Kategoriearchiv: Sonstiges

Nicht Rosen, sondern Haftung für den Staatsanwalt?

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Mit einem (Sonder)Problem, dass in der Praxis m.E. noch nicht an vielen Stellen behandelt ist, befasst sich das OLG Schleswig, Urt. v. 14.08.2012 – 11 U 128/10, nämlich der Frage der Amtspflichten der StA im Ermittlungsverfahren und der weiteren Frage nach Entschädigung, wenn die der StA obliegenden Amtspflichten verletzt worden sind. Es ging/geht offenbar – leider hat das Urteil keinen Tatbestand – um die Pflichten in Zusammenhang mit der Durchführung und Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.

Dazu das LG in den amtlichen Leitsätzen:

1. Im Amtshaftungsprozess ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, nicht auf ihre „Richtigkeit“, sondern allein daraufhin zu überprüfen, ob sie vertretbar ist. Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist.

2. Die zum Zwecke der Akteneinsicht im Disziplinarverfahren übersandte Ermittlungsakte einer Staatsanwaltschaft ist als Übersendung an eine andere Justizbehörde im Sinne von § 474 Abs. 1 StPO zu qualifizieren. Weil es nicht der Staatsanwaltschaft obliegt, die Erforderlichkeit der Akteneinsicht für das Disziplinarverfahren zu überprüfen, sondern allein der beantragenden Justizbehörde selbst, stellt sich die Übersendung auch nicht als Amtspflichtverletzung dar.

Nachlese zur Fußball-EM – wir sind zu Hause, aber schön war es doch ….

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Wer mich (näher) kennt, weiß, dass ich nun wahrlich kein großer Fußballfa bin

Aber dennoch – eine kleine Nachlese zu diesem wichtigen Thema soll sein.

Als ein kleiner Wochenrückblick zum Thema „Fußballeuropameisterschaft“, die heute Abend  – „ohne uns“  – ihr Ende findet.

Auf u.a. folgende Berichte in den Blogs der vergangenen Woche weise ich hin, da war

  1. der entdeckte Maulwurf beim DFB,
  2. der Streit um den Rassismus im Fußball, vgl. auch hier und hier,
  3. die Nachwehen für die Italiener,
  4. der Spielbericht,
  5. der Liveticker von 11 Freunde

Und eine ganz nette Geschichte habe ich auch noch – bitte keine „Quasi-Rassismus-Debatte“:

Ich war am vergangenen Donnerstag in München, da ich am Freitag in einem FA-Kurs referieren musste. Ich hatte mich – s.o.: ich bin kein Fußballfreund – mit einem Bekannten zum Essen verabredet. Im Lokal lief der Fernseher.

Als das Drama sein Ende gefunden hatte, habe ich mich dann auf den Heimweg gemacht. Die Stimmung war leicht gedrückt, das war deutlich zu spüren. Nur die Italiener haben gefeiert – was ja auch o.k. ist. Sie fuhren laut hupend mit ihren Pkws durch die Stadt.

An einer Ampel rief aus einem Pkw ein junger Italiener den dort stehenden Deutschen zu: „Ihr fahrt nach Hause, ihr fahrt nach Hause..“

Darauf kam aus der Gruppe als Antwort: „Wir können es aber selbst bezahlen, wir können es aber selbst bezahlen….“ 🙂 :-).

In dem Sinne: Alle Fußballbegeisterten heute Abend viel Spaß beim – inzwischen so genannten – „Schuldengipfel“.

 

Die EM im heimischen Garten: Public Grilling, Stinkefinger und die höllischen Nachbarn

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Nun startet ja gleich die EM – man merkt schon im Straßenverkehr an den vielen geschmückten Autos, dass wichtige Dinge bevorstehen – war aber m.E. schon mal „schlimmer“. Und passend zur EM gibt es dann auch Beiträge in Blogs, aber auch an anderen Stellen, die sich mit der EM und/oder Fußball beschäftigen. So auch bei LTO der Beitrag „Die EM im heimischen Garten: Public Grilling, Stinkefinger und die höllischen Nachbarn„. das „Public Grilling hat mir gut gefallen. 🙂 Bei uns in den Garten kommt aber keiner 🙂 :-).

„Zur Sprechstunde beim Jura-Doktor“

Unter der Überschrift „Zur Sprechstunde beim Jura-Doktor“ weist die LTO gerade auf einen Beitrag hin, in dem Constantin Körner über sog. Klausurkliniken informiert, in denen Studierende die „richtige Gutachtentechnik“ erlernen können. Ist vielleicht für mitlesende Studenten interessant.

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Lässt sich ein 5.200 € teures Handy von der Steuer absetzen?

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Manchmal ist man über Meldungen in der Tagespresse erstaunt, so wie ich über den Bericht über das FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.07.2011 – 6 K 2137/10, den ich gerade in der Tagespresse gelesen habe. Erstaunt einmal wegen des Zeitpunkts der Veröffentlichung – warum jetzt noch einmal bzw. wieder – der Bericht über dieses Urteil aus dem Sommer 2011? Erstaunt aber auch über den Inhalt – ein 5.200 € Handy? Ich habe zweimal hingeschaut, die Nullen gezählt und dann festgestellt, dass ich doch schon richtig wach war.

Das FG sagt: Die Kosten für ein beruflich von einem Zahnarzt genutzte Mobiltelefon können grds. von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen Grenzen eingehalten werden. Und das führt zu der Entscheidung: Liege der Preis für das Handy bei 5.200 €, sei die private Lebensführung dermaßen stark berührt, dass die betriebliche Veranlassung vollständig zurücktrete. Ist für mich nachvollziehbar.