beA I: Anwendungsbereich der Formvorschriften, oder: § 32d StPO gilt auch für „gewählte andere Personen“
Und dann auf in die 9 KW., und zwar mit zwei Entscheidungen zum beA im Strafverfahren. Ich beginne mit dem KG, Beschl. v. 04.01.2024 – 3 ORs 87/23, der noch einmal Stellung nimmt zum persönlichen Anwendungsbereich des § 32d StPO. Das LG hat die Berufung der Angeklagten gegen ein Urteil des AG verworfen. Gegen das […]
