Archiv für den Monat: März 2009

Ermittlungen im Amoklauf Winneden

Die „Westfälischen Nachrichten“ – gestern ist es ja auch schon über andere Ticker gelaufen – melden heute, dass die StA in Baden-Württemberg gegen den Vater des 17-jährigen Amokläufers aus Winneden ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hat. Begründet wird dies damit, dass der Vater die Tatwaffe nicht in einem Waffentresor sondern frei zugänglich im Schlafzimmer aufbewahrt haben soll. Das wäre eine OWi nach dem WaffenG. Auch die entsprechende Munition soll frei zugänglich gewesen sein. Eine Sorgfaltspflichtverletztung wird man darin ja ggf. sehen können. Aber: Was ist mit der Vorhersehbarkeit? Wusste der Vater, dass der Sohn – wie es heißt – depressiv gewesen ist? Wenn das der Fall ist und nachgewiesen werden kann, würd man damit wahrscheinlich die Vorhersehbarkeit begründen können.

Minder schwerer Fall der besonders schweren Brandstiftung – BVerfG als Gesetzgeber?

Die Kieler Nachrichten melden: Ein Prozess um die Brandstiftung in einem Kinderheim im Kreis Dithmarschen bleibt trotz der Geständnisse der Angeklagten vorerst ohne Urteil. Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, den Fall dem BVerfG vorzulegen.  Das soll prüfen, ob § 306b StGB (besonders schwere Brandstiftung) verfassungsgemäß ist. Das LG Kiel hat da Bedenken, weil das StGB dort eine rechtliche Einordnung als «minderschweren Fall» nicht vorsieht.

Vorlagebeschlüsse des 5. Strafsenats des BGH

Die Rechtsprechung des BGH verschärft sich weiter: Der 5. Strafsenat hat gestern zwei Vorlagebeschlüsse gefasst, die sinngemäß lauten: 
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Die fortdauernde Abwesenheit des nach § 247 StPO ausgeschlossenen Angeklagten auch während der Verhandlung über die Entlassung begrüdnet nicht mehr den absoluten Revisonsgrund nach § 338 Nr.5 StPO.
2. Ein ähnlicher Beschluß ist zur Inaugenscheinsnahme während des Auschlusses nach § 247 StPO ergangen. Hier soll die protokollierungspflichtige Information des Angeklagten ausreichen.

Absprache Ja oder Nein?

Helg Sgarbi – Verführer, Betrüger und Erpresser von Susanne Klatten, einer der Erbinnen des Milliardenvermögens der Familie Quandt und von weiteren wohlhabenden Damen – legte gestern in der HV vor dem LG München ein Geständnis ab. Damit wurde es ein sehr kurzer Prozess, denn schon nach wenigen Stunden kam dann das Urteil: Sechs Jahre Haft für Sgarbi, drei Jahre weniger als von der StA gefordert und ein Jahr mehr als von seinem Verteidiger beantragt. Man fragt sich: Absprache? Wenn nicht ausdrücklich, dann konkludent. Denn das Urteil erscheint angesichts des Umstandes, dass „Roß und Reiter“ nicht genannt worden sind, insbesondere der Verbleib der ergaunerten Millionen nicht klar ist, doch recht milde.

Höhere Geldstrafen rücken näher……

Die Frage der höheren Geldstrafen nimmt allmählich Form an. In Zukunft sollen also höhere Tagessätze bei Geldstrafen verhängt werden können. Der Rechtsausschuss stimmte am gestern hne Aussprache einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu (BT-Drs. 16/11606), die Linksfraktion enthielt sich. nach dem Entwurf sollen zukünftig Tagessätze von bis zu 20.000 Euro verhängen werden können, bislang lag die Obergrenze bei 5.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird auf die Entwicklung der Spitzeneinkommen in den vergangenen Jahrzehnten reagiert. Einkommensstarken Tätern solle „ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden „wie einkommensschwachen Tätern, so die Bundesregierung in der Begründung. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung – samt Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung – finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11606 (PDF)