Kategoriearchiv: In eigener Sache

Zum 1. Weihnachtstag, oder: Wenn der Adventskranz brennt

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Urheber Marianne Schneegans
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Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was bringt man am 1. Weihnachtstag. Entscheidungen an sich nicht, denn die liest im Zweifel eh keiner, allerdings? Eine gibt es, die ich auch schon häufiger gebracht habe und die immer wieder schön ist. daher bringe ich sie dann heute auch noch einmal, und das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98. 

In der Entscheidung geht es um die Folgen eines Adventskranzbrandes am 1. Weihnachtsfeiertag, an sich gehört sie damit in den „Kessel Buntes“, sie passt aber auch heute:

„…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Ich habe ja schon einige Male geschrieben: Schön vorsichtig formuliert hat das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, manche Deutungen zu ???? ???? ???? .

In dem Sinne: Allen noch einen frohen 1. Weihnachtstag.

Der “BOB” wünscht frohe Weihnachten 2018 – ein Tag ohne Entscheidungen, Kommentare usw. ….

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Nach der Auflösung des RVG-Rätsels vom vergangenen Freitag, bleibt mir dann vor „Weihnachten 2018“ nur noch,  Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde zu schicken. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie tun/machen. Man sollte den Tag mal ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw. verbringen, tue selbst ich jetzt gleich

Wie immer schon in den vergangenen Jahren bedanke ich mich auf diesem Weg bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an mich und den BOB gedacht haben. Sie sind angekommen und ich habe mich auch gefreut. Ich freue mich aber auch über jede Karte, die ich nicht bekommen habe ???? . Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?. Ich habe auch geschrieben, aber nicht hier, sondern mit einer Spende an anderer Stelle.

Zum Bild: Im vorigen Jahr hatte ich das Bild “Bangkok schließt sich an„. In diesem Jahr dann mal etwas Gekauftes :-). Muss auch mal sein.

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

“I proudly present!” – „Burhoff Strafrechtspaket, Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung“ jetzt vollständig

Noch rechtzeitig vor Weihnachten kann ich melden: “ I proudly present“. Und das ist dann der endgültige Beweis.: Das Jahr 2018 geht nun wirklich dem Ende entgegen. Denn nun ist, nachdem auch „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung. 9. Auflage , 2019“ erschienen ist, alles am Markt, was 2018 am Markt sein sollte.

Ich habe die Belegexemplare zur Hauptverhandlung gerade ausgepackt und habe mich wie immer auch über diese Neuerscheinung gefreut. Auch hier haben wir, weil der Umfang stark zugenommen hat, auf ein anderes Format umstellen müssen, auch der Satz hat sich verändert. Dadurch ist auch dieses Buch natürlich „dünner“ geworden als die Vorauflage. Das wieder nur als Hinweis an diejenigen, die meinen in der 9. Auflage stehe weniger Inhalt als in der 8. Auflage. Nein. Das ist nicht der Fall.

Und die Freude über das Erscheinen des Werks ist dieses Mal auch nicht getrübt. Denn mein Vorname ist richtig geschrieben. Danke Verlag 🙂 . Das musste jetzt sein. Und die Scharte beim Ermittlungsverfahren ist, wie man sieht, dann auch gleich ausgewetzt, wenigstens fast 🙂 .

Bei der Gelegenheit dann Dank an alle Mitarbeiter im Verlag, die sich in 2018 für meine Werke „den A…. aufgerissen“ haben, damit sie noch rechtzeitig in 2018 erscheinen. Ich weiß, die Zusammenarbeit ist mit mir ungeduldigem Autor nicht immer einfach, aber am Ende wird alles gut. Oder Helmut Kohl hätte gesagt: Entscheidend ist, was hinten raus kommt.

Und das sind – wie immer . gute Produkte, die man natürlich auch auf meiner Homepage bestellen kann, und zwar dann hier. Da geht es dann zu den Paketen „EV und HV“ bzw. dem Komplettpaket „EV, HV, Rechtsmittel und Nachsorge“. Die werden übrigens, wenn sie jetzt bestellt werden, ausgeliefert, wenn die „Nachsorge“ wieder lieferbar ist. Denn wir sind da ausverkauft (gewesen). Das dauert dann ein wenig….

Happy Birthday: 10 Jahre „Burhoff-Online-Blog, eine lange Zeit, oder auch: Danke schön

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Wer mich und meine Arbeitsweise ein wenig kennt, der wird es kaum glauben bzw. er wird es sich nicht vorgestellt haben können, dass ich einen Termin vergesse oder übersehe. Aber nun ist es passiert (gibt mir zu denken 🙂 ). Nichts Dramatisches, aber immerhin:

Ich habe nämlich einen runden Jahrestag übersehen. Und zwar die „Geburtststunde“ des „BOB“. In dem ist nämlich am 01.12.2008 – also vor jetzt mehr als 10 Jahren – der erste Beitrag online gegangen. Damals lief das noch unter „Strafrechts-Blog“, die Namensänderung auf „Burhoff-Online-Blog“ habe ich dann 2014 vollzogen, als ich zum ZAP-Verlag gewechselt bin und seitdem den Blog in „Eigenregi“  betreibe.

