Kategoriearchiv: In eigener Sache

Habe fertig – die Druckmaschinen laufen für “Burhoff, Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.”

So, ein Posting außer der Reihe. Das bedeutet in der Regel: Werbung. Daher: <<Werbemodus>> an. Zu berichten gibt es Folgendes:

Wir haben fertig – rechtzeitig vor meinem Urlaub 🙂 . Und zwar: „Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.“. Habe fertig bedeutet: Die Fahnen befinden sich auf dem Weg in die Druckerei. Und wenn dort alles gallt läuft, müsste das Werk im Otkober lieferbar sein. Ich bin da ein wenig vorsichtig, denn man weiß ja nie, was noch alles passiert.

Jedenfalls ist damit der erste Schritt mal wieder getan, um die Handbücher zu aktualisieren. Das erste Werk ist dann da. Es folgt dann in kurzem Abstand „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl.“. Und dann sind wir komplett. Es liegen dann mit dem „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen, Rechtsmittel, 2. Aufl.“ und „Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ rund 8.500 Seiten zum Strafverfahrensrecht vor. „Geballtes Wissen“ 🙂

Wie gesagt: Dieses Posting ist ein Werbeposting, das heißt: Es gibt einen Link zur Bestellseite auf meiner HP, wo man (vor)bestellen kann, und zwar:

  • Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., 2018
  • Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl., 2018
  • Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen, Rechtsmittel, 2. Aufl., 2016
  • Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016
  • Burhoff Paket 1: Burhoff, Handbuch Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung,
  • Burhoff Paket 2: Burhoff/Kotz (Hrsg.). Handbuch Rechtsmittel und Nachsorge
  • Komplettpaket Strafverteidiger: Handbuch, Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel und Nachsorge

Mit den Auswahlmöglichkeiten dürfte kein Wunsch offen bleiben. Besonders interessant die Pakete. damit kann man einigen an Euros sparen. Bei dem Komplettpaket sind es satte 177 €. Also, was will man mehr.

Und hier geht es dann – noch einmal – zur Bestellseite.

Die Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung kommen dann, wenn die beiden Neuerscheinungen lieferbar sind – das gilt auch für die jeweiligen Pakete. Die Handbücher Rechtsmitte, Nachsorge und das Paket 2 kommen jetzt sofort.

<<Werbemodus aus>>

Komplettpaket für den Strafverteidiger, oder: Geiz ist geil, wenn man 177 EUR sparen kann

© Pico – Fotolia.com

Ich starte heute mal mit einem reinen Werbeposting, das vorab nur als Warnung an diejenigen, die das nicht mögen 🙂 . Also: <<Werbemodus an>>:

Ich habe ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass im kommenden Herbst die Neuauflagen meiner beiden Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zur strafrechtlichen Hauptverhandlung anstehen, und zwar die 8. bzw. die 9. Auflage. Ja, lange ist es her, seit ich 1995 mit der Hauptverhandlung gestartet bin.

Ich denke, groß vorstellen/beschreiben muss ich die Werke nicht mehr. In der „Szene“ sind sie bekannt. Jeder weiß: Es handelt sich um Handbücher in „ABC-Form“, also alles, was man zu einer Frage such/wissen will, an einer Stelle, man muss nicht groß blättern und suchen. Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung erschließen sich nicht über Paragrafen, sondern über (Fach)Begriffe. Das ist gut angenommen worden. Die Bücher sind – das kann man m.E. bei der 8. bzw. 9. Auflage sagen – Klassiker.

So weit, so gut. Warum aber jetzt dieses „Werbeposting“? Nun, Anlass dafür ist eine „Neuauflage“, die sich der Verlag zum Erscheinen der beiden Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung hat einfallen lassen. Er hat nämlich – in 1. Auflage – ein „Komplettpaket für den Strafverteidiger“ aufgelegt und zu den beiden Neuauflagen die aktuellen laufenden Auflagen von „Burhoff/Kotz (Hrsg.) Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsmittel, 2. Auflage“ und „Burhoff/Kotz (Hrsg.) Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016“, gepackt. In der Werbung des Verlages dazu heißt es: „Ein starkes Quartett für alle Verteidiger im Strafrecht“. In der Tat. Man könnte auch sagen: Im Strafverfahren von der „Wiege bis zur Bahre“ mit Handbüchern von Burhoff 🙂 .

