Kategoriearchiv: In eigener Sache

“I proudly present!” – „Burhoff, Handbuch für das Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.“ erschienen

Vor ein paar Tagen habe ich gerade erst auf das Erscheinen der 10.  Auflage von meinem 🙂 “Vereinsrecht – Ein Leifaden für Vereine und Mitglieder” hinweisen können (“I proudly present!” – Mein “Vorkind” “Vereinsrecht” in der 10. Auflage….).

Und heute dann schon wieder: “ I proudly present“. Daran merkt man, dass sich das Jahr nun wirklich dem Ende zuneigt. Gerade sind nämlich die Belegexemplare für „Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage, 2019“ bei mir eingegangen. Das zweite meiner Werke, von dem es in diesem Jahr eine Neuauflage gibt.

Ich habe die Belegexemplare ausgepackt und habe mich wie immer über eine Neuerscheinung gefreut. Dass das Werk mal in die 8. Auflage gehen würde hat beim Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 1997/1998 wahrscheinlich kaum einer gedacht. Inzwischen haben wir, weil der Umfang so stark zugenommen hat, auch auf ein anderes Format umstellen müssen, auch der Satz hat sich verändert. Dadurch ist das Buch natürlich „dünner“ geworden als die Vorauflage. Das nur als Hinweis an diejenigen, die meinen in der 8. Auflage stehe weniger Inhalt als in der 7. Auflage. Nein. Das ist nicht der Fall.

Die Freude über das Erscheinen des Werks war dann allerdings getrübt, als ich mir die Bücher näher angesehen habe. Wir könnten jetzt hier das Spiel: „Finde den Fehler“ spielen, aber das lasse ich lieber. Wer genau hinschaut, wird feststellen, dass ich „umbenannt“ worden bin. „Detlef“ mit „v“, das geht gar nicht. Meine Eltern würden weinen, wenn sie es noch sehen könnten. Ich weine nicht, bin aber „not amused“. Dazu wird es dann sicherlich ein ernstes Gespräch im Verlag geben. Allerdings: Ein Fehler auf dem Einband – für den ich nicht verantwortlich bin, (hoffentlich) nicht beim Inhalt – für den bin/wäre ich verantwortlich. Also: Bitte Nachsicht üben.

Und wie immer: Ja, man kann das “Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Auflage, 2019” auch auf meiner Homepage bestellen, und zwar dann hier. Da geht es dann auch zu den Paketen „EV und HV“ bzw. dem Komplettpaket „EV, HV, Rechtsmittel und Nachsorge“. Die werden übrigens ausgeliefert, wenn die „Hauptverhandlung“ erschienen ist. Das dauert noch ein wenig….

„I proudly present!“ – Mein „Vorkind“ „Vereinsrecht“ in der 10. Auflage….

Dann hier jetzt mal etwas ganz anderes bzw. etwas, das nichts mit Straf- und Bußgeldrecht zu tun hat.

Wer meine Vita kennt, weiß, dass ich auch ein Leben vor dem Straf- und Bußgeldrecht hatte. Und aus der Zeit stammen zwei Bücher, die ich immer meine „Vorkinder“ nenne. Eins davon ist das „Vereinsrecht – Ein Leifaden für Vereine und Mitglieder“. Und davon kann ich nun – „I proudly present“ – die 10. Auflage vorstellen. Gerade sind die Belegexemplare bei mir eingetroffen. Ich habe Sie ausgepackt und freue mich über das Werk.

Das ist übrigens das erste meiner Werke, dessen Auflagenzahl zweistellig ist. 10. Auflage, so schlecht kann das Buch also nicht sein. Im Übrigen merke ich, dass sich das Jahr dem Ende zuneigt. Denn: Nun kommen allmählich die Belegexemplare als Früchte der Arbeit des ablaufenden Jahres.

Und natürlich: Ja, man kann das „Vereinsrecht, 10. Auflage“ auch auf meiner Homepage bestellen, und zwar dann hier.

In eigener Sache: Bitte verschont mich, oder: „Wohl den letzten Schuß nicht gehört?“

© J.J.Brown – Fotolia.com

Vor der eigentlichen Eröffnung der Woche dann zunächst ein Posting in eigener Sache., und zwar Folgendes:

Ich hatte gestern auf meiner Homepage „Burhoff-online“ mal wieder einen Newsletter abgesetzt, und zwar die Nr. 30 im Jahr 2018. Zu dem hat mich dann gestern die Mail eines Abonnenten erreicht, die mich erstaunt, aber vor allem auch verärgert hat.

