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Handyparken… und: Bloggen bildet doch :-)

Was es alles gibt. Jedenfalls ich wusste bis zur gerade durchgeführten Lektüre der Samstagszeitung nicht, dass es auch Handyparken gibt. Das soll jetzt auch in Münster eigeführt werden, worüber im Lokalteil berichtet worden ist. U.a. in Mettmann gibt es das wohl schon länger, vgl. hier.

Ich habe mich natürlich sofort gefragt, ob man dann das Handy „gut sichtbar“ im Pkw auslegen muss, was sicherlich bei dem ein oder anderen Teil eine Einladung für interessierte Kundschaft wäre. Oder kaufe ich mir ein billiges Parkhandy, was sicherlich die Mobilfunkanbieter interessant fänden? Das ist aber wohl nicht erforderlich, offenbar reicht eine „orange farbene Vignette“, die man beim Registrieren bekommt und die ausgelegt wird. Wie die Politesse kontrolliert, ob gezahlt ist, ist mir aber immer noch nicht klar. Da werde ich dann mal gleich weiterforschen. Da sage noch mal einer: Bloggen macht dumm. Im Gegenteil: Bloggen bildet :-).

Nomen est omen, habe ich gedacht… Gegnerlisten u.a.

Manchmal ist man erstaunt, wenn man andere Blogbeiträge liest. So ist es mir gestern und heute mit zwei Beiträgen vom „Rechthaber“ ergangen. Da ist einmal der Beitrag vom 04.08.2010 mit dem Titel: Spezialist für juristischen Kloakenfunk und anderes? und dann der vom heutigen Tag unter dem Titel „Gegnerliste“ auf Kanzleiwebsite stellen? In beiden Beiträgen werden HPs von Kollegen und deren Inhalt bewertet und die Frage gestellt, ob man das, was auf den HP mitgeteilt wird, darf, und zwar u.a. so: „Aber darf man sich denn so bezeichnen? Gar auf einem Rechtsgebiet, für das es eine offizielle Fachanwaltschaft gibt? Eher nicht oder?“ Der u.a. angesprochene Kollege Siebers hat übrigens schon „böse“ unter dem Titel „Armselige Troll-Würstchen“ geantwortet/gepostet und ist auch damit wieder im Ranking – sicherlich zum Leidwesen vom „Rechthaber“ in den vorderen Reihen. Auch die Idee mit der Gegenerlist ist aufgenommen worden, vgl. hier.

Ich habe beim Lesen nur gedacht: Nomen es omen, oder: Warum das bzw., was ist damit eigentlich beabsichtigt? Lass sich der Kollege doch nennen, wie er will. Ob er „Spezialist“ ist bzw. als solcher gesehen wird, wird eh die Mandantschaft entscheiden (um Kommentaren vorzubeugen: Die Rechtsprechung zu dieser Problematik ist mir bekannt). Und wenn der Kollege stolz auf seine Gegner ist: warum nicht und warum soll er sie nicht nennen? Mir leuchtet nicht ein, warum gleich so die Keule raus geholt wird.

So und jetzt mache ich mich an meine Gegnerliste :-).

Ergänzung: tja, lesen bildet oder: Ein Blick in den Blog erleichtert die Rechtsfindung, vgl. hier. Hätte ich mal besser vorher nachgesehen… Also: Sollte man die Gegner lieber doch nicht nennen?

Also bevor der Kollege Dieler mich in „Handschellen“ abführt, hier allein für ihn Borkum V

Der Kollege Dieler beschwert sich in seinem Blog, dass er hinsichtlich der Urlaubsgrüße vernachlässigt wird. Bevor er nun „Handschellen“ anlegt, lieber auch ein Bild für ihn – und zwar ganz allein für ihn :-). Zudem habe ich Angst vor einem Zwangsausschluss – was sollte ich dann im Urlaub tun? 🙂 ;-).

Ich denke, dann sollten wir es aber auch gut sein lassen, denn die ersten „Blog-Kollegen“ scheinen schon genervt zu sein (vgl. hier)? Es sei denn: Ich finde noch ein schönes Motiv 🙂

Interessante Diskussion: Welche Chance haben juristische Blogs?

