Schlagwort-Archive: Geschwindigkeitsbeschränkung

Wochenspiegel für die 47. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand..

Wir berichten:

  1. Mal wieder der beschuhte Fuß als gefährliches Werkzeug, vgl. hier.
  2. Der Kampf um die Mittelgebühr bei der RSV, vgl. hier.
  3. Und dann natürlich der „Lauschangriff“ 🙂 bei Kachelmann, hier, hier, hier und hier.
  4. zur gesetzlichen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, hier.
  5. Zum Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten vgl. hier.
  6. Der Kfz-Schein im Auto, vgl. hier.
  7. Zum Ermittlungsansatz IP-Adresse, vgl. hier.
  8. Zur Halterauskunft online, hier.
  9. Zum Rücktritt von der versuchten räuberischen Erpressung, vgl. hier.
  10. Ist Reizgas ein gefährliches Werkzeug fragt man sich hier?

Der Samstag als Werktag im OWi-Recht

Der BGH hat mit Urteil vom 13.07.2010 – VIII ZR 291/09 – für das Mietrecht entschieden, dass der Samstag kein Werktag ist (vgl. die PM hier und dazu hier).

So weit, so gut. Die Entscheidung bringt mich aber dann gleich zu der Frage: Gilt das nun nur im Mietrecht oder muss man – Stichwort: Einheit der Rechtsordnung – das auf das OWi-Recht ausdehnen. Da kann die Frage ja auch mal eine Rolle spielen, wenn es nämlich um die Wirkung des Zusatzzeichens Zeichen 1042-31 der StVO geht, durch das eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Werktage beschränkt werden kann. Dann würde die Beschränkung an einem Samstag nicht gelten.

A.A. ist vor längerer Zeit das OLG Hamm gewesen. Es hat ausgeführt:

Die durch das gem. § 39 Abs. 2 StVO angebrachte Zusatzschild „werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr“ (Zeichen 1042-31 der StVO9 herbeigeführte beschränkte Geltung der durch Zeichen 274 der StVO angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung entfaltet an einem Samstag keine Wirkung. Der Samstag ist nämlich auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein „Werktag“. Das ist unabhängig davon, ob dieser Tag Arbeitstag ist (vgl. Beschl. v.07.03.2001 –  2 Ss OWi 127/01).

Ist die Entscheidung jetzt hinfällig? :-). Man kann es ja mal versuchen, ich muss es ja nicht mehr entscheiden 🙂 ;-). Allerdings wird es so ganz einfach nicht werden. Denn der BGH hat wohl darauf hingewisen, dass bei einer Kündigung wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch der Samstag nach wie vor als Werktag zählt.

Makaberes Jo-Jo in Hessen??

Im Heute-Journal wurde gestern berichtet, dass seit gestern auf 22 hessischen Autobahnabschnitten Tempolimits aufgehoben worden sind. Autofahrer können fortan auf knapp 80 Kilometern (wieder) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Auf weiteren neun Kilometern wurden die Tempobestimmungen gelockert (vgl. dazu auch hier). Hintergrund ist, dass sich in den letzten Jahren an den Stellen die Unfallzahlen rückläufig entwickelt haben und damit nach § 45 StVO die Beschränkungen nicht mehr zulässig sind. Allerdings: Damit setzt ggf. ein makaberes Auf und Ab in Hessen ein. Denn, wenn sich jetzt die Zahlen wieder negativ entwickeln, wird man wieder Begrenzungen einführen (müssen), wenn die Entwicklung dann wieder positiv ist, wird man sie wieder aufheben müssen, und so geht es weiter. Irgendwie nicht einzusehen, wenn man erkannt hat, dass die Beschränkungen etwas für die Verkehrssicherheit bringen bzw. gebracht haben…

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand in andere Blogs

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand, man könnte auch schreiben: Auch andere Mütter haben schöne Töchter, was hier im Reich der Blogs heißt: Auch andere Blogs haben interessante Themen, die man mal gelesen/gesehen haben sollte. Und darauf wollen wir jetzt und auch in Zukunft immer mal wieder hinweisen. Hier also dann die erste Auswahl:

  1. Interessant, weil aus dem täglichen juristischen Leben der Beitrag: Der Referendar und die Schulklasse, von „Strafverfahren – in Koblenz und anderswo“,
  2. Der Kollege Hoenig berichtet über „Mandanten Piraterie„, ein Phänomen, das ich aus meiner richterlichen Tätigkeit unter dem Begriff des „Zellenmolchs“ kenne :-). Das Problem wird zudem behandelt bei „Anwälte jagen sich Mandanten ab„.
  3. Allgemeine Lebenskunde betreibt LawBike.de in dem Beitrag „Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?
  4. Mal was anderes ist der Hinweis des Kollegen Ferner auf eine Entscheidung des AG Bonn, wonach für die Schwarzfahrt eine Minderjähringen kein erhöhtes Beförderungsentgelt anfällt.
  5. Die „Gesetzeslücke: Ungültige Verkehrsschilder – Straffreiheit für Verkehrssünder?“ wird sicherlich auch den ein oder anderen interessieren.
  6. Auf eine schon etwas ältere Entscheidung weist der Beck-blog hin: Es ist wirklich „Der Traum aller Schüler: Lehrerin verbessert Abiturarbeiten – aber leider als Urkundenfälschung strafbar„, für die Lehrerin ist es aber wohl ein Alptraum geworden.
  7. Der Kollege Ratzka hat sich mit der Problematik „Schadensersatz nach § 153a StPO“ beschäftigt.
  8. Ob es sich in dem vom Kollegen Melchior geschilderten Fall um einen „Sieg des Rechtsstaates“ gehandelt hat, ist in der Tat fraglich.
  9. Mit der Frage, wie lange eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, beschäftigt sich: „Kreisverkehr hebt Tempolimits“ auf, vgl. dazu auch: „Durch einen Kreisverkehr endet die Geschwindigkeitsbegrenzung„.
  10. Und schließlich: Die Steuer-CD hat jetzt auch das öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht erreicht – warum eigentlich nicht. Dazu Näheres hier.

Naturgemäß eine persönlich gefärbte Auswahl, aber alles interessant mit manch schönem „Ansatz“ für den anwaltlichen Alltag. Also vielleicht doch mal lesen?