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„Parlaments-Schwänzer mit Spitzenverdienst“

… unter der Überschrift berichtet T-Online über den ehemaligen Bundesminister Steinbrück, der offenbar weniger im Parlament sitzt, aber dafür dann an anderen Stellen reichlich Rubel einnimmt (habe ich gestern bei JuraBlogs auch schon irgendwo gelesen, finde ich nur nicht wieder; war in einem Kommentar des Kollegen JM, den ich um Nachsicht bitte). Wenn das so stimmt, ist das schon ein Ding und man fragt sich, woher Peer Steinbrück eigentlich die Zeit nehmen will, um Angela Merkel zu helfen. Denn das hatte er ihr doch neulich angeboten. Zu dem Ganzen ist man schnell auch erinnert an: Wasser predigen, aber Wein trinken.

Bei der Geschichte fällt dann auch mir eine kleine Begebenheit aus NRW ein, als Peer Steinbrück dort noch Finanzminister war. Da hat der Finanzminister eine Änderung der Besoldung wortreich in einem fünfseitigen Schreiben, das an alle Bediensteten ging, erklärt bzw. zu erklären versucht. Mal abgesehen vom Papierverbrauch, dieses Schreiben endete mit: „Ihr Peer Steinbrück“. Mein Vorsitzender hat mich damals nur mit Mühe abhalten können, dem FM darauf zu antworten, er sei nicht „mein Peer Steinbrück“.

Ergänzung aufgrund des u.a. Kommentars des Kollegen Feltus. Es hat sich um diesen Beitrag des Kollegen Melchior gehandelt. Nochmals, sorry.

Und ist das Kindlein noch so klein…, so darf es doch schon Mopedführer sein

so hätte der Bundestag besser seine Mitteilung vom heutigen Tag überschrieben und nicht nur trocken: „Moped-Führerschein schon für 15 Jahre alte Jugendliche“ 🙂

In der Meldung heißt es:

Jugendliche können in Zukunft schon mit 15 Jahren den Führerschein für Mopeds, Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erwerben. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen, in dem er einen Antrag (17/1574) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion annahm. Anträge der Opposition, das Alter für den Erwerb des Moped-Führerscheins nicht abzusenken, lehnte der Ausschuss mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen ab. Darüber hinaus beschlossen die Abgeordneten, den Erwerb von Zweiradführerscheinen besonders der Klasse A2 zu erleichtern.

Die Koalition begründete ihren Antrag damit, dass mit dem neuen Führerschein die Mobilität gerade auch auf dem Land verbessert werden solle. Es solle eine altersgemäße, stufenweise Heraufsetzung der Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometer auf 80 Stundenkilometer erreicht werden, sagte ein Sprecher der Union. Die FDP wies vor allem darauf hin, dass auch in anderen europäischen Ländern entsprechende Führerscheine mit 15 Jahren erworben werden könnten. Dies sei auch in der ehemaligen DDR so gewesen. Außerdem könnten sich jetzt schon Jugendliche mit dem Erwerb des Führerscheins besser ausbilden lassen, als dies bisher beim Mofa-Führerschein der Fall sei. Dadurch erwarte man sich mehr Sicherheit.

Dem widersprachen Sprecher der Oppositionsfraktionen entschieden. Sie verwiesen übereinstimmend auf das Beispiel Österreich. Dort seien nach einer Herabsetzung des Führerscheinalters die Unfälle mit Todesfolge um das zehnfache angestiegen. Die Absenkung des Führerscheinalters werde die Verkehrssicherheit ”massiv“ gefährden, da die Jugendlichen in diesem Alter eine hohe Risikobereitschaft haben würden. Außerdem hätten diese wenig Erfahrung im Verkehr.

Na ja, kann man auch anders sehen. Mal sehen, was demnächst die Unfallzahlen sagen.

„Lob“ von „höchster Stelle“ für den 1. Strafsenat des BGH ——

Der 1.. Strafsenat des BGH hat in seinem Selbstanzeigebeschluss vom 20. 5. 2010 (1 StR 577/09 quasi ein neues Selbstanzeigrecht im Steuerstrafverfahren eingeführt (wir werden darüber im nächsten Monat im StRR berichten), das die Praxis sicherlich noch länger beschäftigen wird. Dieses „neue Recht“ war u.a. auch Gegenstand einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (vgl. hier),  auf die die Bundesregierung jetzt geantwortet hat, vgl. hier. Die Fragen und die Antworten sind m.E. ganz interessant; ggf. bieten sie sogar Argumentationshilfe, wenn es um die Einstellung geht. Stellung nimmt die Bundesregierung auch zum Selbstanzeigebeschluss. Dazu heißt es wörtlich auf S. 10 der BT-Dr. 17/2289:„Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung. 
Auch sie ist der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden darf. Straffreiheit darf nur derjenige erwarten, der sich in vollem Umfang steuerehrlich macht. Die Auswirkungen dieser höchstrichterlichen Entscheidung werden daher Eingang finden in die Überlegungen der Bundesregierung, das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu zu justieren.“

Na, das ist doch mal was. 

Die Online-Durchsuchung… es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus…..

Nach dem Inkrafttreten des (neuen) BKA-Gesetzes mit der darin enthaltenen Online-Durchsuchung soll es in der Folgezeit – wenn überhaupt – nur zu sehr wenigen Durchsuchungsmaßnahmen gekommen sein. Das hat die Fraktion „Die Linke“ nun zum Anlass genommen im Bundestag eine kleine Anfrage „Bilanz der Online-Durchsuchung“  zu stellen, vgl. BT-Drucksache 17/1629. Auf die Antwort darf man gespannt sein. Werden wirklich nur so wenige Durchsuchungen durchgeführt, wie es behauptet wird. Dann würde ja der Satz :es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus“ fast passen.

Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder?

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 – und dies sogar einschließlich der Begründung.

Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?

Fazit: Abzulehnen. So übrigens auch der DAV; vgl. auch hier.