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Allein gegen alle – oder: Wenn die eigene LOStAin verklagt wird

© Igor Zakowski - Fotolia.com

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„Allein gegen alle“ , so hieß in den seligen Zeiten des Radios eine „Quizsendung“, in der ein einzelner Kandidat fünf Fragen stellte, die dann von einer ganzen Gemeinde/Stadt gelöste werden musste. Gelang das nicht, war der Kandidat eine Runde weiter und befragte beim nächsten Mal eine größere Stadt.

„Allein gegen alle“ hätte m.E. aber auch und m.E. besser als „Ärger in der Behörde Staatsanwälte zitieren ihre Chefin vor Gericht“ über den Beitrag und die Geschichte gepasst, über die die „Westfälischen Nachrichten“ heute berichten. Nämlich über die Auseinandersetzung der LOStAin Petra Hermes mit den Staatsanwälten ihres Hause, der StA Münster. Dort war ein personeller Engpass bei der Amtsanwaltschaft, der durch Mehrarbeit bei den Staatsanwälten aufgefangen werden sollte. Die waren auch zur Mehrarbeit bereit, nur gefragt werden wollten sie. Aber das hatte die LOStAin, die m.E. auf dem Weg ist, „Generälin“ in Hamm zu werden, nicht nötig und/oder nicht auf dem Schirm. Jedenfalls ging sie davon aus, dass sie die Mehrarbeit auch ohne Information – und auch ohne Anhörung (?) – des neu geschaffenen Personalrates der Staatsanwälte anordnen kann. Auch zu einer nachträglichen Anhörung war sie nicht bereit.

Nun klagt der Personalrat – so viel zur Mehrbelastung – sicherlich auch mit Rückendeckung aus Hamm. Interessant für mich die beiden letzten Absätze aus dem WN-Bericht. Einmal:

„Andere Insider berichten übrigens, dass Petra Hermes die Annahme der Klagepost beim ersten Mal schlicht abgelehnt habe.

Wenn es denn stimmt, dann fragt man sich, welches Rechtsverständnis die „gute Frau“ eigentlich hat. Und:

Von der Behördenleitung war zu dieser ganzen Angelegenheit am Mittwoch kein Statement zu bekommen. „Ich sage dazu gar nichts“, so Oberstaatsanwalt Heribert Beck auf Nachfrage unserer Zeitung. „Ich bin befangen.“

Alles in allem sicherlich ein „bemerkenswerter“ Vorgang. Ich bin mal auf die Informationspolitik gespannt.

„Nur 20 Milliarden“? „Nein – ich bin reicher….“.

Bescheidenheit sieht anders aus“. So beginnt zu Recht eine Nachricht von LTO zu der Klage der saudi-arabischen Multimilliardärs Prinz Alwaleed Bin Talal gegen das US-amerikanische Forbes Magazine, weil dieses ihn in seiner Liste der 100 reichsten Menschen der Welt „nur“ auf Platz Nr. 26 aufführt. Mit 20 Milliarden sei sein Vermögen aber viel zu niedrig geschätzt, meint der Prinz, der um seinen guten Ruf fürchtet.

Mann, was hat der für Sorgen :-).

Wer mehr lesen will, hier geht es weiter bei LTO unter: „Saudischer Prinz verklagt Forbes Magazin Mit 20 Milliarden viel zu arm geschätzt.“

Bettina Wulff ./. Goggle – „Aus der Einbahnstraße in die Sackgasse“

Die Klage von Bettina Wulff gegen Google und ihr Vorgehen gegen die „Rotlichtgerüchte“ sind das beherrschende Thema in den Postings der Blogs der letzten Tage. Ich will das jetzt gar nicht thematisch aufgreifen; kann ich auch gar nichts zu beitragen, da ich mich mit den anstehenden Fragen nicht auskenne. Da lasse ich es lieber.

Ich will hier nur auf einen Beitrag bei LTO verweisen, der die Thematik unter der Überschrift „Aus der Einbahnstraße in die Sackgasse“ aufgreift. Vielleicht führt er ja weiter.

Auch interessant: Der Weihnachtsmann klagt…..

Von der Überschrift her sicherlich ungewöhnlich: Der Weihnachtsmann klagt – nein nicht der „richtige“ Weihnachtsmann, der sich etwa gegen seine (unerlaubte) Vermarktung zur Wehr setzt, sondern geklagt wird von einem Privatmann, der in Münster auf dem Weihnachtsmarkt den „Weihnachtsmann gespielt“ hat, nun aber seit zwei Jahren dort keinen Stand mehr bekommt. In diesem Jahr hat die Hall Münsterland, die für die Stadt Münster die Weihnachtsmärkte organisiert das mit Sicherheitsbedenken begründet. Die Stelle, an der der Weihnachtsmann in früheren Jahren seinen Stand hatte, müsse als Fluchtweg/Durchgang frei bleiben. Dagegen klagt jetzt der Weihnachtsmann (zum Nachlesen hier mehr in den Westfälischen Nachrichten).

Kopfnoten

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute über ein besonderes Verfahren, in dem am 30.09.2011 vor dem VG Münster verhandelt wird. Es geht um Noten auf einem Halbjahreszeugnis. Eine Schülerin aus Münster – wohl eher deren Eltern – meinen, dass ihre Tochter auf einem Halbjahreszeugnis in Religion, Mathematik und Sprache zu schlecht beurteilt worden ist. Es handelt sich – und das macht es m.E. „interessant“ – um eine Grundschülerin, man glaubt es kaum.

Die Eltern argumentieren: „Ihre Tochter habe im Vorjahr viel bessere Zensuren auf dem Zeugnis gehabt und sich seither in den Klassenarbeiten auch nicht verschlechtert, schildert Michael Labrenz die Argumentation der Eltern. “ Na, vielleicht ist sie ja im mündlichen Bereich schlechter geworden, soll es ja geben. Mich erstaunt die Klage. Gegen Grundschulzeugnisnoten? Und dann auch noch, obwohl die Empfehlung für das Gymnasium ja gegeben worden ist.

Da fragt man sich ja dann doch – wenigstens ich – was das soll. Wollen da Eltern – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Kopf durch die Wand. Also im wahrsten Sinne des Wortes: Kopfnoten? Aber vielleicht fällt ja dem ein oder anderen Leser ein, warum man mit den Fragen ein VG belasten muss. Die haben schon genug andere Dinge zu tun.