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Silvester, Danke schön

Mit dem letzten Beitrag in diesem Jahr ist wollen wir allen Lesern unseres Blogs für die Treue, die sie uns im zu Ende gehenden Jahr gehalten haben, danken und zugleich alles Gute für das kommende Neue Jahr 2011 wünschen (Kinder, wie die Zeit vergeht; ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die „Uhr“ von „1999“ auf „2000“ umsprang“, was ist seitdem nicht alles passiert.

Was wird das Neue Jahr bringen? Zunächst mal den Übergang von LexisNexis zu Wolters Kluwer, was aber hoffentlich in der Sache keine großen Veränderungen bringen wird. Dann das ein oder andere neue Buch bzw. die ein oder andere Neuauflage – starten werden wir wohl mit der 3. Auflage des RVG-Kommentars – endlich kann man da nur sagen -, dann kommen der „Ludovisy/Eggert/Burhoff“ und dann auch das „OWi-Handbuch„. Es gibt also viel zu tun. warum, soll es 2011 anders sein als sonst. Packen wir es an :-).

Vorerst freue ich mich aber mal auf das alljährliche Feuerwerk auf Borkum. Es ist so herrlich ungeordnet, wenn gegen 00.00 Uhr am Nordstrand die Knallerei losgeht :-).

Unsere Top 10 des Jahres 2010

Gut, dass es Technik(er)  gibt. So kann man einfach eine Top10 zusammenstellen. Das haben wir getan. Hier sind nun die 10 meistgelesensten Beiträge unseres Blogs aus dem Jahr 2010:

1.“…Ich weise dich darauf hin, dass du hier als Beschuldigter vor der Polizei keine Angaben machen brauchst…”28.06.2010
2.PoliscanSpeed ist standardisiert, sagt das OLG Düsseldorf! Wirklich?22.02.2010
3.Manchmal ist man fassungslos, oder: KG muss Tatrichter an die Auswirkungen des “nemo-tenetur-Grundsatzes” erinnern06.07.2010
4.Ein-/Ansichten eines ehemaligen Revisionsrichters, oder: Die Hoffnung im Revisionsverfahren ist bereits gestorben20.05.2010
5.Poliscan Speed: Standardisiert? OLG Karlsruhe lässt die Frage offen…24.02.2010
6.“Schlamassel wie in Schilda – Ein Paragraf fehlt – und Tausende Verkehrszeichen sind ungültig"13.04.2010
7.Der Gang der Hautpverhandlung – warum/was ist bei Kachelmann anders?14.09.2010
8.Auch das OLG Düsseldorf kommt zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung - Luft für die Verwaltungsbehörden wird dünner02.03.2010
9.Ping-Pong-Spiel im Landgericht - nämlich bei Kachelmann; besser: Ball im Aus13.10.2010
10.Gewogen und zu leicht befunden: "Winterreifenpflicht" verfassungswidrig (!!) und damit endgültig begraben 13.07.2010

Die Liste ist allerdings bereinigt um Witze und Sonstiges aus dem Kessel Buntes :-). Es ist schon interessant, dass die Liste dann, wenn wir die Beiträge mit aufnehmen würden, dann doch ganz anders aussehen würde. Aber wir sind ja ein Fachblog, wenigstens meistens 🙂

Happy Birthday to us :-) – Wir werden zwei Jahre alt…

Tja, ist das nun so jung oder schon so alt, wenn man den zweijährigen Geburtstag feiert? Im „wirklichen Leben“ sicherlich „so jung“, in der virtuellen Blog-Welt sicher schon „alt“ :-).

Jedenfalls freuen wir uns darüber, dass es uns zwei Jahre nach dem Start am 01.11.2008 noch gibt. Wir freuen uns über viele schöne Beiträge (fast 1.100 Stück), viele – meist schöne :-), aber immer – interessante Kommentare (mehr als 2.500)  viele Kontakte und Mitteilungen, aber auch mehr als 6.100 abgewehrter Spam. Insgesamt: Ad multos annos.

Und: Zur Feier des Tages haben wir das bereits etwas angegraute Design entstaubt. Aber: Nur alter Wein in neuen Schläuchen, inhaltlich wird sich nichts ändern!

Meint „Rechthaber“ das „korrupt“ ernst?

„Rechthaber“ bloggt heute unter dem Titel: „Ist das Jurablogs-Ranking korrupt? “ und moniert, dass nach dortiger Auffassung die Kriterien für das Ranking nicht korrekt angewendet werden. Dazu ist m.E. auf die Erklärung zu den Gruppen C und D hinzuweisen, die sich unschwer bei den jeweiligen Blogs abrufen lässt: C errechnet sich: nach „Eingehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkende Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“ und D nach: „Ausgehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkte Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“. Im Zweifel werden die Berechnungen zu etwas anderen Ergebnissen führen als die als Beispiel angegebenen Zahlen. Ob das der Fall ist, kann und habe ich nicht nachgeprüft, dafür fehlt mir auch die Zeit. Im Übrigen: Iudex non calculat.

Ich blogge hier auch nur, weil ich an sich beim „Rechthaber“ kommentieren wollte, mich dafür aber anmelden muss, was ich nicht will. Was mich an dem Beitrag stört, ist die Überschrift und der dort verwendete Begriff „korrupt“. Wikipedia sagt mir zu Korruption:

(lat. corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, zum Beispiel auch Stiftungen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.