Eine interessante Diskussion hat sich im Blogbereich in der Frage ergeben: Welche Chance haben juristische Blogs? Einerseits werden fünf gute Gründe genannte, warum juristische Blogs keine Chance haben (vgl. hier), andererseits bricht der Kollege Neldner eine Lanze für die juristischen Blogs (vgl. hier). Vor einigen Tagen habe wir ja schon eine ähnliche Diskussione geführt (vgl. hier).

Ich möchte mich dem Kollegen Neldner anschließen: Juristische Blogs haben m.E. eine Chance. Allein schon der Umstand, dass es bei Jurablogs 391 angemeldete Blogs gibt, zeigt, dass der/das Blog als neues Medium entdeckt und auf dem Vormarsch ist. Das zeigt sich auch darin, dass zumindet schon mal C.H.Beck als auch wir, als LexisNexis, den Blog nutzen, um juristische Informationen zu verbreiten. Und viele Anwälte tun es auch. Sicherlich mit unterschiedlichen Ansätzen und unterschiedlicher Informationsdichte. Aber: Ich hatte ja neulich schon gesagt, auf den Ansatz kommt es an und alle Blogs haben m.E. ihre Berechtigung. Man muss eben immer sehen, wass der/das jeweilige Blog will.

Und: Man darf natürlich auch die Augen nicht davor verschließen, dass natürlich der/das Blog ein Marketing-Medium ist. Für den einzelnen Rechtsanwalt und auch für die Verlage. Wenn man daraus die richtige Mischung herstellt, dann hat ein Blog und dann haben juristische Blogs eine Chance. Ich jedenfalls werde das/den Blog weiter nutzen, um schnell, m.E. interessante Informationen „an den Mann/die Frau zu bringen“.

P.S. Dem Kollegen Neldner danke ich sehr herzlich für die Passage: „Weitere Blogs vom Kaliber LexisNexis® Strafrecht Online Blog könnten hier wahrscheinlich Wunder wirken.” in seinem Beitrag. Das tut natürlich gut und soll/ist Ansporn. Thanks 🙂 🙂

Wenn Nebgen BILD ist, sind wir auch BILD, oder wir sind es beide nicht…

Der Artikel der FAZ über das Bloggen in Deutschland beschäftigt ja nun schon seit einigen Tagen die Blogs (vgl. hier und hier). Nun hat auch „Recht verkehrt“ sich zu Wort gemeldet. Allerdings: Ich kann mit seiner Einschätzung , wenn ich ihn richtig verstehe, nicht konform gehen. Und der offenbar gezogene Vergleich der Top-10-Blogs zur BILD-Zeitung leuchtet mir nun gar nicht ein (dem Kollegen Nebgen – glaube ich – auch nicht).

Ich wiederhole hier das, was ich bei dem Kollegen schon als Kommentar geschrieben habe:  Zunächst: Vielleicht stört „Recht verkehrt“ ja auch nur der eigene Ranking-Platz :-).

Ernsthaft. Ich bleibe dabei: Bei Blogs kommt es m.E. auf die Mischung und wie ich juristische Inhalte – welche auch immer – rüberbringe. Und da spielt die Überschrift schon eine Rolle. Die Überschrift: „Das OLG Celle äußert sich zur Anwaltshaftung“ wird es nicht bringen, fasse ich es reißerischer (Oh Gott, also wie die BILD-Zeitung) wie „Verteidigung ist kein “betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises.“ dann scheint es die Leser zu interessieren, jedenfalls interessiere ich sie so, dass sie anklicken. Das hat doch nichts mit Ranking zu tun, sondern das ist Marketing :-).

Ich räume ein, natürlich verbirgt sich hinter der Überschrift manchmal weniger als man erhofft/erwartet hat, aber das ist nicht nur bei de BILD-Zeitung, sondern auch bei der FAZ, bei der ZEIT und bei der SZ.

Im Übrigen: Bloggen macht Spaß, vielleicht sogar süchtig :-). Und: Ich freue mich über viele Studenten und Referendare, die offenbar unseren Blog lesen und daraus für sich und das Examen Nutzen ziehen…