Schlagwort-Archive: Burhoff

2.000.000 Besucher können nicht irren… ich weiß Eigenlob stinkt

Gerade (06.07.2010,  17.36 Uhr) ist auf meiner (eigenen) Homepage der Zähler umgesprungen und hat den 2.000.000-sten Besucher der Homepage gezählt. Da kann ich – auch wenn Eigenlob stinkt.- nur sagen: 2.000.000 Besucher können nicht irren. Die HP muss gut sein :-). Wenn man doch für jeden Besucher nur 1 € bekommen hätte; das wäre dann „kein schlechtes“ Ergebnis.

Die 2.000.000 beziehen sich auf Besucher. Die Zahl der sog sog. Page-Views liegt noch höher, und zwar bei etwa 5,6 Mio.

Ich lade alle ein, mich auf meiner HP zu besuchen. Packen wir die 3.000.000-Grenze gemeinsam an. Das Betreiben der Homepage macht nach wie vor Spaß, auch wenn es nach dem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst ein wenig mühsamer geworden ist, immer genügend Beschlüsse des OLG Hamm zum Einstellen zu finden.

Lese-/Downloadtipp: Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen

Gestern ist der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2010, 204: „Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen“ auf meiner Homepage als Volltext eingestellt. Er enthält die tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen aus den Jahren 2008 bis Anfang 2010. Wer also viel Straf- und Bußgeldsachen macht, kann ihn sich gern „besorgen“ 🙂

Beeinträchtigung einer Geschwindigkeitsmessung: Darf man das oder ist das ggf. Nötigung?

Bei der Recherche/Materialsammlung für den „Ludovisy/Eggert/Burhoff“ bin ich auf eine schon etwas ältere Entscheidung des LG Löbau gestoßen, die vom Sachverhalt her recht interessant ist (vgl. Urt. v. 17.02.2009 – 1 Cs 430 Cs 17307/08).

Nach dem kurz mitgeteilten Sachverhalt hatte der Angeklagte seinen Lkw so nah vor einem Geschwindigkeitsmessfahrzeug abgestellt, dass dadurch zwar nicht grundsätzlich die Messtätigkeit des Messbeamten beeinträchtigt worden ist, die technische Funktion des Messgeräts aber nicht in vollem Umfang betriebsfähig war. Das AG hat vollendete Nötigung verneint, da keine Gewalt vorgelegen habe; was m.E. zutreffend ist. Ob es allerdings auch richtig ist, dass versuchte Nötigung verneint worden ist, da bin ich mir nicht so ganz sicher. Muss man nicht doch, wenn es dem Angeklagten darum gegangen sein sollte, die Wegfahrt des Messfahrzeuges zu erzwingen oder die Einstellung des Messbetriebes, die Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation bejahen? Letzlich ergibt sich dazu aber nichts aus den Feststellungen…

StPO am Hochreck – Präsentation von Beweismitteln

Das Selbstladerecht des Angeklagten in § 245 Abs. 2 StPO führt ein Schattendasein. Vielen Verteidigern ist die Vorschrift nicht bekannt, vielen sind aber auch die Voraussetzungen nicht bekannt. Dazu jetzt ein Lesetipp auf ZIS 2010, 318: Die Ablehnung von Beweisanträgen nach § 245 Abs. 2 StPO und das Selbstladerecht des Angeklagten“ und natürlich auf mein HV-Handbuch, dort die Rn. 675 ff.

„Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ jetzt in 6. Auflage bei Heymanns Strafrecht online

Endlich ist es soweit: Nach dem „Ermittlungsverfahren“ ist nun auch der zweite Burhoff-Klassiker in der umfassend überarbeiteten und erweiterten 6. Auflage online!

Das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“  unterstützt den Strafverteidiger bei der erfolgreichen Strafverteidigung. Es vermittelt in übersichtlicher und anschaulicher Art und Weise alle relevanten rechtlichen und verfahrenstaktischen Bereiche der Hauptverhandlung. Die gewählte ABC-Gliederung nach Stichwörtern und die zahlreichen Hinweise, Checklisten und Muster erleichtern den Zugriff auf das jeweilige Problem und machen das Handbuch zu einer unverzichtbaren Arbeitshilfe für Strafverteidiger, aber auch für Richter und Staatsanwälte.

In der umfassend überarbeiteten und erweiterten 6. Auflage des Handbuchs sind sämtliche aktuellen Reformen (2. Opferrechtsreformgesetz, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren usw.) berücksichtigt. Des Weiteren ist sowohl die seit der 5. Auflage veröffentlichte Literatur als auch die ergangene maßgebliche Rechtsprechung ausgewertet und eingearbeitet – allein aus der Rechtsprechung sind rund 650 neue Entscheidungen aufgenommen worden.

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