniel Springwald, der die Homepage von Anfang an betreut hat und geduldig alle Ideen, die ich hatte, umgesetzt hat und hoffentlich umsetzen wird. Dank natürlcih auch an alle – inzwischen über 5.000.000 Besucher. Die zahlreichen Besuche sind Ansporn, die nächste Grenze7Marke ins Visier zu nehmen. Einigen wir uns auf 6.000.000? Machen also kleine Schritte. Packen wir es an. Auf gehts.

ESO ES 3.0 – ist der Kampf um die Entschlüsselung der Rohmessdaten erledigt?

entnommen wikimedia.org Urheber Jepessen

entnommen wikimedia.org
Urheber Jepessen

Wer „mein“ OWi-Handbuch und/oder die „Blitzerbibel“ 🙂  „Messungen im Straßenverkehr“ kennt, weiß, dass in beiden Werken die Mitarbeiter der VUT aus Püttlingen unter Führung von H.P. Grün den technischen Teil übernommen haben. Da gilt „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Ich arbeite also mit der VUT zusammen und bin daher an ellem interessiert, was von dort kommt. Die VUT hat nun in der vergangenen Woche einen Newsletter versendet, der überschrieben war mit:  „VUT – ES3.0 – Wenn die sachverständige Praxis die Rechtsprechung überholt – Aktuelles“. Und dessen Inhalt bringe ich dann heute hier auch – natürlich mit Erlaubnis der VUT. Da heißt es:

„ES3.0 – Wenn die sachverständige Praxis die Rechtsprechung überholt

Vermehrt erhalten wir Hinweise von Rechtsanwälten, dass sie bei Verfahren mit ES3.0-Messungen die Rohmessdaten nicht bekommen oder dass die Gerichte ihnen eine Entschlüsselung der Rohmessdaten verweigern.

Der Kampf um eine Entschlüsselung der Rohmessdaten ist aber auch gar nicht mehr notwendig. Nachdem die Firma eso mit der esoDIGITALES II viewer Software (Version 22.2.9.40) die Möglichkeit geschaffen hat, die Rohmessdaten offline aus der Falldatei zu extrahieren und auszuwerten, ist es der VUT Informatik in einem Verfahren am AG Homburg (Az.: 11 OWi 62 Js 1529/15 (162/15)) gelungen im Auftrag des AG in einem informationstechnischen Gutachten festzustellen, dass die ausgelesenen Rohmessdaten unverändert den in der Falldatei enthaltenen entsprechen.

Die Rohmessdaten werden von der Auswertesoftware also unverändert ausgegeben.

In unserer neuen Version der Allgemeinen Stellungnahme zu Messungen mit dem ES3.0 (Stand: 16.06.2016) teilen wir die neuen Ergebnisse zur Auswertbarkeit der Rohmessdaten ohne den externen Beitrag der Herstellerfirma eso über deren Internetportal mit.

Dadurch ist die aktuelle Rechtsprechung zum Thema der Herausgabe der Rohmessdaten überholt, weil es nun technisch möglich ist, die Rohmessdaten unabhängig und neutral einer selbstständigen Bewertung zu unterziehen.

Im Rahmen von statistischen Erhebungen, insbesondere auch durch Auswertung ganzer Messreihen wird die VUT also in Zukunft feststellen und wissenschaftlich belegen können, wie messgenau der ES3.0 arbeitet. Der VUT ist es jetzt möglich, die Messdateien des ES 3.0 unabhängig und selbstständig auszuwerten. Die ESO Auswertesoftware stellt lediglich eine Plausibilitätsprüfung dar und ist in kritischen Fällen nicht geeignet Abweichungen festzustellen. Die einzige neutrale und wissenschaftlich korrekte Möglichkeit die Werte sicher und unabhängig zu prüfen, besteht über die Auswertung der Rohmessdaten mit Hilfe der Kreuzkorrelationen. Schon jetzt konnten in statistischen Mehrfachauswertungen Abweichungen von 1-2 km/h festgestellt werden.