Das Auflagen des Quartetts allein ist aber noch nicht der Grund für dieses Posting. M.E. besonders interessant wird das Angebot nämlich durch den Preis. Das Komplettpaket kostet nämlich nur 299,– €. Und – wer rechnen kann, der ist nicht nur klar im Vorteil–, sondern der wird auch feststellen, dass mit mit dem Komplettpaket 177,– € gegenüber dem Einzelbezug spart. Das ist daoch mal was. Rund 8.000 Seiten zum Strafverfahren beziehen und dabei dann 177,– € sparen. Alles Topaktuell, auch die beiden Handbücher zu den Rechtsmitteln und zur Nachsorge. Und, um Fragen vorzubeugen: Insoweit handelt es sich nicht um „Abverkauf“. Neuauflagen stehen hier nicht an.

So, Werbung genug. Geschmack gemacht. Dann nicht lange zögern und (vor)bestellen. Das ist hier beim Bestellformular möglich. 

Die Bücher kommen dann nach Erscheinen der Haupterhandlung – vermutlich Ende Oktober/Anfnag November – automatisch auf den Schreibtisch. Und wer den Kreis dann schließen will, der bestellt gleich unseren RVG-Kommentar „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017“ mit. Das loht sich mit Sicherheit. Und das Buch „sitzt ja dran“. Kostet 129,– €, die man aus der Ersparnis für das Komplettpaket locker aufbringen kann. Bleiben ja immer noch rund 50,– €  übring.

<<Werbemodus>> aus

Jurablogs ist gegangen…., oder: Sag zum Abschied leise Servus/danke…., oder: Abschied zum Zweiten….

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Seit gestern ist es nun „amtlich“, was ich in den letzten Tagen schon befürchtet hatte: JuraBlogs ist abgeschaltet. Allen häufigeren Besuchern/Nutzern von JuraBlogs war sicherlich auch schon seit einigen Tagen aufgefallen, das es das vertraute JuraBlogs an der bekannten Stelle nicht mehr gab. Zunächst war ich von einem (weiteren, dieses Mal großen) Relaunch ausgegangen, das ist es nun aber leider nicht. Matthias Klappenbach teilt nämlich gestern mit: „Wie Ihr unter Umständen mitbekommen habt, gibt es JuraBlogs in der bekannten Form nicht mehr. Viele persönliche und berufliche Änderungen lassen das Weiterbetreiben in der ursprünglichen Form leider nicht mehr zu.

Das hatten wir ja leider schon mal, nämlich Ende Mai 2016. Dazu hatte ich damals auch gepostet/gebloggt, und das Posting hole ich dann heute wieder hervor und zitiere:

Von Peter Alexander gibt/gab es den Song:“Sag beim Abschied leise Servus”. Tja und das müssen wir nun wohl sagen. Denn morgen geht JuraBlogs nach 12 Jahren offline, wie uns Matthias Klappenbach in seinem Blog vor ein paar Tagen mitgeteilt hat. Traurig, aber leider wahr, Und sehr, sehr schade.

Denn: JuraBlogs ich – und ich denke nicht nur ich – werde dich vermissen. Du warst eine wunderbare Plattform, um sich schnell und ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, was in der juristischen Welt so alles passiert (ist), welche neuen interessanten Entscheidungen es gibt – die man ggf. selbst noch nicht entdeckt hatte -, und auch, um selbst zu bloggen bzw. seine Blogbeiträge über das eigene Blog hinaus zu verteilen. Für mich war JuraBlogs morgens häufig die erste Adresse im Netz, um eben mal schnell zu schauen, was es so Neues gibt. Und ich räume ein: Auch das Ranking fand ich “interessant”, war es doch ein guter Gradmesser, ob die Beiträge, die man selber gepostet hatte, beim Leser/Kunden angekommen waren/sind. Und manchmal war ich überrascht, wenn ein Beitrag, bei dem man nicht damit gerechnet hatte, viele “Klicks” bekam und ein anderer, den man selbst unheimlich toll gefunden hatte, irgendwo vor sich hin dümpelte.

