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Gedanken zu einem Autoresponder – so m.E. nicht schön

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Ich habe gestern mal wieder auf meiner Homepage Burhoff-online  einen Newsletter abgesetzt. Bei rund 5.800 Abonnenten ist da der Rücklauf schon ganz beachtlich. Rücklauf? Nun, es gibt tote Adresse :-(, also Kollegen die inzwischen eine andere Email-Adresse haben und sich nicht umgemeldet haben, aber auch eine ganz Menge an Autoresponder-Nachrichten. So erfahren ich immer, wer gerade in Urlaub ist 🙂 oder sonst keine Zeit hat, den Newsletter zu lesen bzw. auf eine Email zu antworten.

Und bei „Durchblättern“ dieser Nachrichten bin ich dann wieder auf eine gestoßen, die mir schon häufiger aufgefallen ist. Da heißt es:

„Aufgrund des enormen Emailaufkommens kann ich Ihnen eine rasche Beantwortung wegen vordringlicherer Angelegenheiten nicht zusagen. In dringenden Fällen schicke Sie bitte ein Fax unter xxxxxxxxxx !!!“

Ich denke immer: Nicht schön oder? Meine Gedanken dazu:

  • Sicherlich ist es für den Kollegen schön und für den Leser beachtlich, wenn der Kollege auf sein „enormes Emailaufkommen“ verweist. Das zeigt dem Empfänger, dass in der Praxis richtig was los ist, da wird Umsatz gemacht. Allerdings muss sich der Mandant auch fragen: Hat der Rechtsanwalt eigentlich Zeit für mich und mein Anliegen?
  • Und die Antwort kann man sich selbst geben: Nein, hat er nicht, denn er kann ja „eine rasche Beantwortung wegen vordringlicherer Angelegenheiten nicht zusagen„. Also: Ich muss warten.
  • Und noch schlimmer: Ich muss wegen anderer „vordringlicherer Angelegenheiten“ warten. Andere Sachen sind also wichtiger als meine. Allerdings fragt sich der Mandant sicher auch: Woher weiß der Rechtsanwalt das eigentlich? Denn er kennt mein Anliegen doch noch gar nicht und kann daher gar nicht einschätzen, wie wichtig es ist und ob es wirklich „vordringlichere Angelegenheiten“ gibt.
  • Aber. Drei Ausrufezeichen hinter der Nachricht. Das zeigt, wie wichtig dem Absender die eigene Mitteilung ist.
  • Schließlich: Mich würde das Faxaufkommen in der Praxis des Kollegen interessieren. Gehen nicht fast alle Mandanten davon aus, dass es sich bei ihrem Fall um einen „dringenden Fall“ handelt und werden deshalb ein Fax schicken? Das Faxaufkommen dürfte „enorm“ sein. 🙂

Also Fazit: M.E. besser anders machen, oder?

Worüber Präsidenten so reden, wenn sie sich treffen

Ist ja mal ganz interessant zu sehen/zu lesen, worüber Präsidenten/Präsidentinnen von KG, OLG und BGH so reden, wenn sie sich treffen. Nun, sie sagen es uns nicht unbedingt, aber man kann es der PM Nr. 103/2013 des BGH entnehmen, die sich zu den „Themen der Arbeitstagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs“ verhält, die gerade in Karlsruhe läuft. Da geht es um 

„- Einsatz von Videotechnik in Zivil- und Strafverfahren

– Zukunftsfähige Strukturen in der Justiz

– Änderungen in den Berufsbildern der Justiz

– IT-Fortschritt, neue Medien und juristische Arbeit

– Umsetzung des Gesetzes zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren.“

Hört sich ja richtig doll an. Nur: Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt, wenn sie uns es denn sagen.