Der Kollege schreibt:

„Sehr geehrter Herr Kollege

ich beziehe mich auf Ihren vorhin abgesetzten Newsletter.

Sie teilen dort die Entscheidung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.05.2018 – 2 Ss-OWi 506/17 mit. Diese ist von Ihnen falsch eingeordnet. Sie steht unter „StGB/Nebengebiete“, gehört aber nach „StPO“, da es um einen fehlenden Strafantrag geht. Es handelt sich also um eine verfahrensrechtliche Entscheidung. Mir ist im Übrigen schon häufiger aufgefallen, dass man über die von Ihnen gewählten Zuordnungen der Entscheidungen diskutieren kann. Das macht das Arbeiten mit dem Newsletter schwierig. Das liegt vor allem auch daran, dass Sie insgesamt nur acht Rubriken vorgeben, ohne die noch weiter zu unterteilen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie das ändern würden.

Und: Mich stört die in letzter Zeit aufgenommene Werbung im Newsletter. Vielleicht lässt sich das ja wieder abstellen. Falls ja, halte ich Ihnen gerne weiter die Treue.“

Ich habe darauf nur kurz – und noch einigermaßen artig – geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Kollege,

auf Ihre Nachricht nur folgende kurze Erwiderung:

Ich habe weder Zeit noch Lust die von mir vorgenommenen Einordnungen von Entscheidungen zu diskutieren. Ich werde auch die Rubriken nicht ändern bzw. weiter auffächern. Das müsste nämlich mein Webmaster erledigen, wodurch Kosten entstehen würden. Um diese für mein kostenloses Angebot aufzufangen, schalte ich in den kostenlosen Newslettern auch Werbung. Das ist also eine Art Refinanzierung, die ich nicht aufgeben werde/kann.

Zum „Treuehalten“: Reisende soll – und kann man in der Regel auch – nicht aufhalten.“

Ich frage mich nun wirklich, was das soll(te). Ein kostenloses Angebot, über das man einerseits meckert, das aber andererseits ausgebaut/vereinfacht werden soll. Und das alles natürlich kostenlos. Werbung mag man aber auch nicht. Na schön, dann weise ich auf den Abmeldebutton hin, der in jedem Newsletter enthalten ist. Geht ganz schnell und schmerzlos.

Und: Nein, ich werde die Werbung nicht aufgeben. Denn mit ihr bzw. den eingehenden Buchbestellungen finanziere ich den Betrieb des Homepage, des Blogs usw. Meint man eigentlich, die dahinter stehende Technik usw. sei kostenlos zu erhalten? Nein, ist sie nicht. Und wem das alles nicht passt, der mag weiterziehen bzw. den kostenlosen Service nicht mehr nutzen.

Ich könnte ja jetzt auch gleich noch einmal für die „Mängelexemplaraktion“ werben. Tue ich aber nicht, das ich das gestern im „Wochenspiegel“ schon getan habe 🙂 . Ich will es ja nun auch nicht übertreiben.

Alles in allem: Bitte verschont mich mit solchen Mails. Jüngere als ich würden wahrscheinlich schreiben/sagen: „Wohl den letzten Schuß nicht gehört?“

Sale/Preiskracher/Sonderverkauf, oder: Weihnachten steht vor der Tür

© Pico – Fotolia.com

Achtung!!. Dies ist ein reines Werbeposting. Das muss aber auch mal sein. Ich bitte um Nachsicht. also <<Werbemodus an>>

Hintergrund für diese Nachricht: Der ZAP-Verlag hat ab Anfang Oktober einen neuen Webauftritt. Die Eröffnung des neuen Online-Shops begleitet eine Vermarktungsaktionen betreffend sog. Mängelexemplare. Dabei handelt es sich um z.B. verschmutzte und beschädigte Exemplare aus Rücksendungen usw. Die Exemplare haben den vollständigen Inhalt, sie sind nur äußerlich ein wenig angegriffen. Und daher werden sie verbilligt/günstiger abgegeben.

Und auf diesen Sonderverkauf weise ich hin. Günstiger sind derzeit folgende Werke:

  • „Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018“, der „Klassiker“ im OWi-Verfahren.