Das gibt es nun alles nicht mehr. Wie gesagt: Sehr, sehr schade. Aber ich kann die Entscheidung von Matthias verstehen. Wenn man schon viel Zeit in ein solches Projekt inverstiert, dann sollte/muss es sich auch wirtschaftlich lohnen. Mit der Einführung des Bezahlmodells – ich erinnere nur an Hin und Her um dieses Modell – ist das zumindest wohl insoweit gelungen, als das Projekt JuraBlogs “kostennuetral” läuft, aber: Mit dem Bezahlmodell sind natürlich die Erwartungen der Kunden pp. an den Service gestiegen – ich kann mir vorstellen wie ???? . Und dann muss man sich wirklich fragen, ob es sich lohnt, weiter zu machen.

Alles in allem bleibt dann nur noch zu sagen: Danke Matthias für die vielen Mühen und die Zeit, die du zu unser aller Nutzen in das Projekt gesteckt hat. Und du warst auch immer bereit, Fragen hinter den Kulissen zu beantworten. Ich wünsche dir bei anderen Projekten usw. viel Erfolg. Genieße die “JuraBlogs freie Zeit” und, um den Eingang aufzugreifen:

“Sag’ beim Abschied leise ‘Servus’, nicht ‘Lebwohl’ und nicht ‘Adieu’, diese Worte tun nur weh. Doch das kleine, Wörter’l ‘Servus’, ist ein lieber letzter Gruss, wenn man Abschied nehmen muss.

Es gibt Jahraus Jahrein, ein neuen Wein und neue Liebelein. Sag’ beim Abschied leise ‘Servus’, und gibt’s auch ein Wiedersehen, einmal war es doch schön.”

Zunächst wiederhole ich den dank an Matthias Klappenbach. Ich kann mir vrostellen, welche Mühen Jurablogs gemacht hat. Und das bei einem kostenlosen Angebot. Aber – ich weiß es von meiner eigenen Homepage: Desto günstiger ein Angebot ist, desto höher sind die Ansprüche der Nutzer.

Wie geht es nun weiter: Beim letzten Mal war es dann ja doch kein endgültiger Abschied (vgl. hier: Totgesagte leben länger, oder: JuraBlogs macht (vorerst) weiter). Aber das scheint dieses Mal anders zu sein, zumindest auf den ersten Blick. Ein wenig Hoffnung machen allerdings die Eingangssätze im noch geschalteten JuraBlogs Blog :-):

Ich bin mir nicht sicher, was unter dieser Domain in Zukunft passieren sollte. Dieses Blog soll uns die Möglichkeit geben, darüber zu diskutieren. Ich wollte nicht für Wochen einfach nur eine „404-Nicht-Gefunden“-Seite anzeigen lassen ;-).

Falls Ihr eine Idee habt, bitte ich um einen Kommentar.

Und „Übernahmeangebote“ sind ja schon da. Vielleicht bewegt sich ja doch noch was. Ich gehe allerdings vom endgültigen Schluss aus.

Das bedeutet: Man muss sich ab sofort selbst darum kümmern, dass man “Up-to-date” bleibt; darauf hatte ich ja auch schon Ende Mai 2016 hingewiesen. Ich habe meine Vorbereitungen getroffen.

Und für denjenigen, der bisher über Jurablogs von neuen Postings beim “BOB” erfahren hatte, hier dann – noch einmal 🙂 – die Möglichkeiten, wie man sich nun ggf. anders informieren kann:

Das sollte reichen, oder: Ich denke/hoffe, man sieht sich ???? .

Und für Mathias Klappenbach und „sein“ Jurablogs nochmals: Danke und Servus!!!!!!!!!!!

DSGVO-Kollateralschaden: Burhoff-RVG-Forum abgeschaltet

© AKS- Fotolia.com

So heute ist DSGVO-Neujahr, aber: Nein, ich mache/bringe nichts zur DSGVO, die mich in den letzten Tagen auch beschäftigt hat. Das könnte ich auch gar nicht. Ich hoffe aber, dass bei mir alles DSGVO-konform ist. Bei den erforderlichen Arbeiten/Prüfungen haben mich mein Webmaster D. Springwald aus Bochum und der Kollege Mirko Laudon aus Hamburg tatkräftig unterstützt, rechtlich wie technisch. Dafür beiden auch an dieser Stelle herzlichen Dank.