Auch für die künftige Rechtsprechung kann sich hieraus die Frage ergeben, ob es sich beim ES3.0 überhaupt noch um ein standardisiertes Messverfahren handelt.“

Na, das ist/wäre doch was. Und die ersten OLG-Entscheidungen zur Herausgabe der Messreihen liegen ja bereits vor – dazu dann auch einiges an amtsgerichtlicher Rechtsprechung. Es bleibt also auch hier spannend.

Und nun: „Werbemodus ein“:

Dieses Posting gibt mir dann die Gelegenheit für die 4. Auflage von „Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr“ die Werbetrommel zu rühren. Das Buch kommt im Oktober. Vorbestellungen sind – wie immer – möglich. Hier geht es zum Bestellformular. Einfach ankreuzen und vorbestellen – und das Buch kommt dann im Okrober automatisch.

„Werbemodus aus“.

Burhoff bei Beck-online

© Daniel Ernst - Fotolia.com

© Daniel Ernst – Fotolia.com

Den Wochenauftakt mache ich dann mit ein wenig Werbung – wer es nicht mag/braucht, der kann ja einfach weiterklicken. Die anderen können dann weiterlesen und:

Nein, ich habe nicht (schon wieder) den Verlag gewechselt. Ist ja auch gar nicht nötig, da ich mich beim ZAP-Verlag ja wohl fühle, warum also wechseln. Aber es gibt dann doch etwas Neues, über das ich berichten bzw. auf das ich hinweisen möchte. Nämlich:

Seit dem vergangenen Freitag ist bei Beck-Online ein neues Beck-Modul „Strafrecht ZAP Verlag“ frei geschaltet worden. Da steht einiges aus dem strafrechtlichen Programm des ZAP Verlages jetzt „online zur Verfügung – übersichtlich aufbereitet“, und zwar neben meinen Werken:

  • Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen
  • Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung
  • Burhoff / Kotz (Hrsg. ), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge
  • Burhoff / Kotz (Hrsg. ), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

dann noch

  • Böttger, Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis
  • Geipel, Handbuch der Beweiswürdigung
  • Sommer, Korruptionsstrafrecht
  • Minoggio, Unternehmensverteidigung

und dann auch noch der StRR – StrafRechtsReport

Das Ganze für bis zu drei Nutzer für 39 EUR/Monat. Wer sich informieren will, kann das hier bei Strafrecht ZAP Verlag.Dort kann man sich auch kostenlos für einen vierwöchigen Test anmelden. Vielleicht ist das ja mal was für all die, die in der letzten Zeit bedauert haben, dass es einen guten Online-Zugang zu meinen Werken nicht (mehr) gibt.

Wer reingeschaut hat, wird mir beipflichten: Sieht gut aus.

Tä, tä, tä, sie ist da, die 2. Auflage vom „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“

HB_RechtsmittelDen „Wochenauftakt“ macht in dieser Woche ein Werbeposting. Ja, so ist es, Und wer es nicht mag, muss nicht (weiter) lesen. Aber ich meine, das darf sein bzw. es muss sogar sein 🙂 . Denn seit der vergangenen Woche ist nun das „Burhoff-Handbücher-Quartett“ komplett. Nach dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, immerhin 7. Auflage, dem „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, immerhin 8. Auflage, der Neuerscheinung 2016, dem „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ ist in der vergangenen Woche dann noch die 2. Auflage von „Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ erschienen. Damit gibt es dann jetzt auch 1.894 Seiten aktuelles Wissen zu strafrechtlichen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Und alle Handbücher im selben „outfit“. Macht sich gut im Bücherregal. 🙂 P.S.: Alle obigen Links mit Leseproben – für denjenigen, der die Bücher noch nicht kennt. 🙂 .

An dieser Stelle dem Verlag und allen Mitarbeitern ein herzliches Danke-schön für den zeitgenauen Einlauf des Buches. Punktgenau wie angekündigt im Juni – anders war es beim ZAP-Verlag ja auch nicht zu erwarten.

Und, natürlich gibt es auch „weiterführende“ Links zu Bestellmöglichkeiten: :-).

Und dann noch: Mal sehen, vielleicht gibt es ja demnächst eine Sonderedition: Alle vier Bände in einem Paket – man weiß ja nie….

