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Alles wird teurer: Auch das „Schwarzfahren“ – kostet demnächst 60 €

Alles wird teurer: Auch das „Schwarzfahren“. Das kostet demnächst 60 €. So fordern es die Länderverkehrsminister auf der Verkehrsministerkonferenz am 10./11. April 2013 vom Bund (vgl. hier die PM und ein Bericht aus der NVZ). Geändert werden soll aber nicht etwa § 265a StGB – Beförderungserschleichung – sondern § 12 EVO, der den Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist oder er sich zwar sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist mit der Erhöhung sehr einverstanden(vgl. hier). Dazu heißt es in der NVZ:

„Diese Entscheidung ist überfällig, denn der bisherige Betrag von 40 Euro gilt seit zehn Jahren und schreckt vor allem notorische Schwarzfahrer kaum noch ab“, zollt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Beifall. Nach etwa 16 Fahrten innerhalb einer Stadt, bei denen er nicht erwischt werde, habe ein Schwarzfahrer das Bußgeld bereits wieder hereingeholt, rechnet VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff vor. Dabei sei der Schaden enorm. „Den Nahverkehrsunternehmen entgehen durch Schwarzfahrer pro Jahr 250 Millionen Euro Einnahmen“, klagt der Verkehrsexperte. Dazu kämen „100 Millionen Euro für das Kontrollpersonal“. Deshalb sei ein höheres Bußgeld „ein sinnvoller und notwendiger Schritt“, so Wolff, der „für Wiederholungstäter 120 Euro Bußgeld“ fordert.

Wochenspiegel für die 23. KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten,

  1. Über einen im Halteverbot parkenden Richter.
  2. Über eine gewagte Selbstverteidigung, vgl. auch hier.
  3. dann doch noch mal über Kachelmann, auch hier,
  4. Über das Schwarzfahren in Berlin.
  5. Über freundliche Bitten um Hilfe.
  6. Über eine nicht ganz so dringende Haftsache.
  7. Über bloggende (ehemalige) Richter und Rechtsanwälte
  8. Über die „Haftung“ im Fall „Sexy Cora
  9. Über den Widerruf der Strafaussetzung.
  10. und darüber, wie man bei Facebook die Gesichtserkennung abstellt.

Schwarzfahrer muss in den Knast

Das LG Bautzen meldet mit einer PM vom 25.01.2011:

Schwarzfahrer muss in den Knast
Die 2. Strafkammer unter Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Konrad Gatz hat die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Erstinstanzlich war der Angeklagte wegen fünf Fällen der Leistungserschleichung und einem Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und wollte eine milde Strafe. Ihm war jedoch bewusst, dass er keine Bewährung mehr zu erwarten hatte.
Es war jeweils eine Fahrstrecke von 7,5 km zum Fahrpreis i.H.v. 1,90 Euro zurückzulegen. Auf die Frage des Vorsitzenden erklärte der Angeklagte, dass er wohl nun „aus Bequemlichkeit“ in den Knast gehen müsse. Er hätte gut auch mit dem Fahrrad fahren können und habe auch gewusst, dass er unter Bewährung wegen einer einschlägigen Tat stand.
Gegen das Urteil  kann noch Revision zum OLG Dresden eingelegt werden. Mal sehen, ob das geschieht und was das OLG dann daraus macht.

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand in andere Blogs

Der Wochenspiegel für die 11. KW, oder: Wir schauen auch mal über den Tellerrand, man könnte auch schreiben: Auch andere Mütter haben schöne Töchter, was hier im Reich der Blogs heißt: Auch andere Blogs haben interessante Themen, die man mal gelesen/gesehen haben sollte. Und darauf wollen wir jetzt und auch in Zukunft immer mal wieder hinweisen. Hier also dann die erste Auswahl:

  1. Interessant, weil aus dem täglichen juristischen Leben der Beitrag: Der Referendar und die Schulklasse, von „Strafverfahren – in Koblenz und anderswo“,
  2. Der Kollege Hoenig berichtet über „Mandanten Piraterie„, ein Phänomen, das ich aus meiner richterlichen Tätigkeit unter dem Begriff des „Zellenmolchs“ kenne :-). Das Problem wird zudem behandelt bei „Anwälte jagen sich Mandanten ab„.
  3. Allgemeine Lebenskunde betreibt LawBike.de in dem Beitrag „Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?
  4. Mal was anderes ist der Hinweis des Kollegen Ferner auf eine Entscheidung des AG Bonn, wonach für die Schwarzfahrt eine Minderjähringen kein erhöhtes Beförderungsentgelt anfällt.
  5. Die „Gesetzeslücke: Ungültige Verkehrsschilder – Straffreiheit für Verkehrssünder?“ wird sicherlich auch den ein oder anderen interessieren.
  6. Auf eine schon etwas ältere Entscheidung weist der Beck-blog hin: Es ist wirklich „Der Traum aller Schüler: Lehrerin verbessert Abiturarbeiten – aber leider als Urkundenfälschung strafbar„, für die Lehrerin ist es aber wohl ein Alptraum geworden.
  7. Der Kollege Ratzka hat sich mit der Problematik „Schadensersatz nach § 153a StPO“ beschäftigt.
  8. Ob es sich in dem vom Kollegen Melchior geschilderten Fall um einen „Sieg des Rechtsstaates“ gehandelt hat, ist in der Tat fraglich.
  9. Mit der Frage, wie lange eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, beschäftigt sich: „Kreisverkehr hebt Tempolimits“ auf, vgl. dazu auch: „Durch einen Kreisverkehr endet die Geschwindigkeitsbegrenzung„.
  10. Und schließlich: Die Steuer-CD hat jetzt auch das öffentliche Dienstrecht bzw. Beamtenrecht erreicht – warum eigentlich nicht. Dazu Näheres hier.

Naturgemäß eine persönlich gefärbte Auswahl, aber alles interessant mit manch schönem „Ansatz“ für den anwaltlichen Alltag. Also vielleicht doch mal lesen?