Kategoriearchiv: Sonstiges

Außer der Reihe: Vatertagswitze

Im Internet findet man ja – wie ich gerade mal wieder festgestellt habe – (fast) alles, also auch alles zum und um den Vatertag. So gibt es z.B. ein „Vatertag-Blog„, wer hätte das gedacht?
Und natürlich, wenn man mit der Eingabe „Vatertag Witze“ sucht, auch Vatertagswitze. Daher – außer der Reihe – heute ein paar gefundene bzw. ein paar Sprüche, der ein oder andere sicherlich ein wenig frauenfeindlich – man sehe es mir nach 🙂 ;-).

Warum haben Frauen nur 4 Gehirnzellen?
Für jede Herdplatte eine.

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“Lebensgefährtin” ist ein Wort, das von Lebensgefahr abgeleitet ist.

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Sagt der eine Mann zum andere:
„Meine Frau hat letzte Woche ein Baby bekommen!“

Sagt der andere:
„Und, weißt du schon wer der Vater ist?“

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Treffen sich zwei Väter.

Sagt der eine: „Meine Kinder sind richtige Engel!“

Sagt der andere: „Hast du ein Glück, meine leben noch!“

 

Und Wikipedia erklärt uns, woher der Vatertag kommt.

Zum Punkteabbau in die Mongolei?, oder: Der reisefreudige Verkehrsminister, oder allgemein: Alle Jahre wieder

© Marcito - Fotolia.com

Eine kleine Meldung auf Seite 2 der heutigen „Westfälischen Nachrichten“ hat meine Aufmerksamkeit geweckt – überschrieben ungefähr – „Minsterien mit Reisekosten zu spendabel“. Der Inhalt der Meldung geht dahin, dass einige der Berliner Minsterien (mal wieder) ihre Reisekosten überschritten habe. Ist ja an sich nichts Neues, daher: Alle Jahr wieder.

An der Spitze scheint aber der Verkehrsminister zu stehen (Nomen est omen), wie man auch einem Bericht von „Welt online“ entnehmen kann. Da findet man – genau wie in den „WN“ – auch den Hinweis auf den Besuch einer Kupfermine in der Mongolei. Da hatte ich mich beim Kaffee schon gefragt, was er denn da wohl gewollt hat? Als Verkehrsminister wird er da so ganz viel neue Erkenntnisse nicht gewonnen habe – denn darum geht es bei diesen Reisen (angeblich) ja immer 😉 – oder ging es um den Punkteabbau in der Mongolei?

Aus „Welt online“ entnehme ich:

„Sein Parlamentarischer Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) begründete die rege Reisetätigkeit Ramsauers, der auch für Bau und Städtebau zuständig ist, mit einer neuen Außenwirtschaftstrategie des Hauses. Ihr Ziel sei es, Eigeninitiativen von Unternehmen im Ausland aktiv zu unterstützen.„

Ah, wie haben es die Grünen – die ja an sich auch gebrannte Kinder sind, was das Reisen angeht – Stichwort: Südamerika – so nett ausgedrückt: „Schattenaußenminister“ bzw. „Schattenwirtschaftsminister“.

Mich machen solche Meldungen schlicht ärgerlich.

Nach (zu langer) Sicherungsverwahrung kein StrEG

Folgende Ausgangskonstellation: Mit Urteil vom 19.12.1991 wird der Verurteilte vom LG wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls in sechs Fällen und des versuchten Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt und gleichzeitig wird Sicherungsverwahrung angeordnet. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe hatte der Verurteilte am 12.6.2001 vollständig verbüßt. In der Folgezeit befand er sich  in Sicherungsverwahrung, wobei das Ende des zehnjährigen Vollzugs für den 11.06.2011 vorgemerkt war.  Mit Beschluss vom 03.06.2011 hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts die mit Urteil vom 19.12.1991 angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach der Vollstreckung von zehn Jahren ab 01.07.2011 für erledigt erklärt. Erst an diesem Tage wurde der Verurteilte aus der Sicherungsverwahrung entlassen.

Er hat Entschädigung nach dem StrEG geltend gemacht, die verweigert worden ist. Dazu jetzt abschließend der OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.02.2012 –   2 Ws 320/11 – mit folgenden Leitsätzen:

1. Wird aufgrund einer Nachfolgeentscheidung im Vollstreckungsverfahren eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu Unrecht vollstreckt, besteht kein Entschädigungsanspruch nach StrEG.

 2. In diesem Fall ist die Grundlage für die Vollstreckung weiterhin die Entscheidung, die die Maßregel angeordnet hat und nicht die Nachfolgeentscheidung. Nur wenn die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung durchbrochen wird, kann ein Entschädigungsanspruch nach § 1 Abs. 1 StrEG gegeben sein. Eine Nachfolgeentscheidung im Vollstreckungsverfahren durchbricht diese Rechtskraft jedoch nicht.

 3. Auch die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931) lässt die Rechtskraft von Entscheidungen, die eine Sicherungsverwahrung angeordnet haben, grundsätzlich unberührt.

 4. Eine analoge Anwendung des StrEG auf Sachverhalte, die darin nicht ausdrücklich geregelt sind, ist nicht möglich, weil die Vorschriften dieses Gesetzes Entschädigungsansprüche nicht abschließend regeln.  

Eine etwas abgelegenere Materie, mit der Verteidiger wahrscheinlich nicht jeden Tag zu tun haben werden.

Der Nikolaus im Osterei

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Die Tagespresse berichtete in der vergangenen Woche über das Osterei-Museum in Sonnenbühl in Baden-Württemberg. Dort gibt es u.a. auch einen Nikolaus, der im Osterei gefangen ist. Nette Idee, die in der Umsetzung sicherlich nicht einfach war. Wer noch mehr sehen will, kann das hier. Einfach auf das Ei klicken und man kommt zum Nikolaus :-). Leider klappt das direkte Verlinken nicht.

Heymanns Strafrecht Online wünscht dann aber mit einem anderen Bildchen Frohe Ostern!

Und dann war da noch der Satz: „Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase“ – den es geben soll – nur wo? Viele schreiben drüber – gesehen/gefunden habe ich ihn noch nicht.

Für alle, die nach „Wer wird Millionär“ wollen: Gibt/gab es einen 30. Februar?

Hatte ich nicht gewusst, fand ich aber ganz interessant und ist sicherlich eine Frage, der man bei „Wer wird Millionär?“ begegnen könnte. Nämlich die, ob und wo es schon mal einen 30. Februar gegeben hat.

Ok, ich meine nicht den, den wir im Bankenbereich haben und der mit der Zinsberechnung zu tun hat. Der liegt ein Jahr aus zwölf gleich langen Monaten zu je 30 Tagen zu Grunde. Deshalb gibt es hier jedes Jahr einen 30. Februar und hat z.B. der Januar nur 30 Tage.

Nein, gemeint ist etwas anderes. Und die Frage nach dem 30. Februar ist mit „Ja“ zu beantworten. Es hat ihn gegeben und zwar in Schweden. Er war Folge der Umstellung vom Julianischen Kalender auf den Gregorianischen Kalender. Schweden hatte die nicht von Anfang an mitgemacht. Deshalb enthielt das Jahr 1712 in Schweden nicht nur einen, sondern sogar zwei Schalttage.

Also: Dafür braucht man keinen Joker mehr :-). Wegen weiterer Einzelheiten vgl. u.a. hier.