Preis regulär: 129,00 EUR, als Mängelexemplar nur 89,90 EUR

  • Verkehrsrechtspaket, bestehend aus „Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018““ und „Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl. 2017““.

Die beiden Bücher zusammen kosten regulär 199 EUR, Preis als Mängelexemplar: 149,90 EUR.

  • Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl., der Klassiker zu den Messverfahren.

Preis regulär 99,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 69,90 EUR

  • Burhoff Paket 2, bestehend aus „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl.

Preis regulär 189,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 132,00 EUR

Die beiden Bücher gibt es auch einzeln als Mängelexemplar.

  • RVG-Kommentar „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017“,

Preis regulär: 129,00 EUR, Preis als Mängelexemplar 89,90 EUR

Bestellen kann man die Werke beim Bestellformular. Ich bitte um Verständnis, dass für die Lieferungen aus den Sonderangeboten kein Rückgaberecht besteht.

Also, dann los 🙂 . Weihnachten steht vor der Tür.

<<Werbemodus aus>>

Auszeit: Mal nicht mit dem Schiff, sondern mit dem Bus durch Indien, oder: Mal was anderes

So, dann mal wieder ein Abmeldeposting. Denn: Ja, ich bin dann jetzt in Urlaub ???? , habe ch mir – meine ich, nachdem die beiden Neuauflagen bei mir durch sind – auch verdient. Wenn dieser Beitrag online geht, müsste ich bereits – fast – am Flughafen Frankfurt sein – hoffentlich hat es bzw. wenn die DB geschafft hat. Von dort aus geht es dann heute Abend nach Neu Dehli.

Und von da aus dann morgen mit dem Bus zwei Wochen durch Indiens Norden. Ja, mal keine Kreuzfahrt, sondern Busrundreise. Habe ich noch nie gemacht.

Und wer wissen will, wo ich bin, der bekommt hier – wie immer ._) – den Reiseverlauf. Über/bei Facebook werde ich dann ggf. auch Bilder einstellen und ein wenig (mehr) berichten:

  1. Tag – Frankfurt nach Delhi
  2. Tag – Delhi
  3. Tag – Delhi – Mandawa
  4. Tag – Mandawa – Bikaner – Gajner
  5. Tag – Gajner – Dechu
  6. Tag – Dechu
  7. Tag – Dechu – Jodhpur
  8. Tag – Jodhpur – Ranakpur – Udaipur
  9. Tag – Udaipur
  10. Tag – Udaipur – Deogarh
  11. Tag – Deogarh – Jaipur
  12. Tag – Jaipur
  13. Tag – Jaipur – Chomu
  14. Tag – Chomu – Fatehpur Sikri – Agra
  15. Tag – Agra – Delhi
  16. Tag – Rückflug nach Deutschland.

Wen der genaue Reiseverlauf interessiert, der kann sich hier informieren. Klingt doll: „Reisen wie ein Maharadscha“, schauen wir mal, was daraus wird. Bin sehr gespannt, was auf mich und meine Frau zukommt. Und natürlich auch gespannt auf Indien. Wobei – darüber bin ich mir im Klaren – wir nicht wirklich Indien kennen lernen werden. Aber genügend Eindrücke wird es sicher geben. Also, auf gehts.

Und hier? Nun, hier gilt das, was ich immer in den Abmeldepostings schreibe und was ich jetzt einrücke. Man kann das Rad ja nicht immer neu erfinden:

“Hier geht es – der Technik sei Dank! – an sich ganz normal weiter. Beiträge sind vorbereitet, damit es nicht ggf. langweilig wird. Allerdings ist natürlich die ein oder andere Entscheidung schon etwas älter, da ich die Beiträge ja schließlich über einen längeren Zeitraum vorbereiten musste. ????

Und eins habe ich dann auch (wieder) gemacht – selbst auf die Gefahr hin, dass ich wieder gerüffelt werden. Die Kommentarfunktion habe ich ausgestellt. Denn ich kann – und will ???? – die Kommentare von unterwegs  nicht im Blick haben. Darauf muss man nun eben bis zum 04.10.2018 verzichten. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich auch nach der Rückkehr einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht ???? .”

Ich wünsche allen Bloglesern usw. eine gute Zeit und mir /uns wieder eine tolle Reise.