Die 51. KW. läuft ab und damit geht die letzte vollständige Arbeitswoche zu Ende. Das war dann die letzet vollständige Arbeitswoche des Jahres 2018. Und aus der berichte ich über folgende Themen:
- Entscheidung nach Aktenlage am St.Nimmerleinstag,
- Erfundenes beim SPIEGEL: Nur für den Klick – für den Augenblick?,
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LG München II: Keine Beschwerde gegen Nichtüberlassung von Rohmessdaten in Bußgeldverfahren,
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Zugriff auf elektronische Kommunikation durch Strafverfolgungsbehörden wird erleichtert,
- Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann – Ende des Unwesens ? – Das Justizministerium will gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen,
- BVerfG: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGG,
- und aus meinem Blog dann: Außergerichtliche Beratung reicht für zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung, oder: Auf in den Keller
Und dann noch etwas: Es gibt ein neues „Jurablogs“, na ja, nicht ganz neu und nicht ganz so wie früher, aber immerhin ein schöne Zusammenstellung, bei der sich all die, die – wie ich nicht immer suchen wollen, einen guten Überblick über die „Blog-Themen“ verschaffen kann. Und man findet das Ganze dann hier: Jurablo.gs.