Ist im Übrigen ja auch schön, dass man sich jetzt schon mit der „Umsetzung des Gesetzes zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren.““ befasst. Immerhin ist das Gesetz schon am 01.01.2012 in Kraft getreten (vgl. Lesetipp: Überlange Gerichtsverfahren und 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz). So viel zur Verfahrensbeschleunigung 🙂

Nachricht/Mahnung vom Inkassobüro – ich lache mich schlapp…

Da finde ich heute morgen in meinem Postfach – nicht in dem beruflich/privaten, sondern in dem, das zu meinem „Seesitz“ gehört, was schon verdächtig ist, – folgende Mail, zu der ich mir ein Posting nicht verkneifen kann: 🙂

„Sehr geehrter Kunde,

mit dem ausgeführtem Auftrag vom 07.05.2013 haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Summe von 257,00 Euro an Walbusch GmbH zu begleichen. Dieser Pflicht sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges verpflichtet die Ausgaben unserer Beauftragung zu tragen.

Unser Anwalt-Büro wurden von Walbusch GmbH beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.

Diese ergeben sich nach folgender Abrechnung:

16,00 Euro (nach Nummer 1339 RGV)

37,00 Euro (Pauschale gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)

Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den Gesamtbetrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu übersenden. Die Bankdaten und die Einzelheiten der Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung geben wir Ihnen eine gesetzliche letzte Frist bis zum 18.06.2013.

Mit freundliche Grüßen Paula Schumacher Inkasso-Büro“.

Nun, normaler Weise lacht man ja über Mahnungen/Aufforderungen von einem Inkassobüro nicht (oder vielleicht doch?). Aber diese, liebe Frau Schumacher war dann doch zu blöd. Übersehen wir mal die sprachlichen Holprigkeiten, aber der Hinweis auf das RVG ist zu schön. Mal abgesehen davon, dass es keine Nr. 1339 (gemeint ist wohl) VV RVG gibt: In § 4 RVG ist das „Erfolgsunabhängige Vergütung“ geregelt :-). Und unabhängig vom Erfolg: Eine Vergütung wird es nicht geben.

Ich frage mich bei diesen Dingern immer: Fällt darauf den nun wirklich jemand rein und klickt die anhängende Datei -„mit dem ausgeführtem Auftrag vom 07.05.2013 “ – an? ich kann es mir wirklich nicht vorstellen. Oder?

In NRW Klausurenschreiben mit dem Computer? Dann aber bitte auch für Fachanwälte

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LTO berichtet unter dem Titel: „NRW plant das Computer-Examen – Flinke Finger machen sich bezahlt“ über ein Projekt in NRW, nach dem ggf. eine eine grundlegende Änderung des zweiten juristischen Staatsexamens in NRW ins Haus steht. Statt von Hand sollen danach demnächst ggf. die Klausuren am Computer geschrieben werden können (wegen der Einzelheiten vgl. den Beitrag bei LTO).

Spontan fiel mir dazu ein. Es klagen ja nicht nur die Referendare über 5-stündige Handschreibarbeit, sondern in den Fachanwaltskursen auch die angehenden Fachanwälte, die m.E. noch weiter weg von „händischen Klausurenschreiben“ sind. Wenn man also für Referendare Klausuren am Computer einführt, dann sollte die BRAK aber nachziehen und in der FAO eine entsprechende Regelung vorsehen. Bei der Gelegenheit könnte man sich gleich mal Gedanken darüber machen, warum eigentlich ausgewachsene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Klausuren im FA-Kurs ohne Hilfsmittel, wie z.B. einen Kommentar, schreiben müssen. Das ist Erst-Examens-Stand. Da haben es die Referendare im 2. Examen besser. Die dürfen Standardkommentare benutzen. Gleiches Recht für alle :-).

„Nur 20 Milliarden“? „Nein – ich bin reicher….“.

„Bescheidenheit sieht anders aus“. So beginnt zu Recht eine Nachricht von LTO zu der Klage der saudi-arabischen Multimilliardärs Prinz Alwaleed Bin Talal gegen das US-amerikanische Forbes Magazine, weil dieses ihn in seiner Liste der 100 reichsten Menschen der Welt „nur“ auf Platz Nr. 26 aufführt. Mit 20 Milliarden sei sein Vermögen aber viel zu niedrig geschätzt, meint der Prinz, der um seinen guten Ruf fürchtet.

Mann, was hat der für Sorgen :-).

Wer mehr lesen will, hier geht es weiter bei LTO unter: „Saudischer Prinz verklagt Forbes Magazin Mit 20 Milliarden viel zu arm geschätzt.“