Schlagwort-Archive: Einlassung

Einmal Strafrichter, immer Strafrichter…?

In Zusammenhang mit dem „Hitzechaos“ bei der Deutschen Bundesbahn hatte ich bei der Kollegin/meiner Freundin 🙂 Braun auf Widersprüche in ihren Beiträgen und denen des Kollegen Nebgen im Hinblick auf eine Rückreise aus Hessen nach HH hingewiesen. Dadurch fühlte sich die Kollegin atomisiert und zu dem Beitrag „Ich atomisier dich“ inspiriert. In dem Beitrag formuliert die Kollegin:

Der Kollege Burhoff – der Strafrichter steckt noch irgendwo in ihm – hat gerade Widersprüche in den Blogbeiträgen des Kollegen Nebgen und mir herausgearbeitet und mich damit konfrontiert. Immerhin hat er nichts von „Schutzbehauptungen“ und Ähnlichem gesagt...“.

Das hat bei mir zu der Frage geführt: Einmal Strafrichter, immer Strafrichter…?

Und die Antwort lautet: Ich glaube ja. Denn wenn man als (ehemaliger) Strafrichter mit sich ehrlich ist, stellt man schnell fest, dass immer (noch) alles abgeklopft und hinterfragt wird, Widersprüche führen zu Rückfragen usw. Das wird man, wenn man 30 Jahre Strafrecht gemacht hat, nicht mehr los. Die Kollegin Braun hat es jetzt erleiden/ertragen müssen, mein Sohn früher :-). Er hat das Abklopfen seiner Einlassungen und die seiner Freunde zu „Ereignissen“ wahrscheinlich gehasst… Und im Freundeskreis ist die Strafrichtermentalität nicht unbedingt beliebt 🙂

Allerdings: Manchmal hat(te) es in Strafverfahren auch etwas Gutes, wenn der Richter Einlassungen und/oder Zeugenaussagen „atomisiert“. Ich habe ein paar Fälle erlebt, in denen dadurch Widersprüche aufgetreten sind, die selbst dem Verteidiger nicht aufgefallen waren und die dann zum Freispruch führten. Also: Wie immer. Jedes Ding hat zwei Seiten.

Mal wieder ein Urteilskünstler des AG vom OLG gefangen

Manchmal könnte man schier verzweifeln, wenn man amtsgerichtliche Urteil liest (es gibt auch gute/tolle; das vorab und zur Vorbeugung von Kommentaren). Denn manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die obergerichtliche Rechtsprechung an manchem Amtsrichter ohne Beachtung vorbeizieht. So, wenn man den Beschl. des OLG Celle v. 10.06.2010 – 322 SsBs 161/10 sieht, an dem im Grunde gar nichts stimmt. Das OLG muss Stellung nehmen

  1. zur grundsätzlichen Frage, dass in die Urteilsgründe die Einlassung gehört (sollte man wissen), wobei es schon verwundert, dass der Amstrichter ausführt, die Verurteilung beruhe auf der (nicht mitgeteilten) Einlassung des Betroffenen, wenn nicht einmal sicher ist, ob der überhaupt in der HV anwesend war,
  2. zur Frage der Abweichung von obergerichtlich anerkannten Toleranzwerten,
  3. zur Frage des Vorsatzes,
  4. zur Frage der Tateinheit.

Und vorsorglich weist es dann darauf hin, dass ggf. das Verbot der reformatio in peius gilt und inzwischen so viel Zeit ins Land gegangen ist, dass im neuen Anlauf ein Fahrverbot möglicherweise nicht mehr verhängt werden kann. Das letztere wird den Betroffenen freuen.

Das Bistum Augsburg im Ausnahmezustand

so titelt heute die „Süddeutsche Zeitung“ auf S. 31, „Priesterrat erhöht Druck auf Mixa“ oder man hätte auch schreiben können: Und alles nur wegen Bischof Mixa. Die Reaktion im Bistum ist schon interessant, vgl. hier. Als Strafrechtler fragt man sich natürlich, wie mit der geänderten „Einlassung“ umzugehen ist. Erst „mit reinem Herzen“ bestreiten und dann doch einen Teil einräumen – mit dem Tenor: Ist aber nicht so schlimm (gewesen) – das würde im Strafverfahren nicht „gut kommen“ und hat auch dem Bischof nichts genutzt, sondern nur geschadet, um nicht zu sagen: Es hat ihn noch unglaubwürdiger gemacht.

OLG Hamm bejaht inzidenter Pflichtverteidiger im OWi-Verfahren

Hallo, es bewegt sich dann allmählich doch etwas in der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im OWi-Verfahren. Jetzt hat dazu auch das OLG Hamm in seinem Beschl. v. 19.11.2009 – 5 Ss OWi 401/09 Stellung genommen. Zwar nicht tragend, also nur in einem obiter dictum, aber doch sehr deutlich und m.E. nicht nur bezogen auf die Drogenfahrt/das Beweisverwertungsverbot bei einem Verstoß gegen § 81a StPO. Mit dem Beschluss kann man m.E. ganz gut argumentieren. Also: Auf geht`s.