In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorgelegt worden. Mit ihm soll das Telemediengesetzes neu geregelt werden, indem insbesondere eine Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet möglich sein soll. es bleibt abzuwarten, was aus diesem Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren wird. Die Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Archiv für den Monat: März 2009
Abspracheregelung in der Expertenanhörung
Zur geplanten Abspracheregelung hat eine Anhörung im Rechtsausschuss statt gefunden. Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortete grundsätzlich eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung über das Strafmaß im Strafprozess. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/11736) und der Bundesrat (BT-Drs. 16/4197) hatten dazu Gesetzentwürfe vorgelegt. Damit dürfte der geplanten Einführung der gesetzlichen Regelung wahrscheinlich so ganz viel nicht mehr im Wege stehen, außer die Koalition platzt.
Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht in Haft Sitzende
Für zu Unrecht in Haft Sitzende sollen pro Tag 25 Euro als Entschädigung gezahlt werden. Dafür plädiert der Bundesrat und hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12321) vorgelegt. Nachdem die Pauschale seit 1988 nahezu unverändert geblieben sei, sei nun eine angemessene Anhebung angezeigt, so der Bundesrat in seiner Begründung. Dem Bundestag liegt schon ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/11434) vor. Diese Fraktion fordert mindestens 50 Euro pro Tag. Immerhin ein Anfang um unrechtmäßigen Freiheitsentzug angemessener zu „entlohnen“.
Elektronische Fußfessel im Strafvollzug in Baden-Württemberg geplant
In Baden-Württemberg ist jetzt das Anhörungsverfahren zur Einführung der elektronischen Fußfessel abgeschlossen worden. Mit ihrer Einführung ist geplant, denjenigen Straffälligen, die nicht arbeiten und daher nicht an dem Projekt „Schwitzen statt sitzen“ teilnehmen können, das Gefängnis ersparen. Zudem soll die die elektronische Fußfessel auch auf einem weiteren Anwendungsgebiet zum Einsatz kommen, nämlich zur Vorbereitung auf die Haftentlassung. Mit dem elektronisch überwachten Hausarrest sollen Gefangene mit Freigängerstatus Schritt für Schritt wieder an ihre bevorstehende Freiheit gewöhnt werden. Baden-Württemberg plant damit als erstes Bundesland für zwei Gruppen von Gefangenen eine landesgesetzliche Regelung für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug. Danach sollen Gefangene, die zwar zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt wurden, aber dennoch im Gefängnis sitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten (Ersatzfreiheitsstrafe), mittels einer elektronischen Fußfessel von zu Hause aus überwacht werden. Außerdem sollen Gefangene, die kurz vor ihrer Haftentlassung stehen und auf ihre Freiheit vorbereitet werden, künftig unter elektronische Aufsicht gestellt werden können. Es darf weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr bestehen. Die Teilnehmer müssen zustimmen. Mit der elektronischen Aufsicht kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder seine An- oder Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung mit angeschlossenem Telefon sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder vergleichbare Tagesstruktur verfügt und auch die mit ihm in der Wohnung lebenden Erwachsenen mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn der elektronischen Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm und der vorgesehene Tages- oder Wochenablauf festgelegt. Während der gesamten Dauer der elektronischen Aufsicht ist den Anweisungen der Mitarbeiter der für die elektronische Aufsicht zuständigen Stelle Folge zu leisten. Der Vollzugsplan kann neben Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapien sowie Erziehungs- und Schulungsprogrammen vorsehen. Zudem sind Weisungen möglich, wo sich der Gefangene aufhalten muss, ob er sich in ärztliche Betreuung zu begeben hat oder ob er auf Alkohol oder andere Drogen verzichten muss. Es besteht kein Anrecht auf Freizeit außerhalb der Wohnung. ei Verstößen gegen die Anordnungen sollen die Konsequenzen von einer einfachen Verwarnung über die Streichung von Freizeit außerhalb der Wohnung bis hin zur Verlängerung der Maßnahme oder dem Abbruch und Rückführung in die Vollzugsanstalt reichen.
Höhere Geldstrafen jetzt zulässig
Der Bundestag hat inzwischen also den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen verabschiedet. In Zukunft können die Gerichte also einen Tagessatz in Höhe von max. 30 000 Euro – statt wie bisher 5000 Euro – verhängen. Sicherlich ein interessanter Aspekt bei einer „Verständigung“.