Kollateralschäden gibt es natürlich, leider. Dazu gehört mein RVG-Forum auf Burhoff-Online. Das habe ich seit Inkrafttreten des RVG im Sommer 2004 betrieben. Das ist im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO dann jetzt abgeschaltet, ich hatte keinen Bock auch da noch zu informieren, zu belehren usw. Ist aber (leider) auch nicht ganz so schlimm. Das Forum war in der letzten Zeit eh nicht mehr so stark frequentiert wie in den Anfangsjahren. Daher kann ich das Abschalten verschmerzen. Wer gebührenrechtliche Fragen hat, weiß ja, wo und wie er mich findet.

Wenn jetzt noch Fragen sind: Ich wende mich damit an Frau Merkel und den wohl zuständigen Minister – Herrn Seehofer – und die zuständige Kommissarin bei der EU. Die werden schon wissen, wie es geht und/oder richtig zu machen ist.

Ich glaube, die Antwort würde uns verunsichern 🙂 .

„Fast schneller als der Gesetzgeber“, oder: Nochmals mein Ebook StPO 2017

So, in die 8. KW. starte ich vor dem eigentlichen Wochenprogramm mit einem Werbepost. Wer also das nicht lesen will, einfach weiterklicken.

Es geht noch einmal um mein Ebook: „Die Änderungen in der StPO 2017 – ein erster Überblick“, das im August des vergangenen Jahres heraus gekommen ist. Ich hatte darüber ja schon ein paar Mal berichtet – bisschen Werbung muss ja sein, denn irgendwovon muss man ja leben 🙂 (vgl. z.B. hier: Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook).

Dazu gibt es inzwischen eine Rezension des Kollegen Jost Henning Kärger aus München im DAR 2018, 119, die ich mit Genehmigung der dortigen Schriftleitung hier online stellen darf; geht leider nur so, da es zu dem Ebook keine eigene „Ebook-Seite“ auf der Homepage gibt. Über die Rezension habe ich mich – das räume ich ein – sehr gefreut. Denn, wann wird schon mal ein Ebook rezensiert und dann auch noch so schnell – und so schön 🙂 🙂 ? In der Rezension heißt es nämlich:

„Fast schneller als der Gesetzgeber:

Unmittelbar mit der Verkündung des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ am 23. 8. 2017 und dessen Inkrafttreten am 24. 8. 2017 hatte der Autor seine Kommentierung als eBook publiziert: praktisch und brandaktuell.

Eine wichtige erste Einschätzung der Änderungen – vom Praktiker für Praktiker –, da ja Änderungen im Verfahrensrecht auch Anwendung auf bereits laufende Straf- und Bußgeldverfahren finden. Daher ist dieses Werk seitdem eine wertvolle Hilfe für die tägliche Anwaltspraxis, ehe die einschlägigen Kommentare und Fachbücher mit Aktualisierungen nachziehen.

Für das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besonders wichtig sind die Ausführungen zu den Änderungen zu Themen des Ermittlungsverfahrens, wie dem Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81 a II StPO), der Pflichtverteidigung bei richterlichen Vernehmungen (§ 141 III 4 StPO) sowie der Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft (§ 163 StPO).

In der Hauptverhandlung wichtig sind die Ausführungen des Autors zu den erweiterten Hinweispflichten (§ 265 StPO). Hier weist er zutreffend auf den Zusammenhang mit der vor kurzem in Kraft getretenen Möglichkeit des Fahrverbots als Nebenstrafe bei Nichtverkehrsdelikten hin, wo der Hinweis bei Umständen erfolgen muss, nach denen das Fahrverbot nach dem Gesetzestext in der Regel anzuordnen ist.

Zusammenfassend meine persönliche Empfehlung: für den Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dieses EBook eine eine lohnende Investition für eine kompetenten Beratung und Vertretung des Mandanten nach dem neuesten Rechtsstand.“

Besten Dank an den Kollegen für die Einschätzung.

So, das war jetzt Werbung, aber so was von 🙂 . Zum Bestellformular geht es dann hier. Es sind noch Exemplare vorrätig. Und leisten kann man sich das Ebook m.E. auch. Der „moderate“ Preis liegt bei 25 €.