Allein das muss m.E. ausreichen, um die Eingangsfrage zu beantworten. Das kann nicht „ernst“ gemeint sein!, Dafür spricht auch das „Ja, OK, die Überschrift hat den Zweck, Leser anzulocken. Natürlich unterstellen wir dem Kollegen Klappenbach keinen Vorsatz!„, aber man fragt sich: Was wird denn dann unterstellt. Man fragt sich auch, welches Interesse sollte der Betreiber von Jurablogs haben, bestimmte Blogs zu pushen und andere nicht? Er stellt eine kostenlose Plattform zur Verfügung, aus welchen Gründen auch immer, die man u.a. sehr gut zum Austausch, zur Information usw. nutzen kann. Was hat er davon und warum  ggf. fahrlässig 🙂 „korrupt“? Das würde mich interessieren? Wenn die Kollegin Braun und der Kollege Nebgen an die Spitze geschossen sind, dann sicherlich nicht aufgrund von „Korruption“ und ein- und ausgehenden Links, sondern weil sie eine Menge Beiträge posten, die offenbar allgemein gern gelesen werden, aus welchen Gründen auch immer. Müssen andere sich eben anstrengen, eben solchen Zuspruch zu bekommen.

Ich schließe mich im Übrigen gerne dem Kollegen Kümmerle an (vgl. hier), dessen Beitrag zu dem Thema ich gerade erst entdeckt habe und den ich zusammenfassen möchte mit: Kinder, nun lasst aber mal die Kirche im Dorf.

Fazit: Die Nörgelei ist wirklich nicht schön.

Gewinn beim Bloggen? Ich jedenfalls einiges…

Gestern hatten wir bei LexisNexis Strafrecht mit unserem Blog ein technische Problem; ich habe nicht genau verstanden, was es war: Aber das muss ich ja auch nicht: Denn ich bin nur für die Inhalte verantwortlich, nicht für die Technik. Jedenfalls sind unsere (schönen?) Beiträge (vgl. hier und hier und hier und hier) gestern nicht gelistet worden, sondern erst heute, nachdem wir die bei uns liegenden technischen Probleme beseitigt haben. Das war einiges an E-Mails hin und her.

Bei der Gelegenheit fiel mir dann wieder ein, dass neulich ein Kollege hier gefragt hatte, was das Bloggen eigentlich bringt (finde den Post jetzt leider nicht wieder).

Gewinn beim Bloggen? Nun, ich denke, ich habe davon eine ganze Menge.

  1. Natürlich an der Spitze Marketing :-), oder? Da muss man ehrlich sein.
  2. Nicht weniger wichtig sind für mich aber auch neue Erkenntnisse über (Straf)Verfahren. Mich als ehemaligen (OLG-)Richter erstaunt immer – manchmal ist es auch mehr -, wenn ich lese, wie teilweise in Verfahren mit Angeklagten und Verteidigern umgegangen wird. An vielen Stellen denke ich: In der StPO steht das aber anders, zumindest teilweise. Manche der verfahrensrechtlichen Dauerbrenner, wie z.B. die Vorlage der Vollmacht,  leuchten mir nicht ein (zuletzt u.a. hier). Die müssten m.E. längst erledigt sein.
  3. Viele der in Blog-Beiträgen angesprochenen Fragen versuche ich mit meinen Handbüchern zu lösen. Wenn es nicht gelingt, kommt an die Stelle ein Merkzettel, dann muss da nachgebessert werden.
  4. Darüber hinaus aber: M.E. bringt das Bloggen aber auch an anderen Stellen „Gewinn“, jedenfalls mir.
    • Ich habe hier doch inzwischen eine ganze Menge „Freunde“ kennen gelernt, nicht nur die Kollegin Braun, alias „Mausi“ 🙂 oder den Kollegen Nebgen, den Kollegen Melchior, den Kollegen Feltus usw. – die nicht Genannten mögen mir verzeihen -, zu denen sich teilweise ein netter E-Mail-Kontakt ergeben hat, über den auch über den Blog hinausgehende Fragen erörtert werden (nicht alles passt hierher).
    • Zu den neuen „Bekannten“ gehören auch die vielen Kommentatoren, wobei ich mich natürlich über Studenten/Referendare ganz besonders freue, weil mir deren Kommentare zeigen, dass die ausgewählten Themen nicht nur für den Praktiker von Bedeutung zu sein scheinen, sondern auch für den „noch angehenden Praktiker“.
    • Und man lernt die Hilfsbereitschaft von denjenigen kennen, die die Technik „verwalten“ bzw. zur Verfügung stellen. Zur ersten Gruppe gehört mein „LexisNexis-Webmaster“ F. Blatz, der jetzt sicherlich „rot wird“ – muss er nicht :-). Er hat auch das gestrige Problem an einem freien Samstag ohne langes Zögern angegangen. Und zur zweiten Gruppe der Betreiber von Jurablogs, M. Klappenbach, in San Francisco, der auch in allen technischen Fragen aus weiter Ferne geduldig zur Verfügung steht. Gestern mit einer Mail aus NY :-). Beiden ein großes Lob 🙂 und „Danke schön“.

So, das musste/wollte ich mal los werden.