10 Jahre mit dem Blog online – das ist eine lange Zeit. In der sind bislang 9.124 Beiträge online gegangen, ich zähle 15.711 Kommentare – gute, weniger gute und manchmal auch böse, die Spam-Kommentare zähle ich nicht. Alles in allem m.E. recht beachtlich für einen „Alleinblogger“, die aufgewendete Zeit rechne ich lieber mal nicht :-). Und laut Statistik hatte der Blog insgesamt mehr als 15,5 Mio Besucher und mehr als 2,3 Mio Aufrufe.

Mein erster Beitrag war einer in der Rubrik „Gesetzesvorhaben“, nämlich Weitere Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren, und zwar zum 2. Opferrechtsreformgesetz. Davon spricht heute im Grunde schon keiner mehr. Ich habe dann mal ein wenig weiter im Archiv gestöbert. Ich habe dann nicht gezählt, wie viele Sonntagswitze ich gebracht habe oder wie viele Wochenspiegel. Ist aber schon interessant, über was ich alles berichtet habe. Ich erinnere nur an die Diskussion über die Einsicht in die Bedienungsanleitung von Messgeräten, die u.a. hier ihren Ausgang, zumindest aber ihre Unterstützung durch viele Entscheidungen, über die ich berichtet habe, genommen hat.

Da der 01.12. als Jahrestag ja noch nicht so lange zurückliegt, erinnere ich dann heute doch noch daran. Und die Erinnerung verbinde ich mit einem Dank an alle, die mich in den letzten 10 Jahren unterstützt haben. Das sind die Mitarbeiter der Verlage, die in der ersten Zeit geholfen haben, und dann mein „Blogwart“ Mirko Laudon – er möge mir heute den Ausdruck verzeihen – , der sich neben seinem eigenen Blog „Strafakte“ und seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger immer wieder geduldig die Zeit nimmt, die Technik hier auf dem Stand zu halten. Ein Dankeschön sende ich aber auch an all die Kolleginnen und Kollegen, die mir in den vergangenen 10 Jahre immer wieder Entscheidungen geschickt haben, über die ich dann berichten konnte. Die stehen alle auf meiner Homepage online – inzwischen stehen dort mehr als 4.800 Entscheidungen.

Was kommt? Nun, man wird es sehen. Stand heute habe ich nicht vor, mit dem Bloggen aufzuhören. Denn auch ich ziehe daraus Gewinn, weil ich damit up-to-date bleibe, was meinen Büchern und damit wieder deren Nutzern zu Gute kommt. Ich mache also weiter. Ich hoffe, noch lange. Und versprochen ist: Den 20 Jahrestag werde ich nicht vergessen. 🙂

Sondermeldung: „Ich habe fertig“, oder „Burhoff, Hauptverhandlung, 9. Aufl.“ erschienen und geht in die Auslieferung

Gerade teilt mir “meine” Lektorin – neudeutsch heißt das „Produktmanagerin“ vom ZAP-Verlag, Bonn, mit: Sie ist da und geht in die Auslieferung. ???? ????

Wer ist “Sie”? Nun, “Sie” ist das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Auflage, 2019. Das sind über 1.300 Seiten geballtes Wissen zur strafrechtlichen Hauptverhandlung. Immerhin in der 9. Auflage – so schlecht kann das Buch also nicht sein. Und, um Fragen vorzubeugen: Ja, die 8. Auflage hatte über 1.600 Seiten. In der 9. Auflage steht aber nun nicht weniger, sondern die geringere Seitenzahl ist auf die Änderung/Vergrößerung des Formats zurückzuführen.

Damit habe ich auch an der Stelle für 2018 fertig. Nach meinem „Vereinsrecht, 10. Aufl.“ und dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage“, das dritte Buch in 2018. Mit dem Erscheinen und der Lieferfähigkeit der „Hauptverhandlung“ sind dann auch das „Strafrechtspaket“ und das „Komplettpaket Strafverteidiger“ lieferbar und werden ausgeliefert. Wer vorbstellt hat, bekommt die Werke dann (hoffentlich) noch vor Weihnachten.

Und dieses ist (natürlich) ein Werbeposting: Hier dann der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit auf meiner Homepage. Wer jetzt noch bestellt, müsste das oder die Werke noch in den nächsten Tagen bekommen – versprechen kann und will ich da aber nichts.

Allen, die schon bestellt haben, wünsche ich viel Spaß mit dem Werk bzw. den Werken. Es möge zusätzlichen Gewinn für den Mandanten in der Hauptverhandlung bringen ???? . <<Werbemodus>> aus.

Und ich freue mich dann wie immer, wenn ich das neue Buch dann in den nächsten Tagen auch in den Händen halten kann. Ich habe ja schon häufiger darauf hingewiesen. Das Auspacken eines neu erschienenen Buches hat etwas “erotisierendes”. Wie ein Kollege mal meinte/fragte: “Der Sex des Alters?”. 🙂