Jurablogs geht…., oder: Sag beim Abschied leise Servus/danke….

entnommen wikimedia.org Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Von Peter Alexander gibt/gab es den Song:„Sag beim Abschied leise Servus“. Tja und das müssen wir nun wohl sagen. Denn morgen geht JuraBlogs nach 12 Jahren offline, wie uns Matthias Klappenbach in seinem Blog vor ein paar Tagen mitgeteilt hat. Traurig, aber leider wahr, Und sehr, sehr schade.

Denn: JuraBlogs ich – und ich denke nicht nur ich – werde dich vermissen. Du warst eine wunderbare Plattform, um sich schnell und ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, was in der juristischen Welt so alles passiert (ist), welche neuen interessanten Entscheidungen es gibt – die man ggf. selbst noch nicht entdeckt hatte -, und auch, um selbst zu bloggen bzw. seine Blogbeiträge über das eigene Blog hinaus zu verteilen. Für mich war JuraBlogs morgens häufig die erste Adresse im Netz, um eben mal schnell zu schauen, was es so Neues gibt. Und ich räume ein: Auch das Ranking fand ich „interessant“, war es doch ein guter Gradmesser, ob die Beiträge, die man selber gepostet hatte, beim Leser/Kunden angekommen waren/sind. Und manchmal war ich überrascht, wenn ein Beitrag, bei dem man nicht damit gerechnet hatte, viele „Klicks“ bekam und ein anderer, den man selbst unheimlich toll gefunden hatte, irgendwo vor sich hin dümpelte.

Das gibt es nun alles nicht mehr. Wie gesagt: Sehr, sehr schade. Aber ich kann die Entscheidung von Matthias verstehen. Wenn man schon viel Zeit in ein solches Projekt inverstiert, dann sollte/muss es sich auch wirtschaftlich lohnen. Mit der Einführung des Bezahlmodells – ich erinnere nur an Hin und Her um dieses Modell – ist das zumindest wohl insoweit gelungen, als das Projekt JuraBlogs „kostennuetral“ läuft, aber: Mit dem Bezahlmodell sind natürlich die Erwartungen der Kunden pp. an den Service gestiegen – ich kann mir vorstellen wie 🙂 . Und dann muss man sich wirklich fragen, ob es sich lohnt, weiter zu machen.

Alles in allem bleibt dann nur noch zu sagen: Danke Matthias für die vielen Mühen und die Zeit, die du zu unser aller Nutzen in das Projekt gesteckt hat. Und du warst auch immer bereit, Fragen hinter den Kulissen zu beantworten. Ich wünsche dir bei anderen Projekten usw. viel Erfolg. Genieße die „JuraBlogs freie Zeit“ und, um den Eingang aufzugreifen:

„Sag‘ beim Abschied leise ‚Servus‘, nicht ‚Lebwohl‘ und nicht ‚Adieu‘, diese Worte tun nur weh. Doch das kleine, Wörter’l ‚Servus‘, ist ein lieber letzter Gruss, wenn man Abschied nehmen muss.

Es gibt Jahraus Jahrein, ein neuen Wein und neue Liebelein. Sag‘ beim Abschied leise ‚Servus‘, und gibt’s auch ein Wiedersehen, einmal war es doch schön.“
P.S.: Nun, vielleicht gibt es ja ein Wiedersehen, Interessenten für eine „friedliche Übernahme“ hatten sich ja gemeldet. Und, wenn das nicht klappt, dann muss man sich ab 01.06.2016 eben selbst darum kümmern, dass man „Up-to-date“ bleibt. Ich habe meine Vorbereitungen getroffen.

Und für denjenigen, der bisher über Jurablogs von neuen Postings beim „BOB“ erfahren hatte, hier die Möglichkeiten, wie man sich nun ggf. anders informieren kann:

Das sollte reichen, oder: Ich denke/hoffe, man sieht sich 🙂 .

Und für Jurablogs nochmals: Danke und Servus!!!!!!!!!!!

P.S. Na ja, zunächst mal alles nicht so schlimm:Totgesagte leben länger, oder: JuraBlogs macht (vorerst) weiter