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Geisterradeln verboten

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Vor einigen Tagen haben die „Wstfälischen Nachrichten“ über eine neue Warnschilder berichtet, die an 17 Standorten in Münster aufgestellt worden sind. Die sollen vor dem sog. „Geisterradeln“, dem unerlaubten Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Angeblich soll es sich dabei um eine der Hauptursachen für die vielen Fahrradunfälle in Münster handeln. Ob das was bringt, wage ich zu bezweifeln. So lange nämlich nicht viele Radfahrer grundsätzlich umdenken und anerkennen, dass die StVO nicht nur für die Autofahrer und die Fußgänger gilt, wird sich m.E. nichts Grundlegendes ändern und werden die Radfahrerunfälle kaum zurückgehen. Aber ein Versuch ist es natürlich wert. Und ganz nett sehen die neuen Schilder ja auch aus. Hier geht es zum Bericht: „Gefahr durch „Geisterradler“: Kampagne für mehr Sicherheit im Radverkehr „.

Makaberes Jo-Jo in Hessen??

Im Heute-Journal wurde gestern berichtet, dass seit gestern auf 22 hessischen Autobahnabschnitten Tempolimits aufgehoben worden sind. Autofahrer können fortan auf knapp 80 Kilometern (wieder) ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Auf weiteren neun Kilometern wurden die Tempobestimmungen gelockert (vgl. dazu auch hier). Hintergrund ist, dass sich in den letzten Jahren an den Stellen die Unfallzahlen rückläufig entwickelt haben und damit nach § 45 StVO die Beschränkungen nicht mehr zulässig sind. Allerdings: Damit setzt ggf. ein makaberes Auf und Ab in Hessen ein. Denn, wenn sich jetzt die Zahlen wieder negativ entwickeln, wird man wieder Begrenzungen einführen (müssen), wenn die Entwicklung dann wieder positiv ist, wird man sie wieder aufheben müssen, und so geht es weiter. Irgendwie nicht einzusehen, wenn man erkannt hat, dass die Beschränkungen etwas für die Verkehrssicherheit bringen bzw. gebracht haben…