Monatsarchiv: November 2014

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Müsste es nicht eine zweite Terminsgebühr geben?

© haru_natsu_kobo - Fotolia.com

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Hier dann die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Müsste es nicht eine zweite Terminsgebühr geben? Und zwar ganz einfach und der fragende Kollege hatte mit seiner „vermuteten Antwort/seinem Vorschlag Recht. Denn mit Abtrennung des Verfahrens ist für den abgetrennten Teil eine neue Angelegenheit entstanden, in der nach den Grundsätzen des § 15 RVG nun ggf. alle Gebühren noch einmal entstehen können. Das sind:

  • die gerichtliche Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG
  • die Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG
  • die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG.

Die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG entsteht allerdings nicht noch einmal, den in den „Rechtsfall“ des abgetrennten Verfahrens hatte sich der Verteidiger schon im Ursprungsverfahren eingearbeitet. Die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren Nr. 4104 VV RVG entsteht nicht mehr, weil der Verfahrensabschnitte bereits beendet ist.

Und wer Probleme mit der Terminsgebühr hat: Es hat ein Termin in der abgetrennten Sache stattgefunden – daran hat der Verteidiger teilgenommen. Das reicht. Und zur Nr. 4141 VV RVG. Da reicht die Mitwirkung, die aus dem Urspungsverfahren fortwirkt.

Entschieden ist das Ganze auch schon, nämlich durch das LG Bremen im LG Bremen, Beschl. v. 13.06.2012 – 5 Qs 146/12.

Auch Kleinvieh macht Mist, oder: Amtsrichter liest Rechtspfleger die Leviten

© froxx - Fotolia.com

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Um nicht mehr viel ging es in einem Erinnerungsverfahren beim AG Essen, das eine dort als Verteidigerin tätige Kollegin durchgeführt hat; den ergangenen AG Essen, Beschl. v. 06.11.2014 –  64 Ls 202 328/11-42/12 – habe ich dann über den Kollegen Stephan aus Dresden erhalten.

Im Streit waren noch 8,78 € Fotokopiekosten, die der Rechtspfleger bei der Kostenfestsetzung als nicht erforderlich vom Antrag der Kollegin abgesetzt hatte. Die hatte sich damit aber nicht zufrieden gegeben und Erinnerung eingelegt. Dem Rechtspfleger werden dann vom Amtsrichter „die Leviten gelesen“, wenn es dann in dessen Beschluss, mit dem die 8,78 € zuerkannt worden sind, heißt:

„Eine antragsgemäße Festsetzung hatte auch zu erfolgen, soweit der Erinnerungsführer über die ihm bereits zuerkannten Auslagen in Form der Dokumentenpauschale hinaus weitere 7,35 Euro geltend macht. Weder der angefochtenen Festsetzung noch der NichtabhiIfeentscheidung lässt sich konkret entnehmen, welche der (offenbar tatsächlich gefertigten) Fotokopien als angeblich nicht zur sachgemäßen Bearbeitung der Sache geboten abgesetzt wurden. Dem erkennenden Gericht ist es ebenso wenig wie dem Verteidiger zuzumuten, sich diese Informationen aus handschriftlich auf dem Kostenfestsetzungsantrag angebrachten Zusätzen und Klebezetteln zusammenzusuchen. „

Man sieht: Nie die Flinte zu früh ins Korn werfen, denn auch Kleinvieh macht Mist.

Sonntagswitz: Blondinenwitze

© Teamarbeit – Fotolia.com

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Machen wir heute mal Blondinenwitze, in der Hoffnung, dass das ohne Diskussion geht. Davon hatte ich ja am vergangenen Sonntag mit einem „Wendewitz genug. Aber wahrscheinlich melden sich dann jetzt „blonde Frauen“. Also – gesucht und viel gefunden. Ich dachte, die Welle wäre längst vorbei.

Gucken zwei Blondinen einen Cowboyfilm, in dem ein Cowboy auf ein riesiges Kakteenfeld zureitet!
„Ich wette mit Dir um 10 Euro, dass der da durchreitet!“, sagt die eine.
„Ich wette, der reitet da nicht durch!“, sagt die andere.
Der Cowboy reitet durch!
Sagt die erste: „Schon gut! Kannst Deine Kohle behalten! Ich hab den Film schon mal gesehen!“
Sagt die zweite: „Ich auch! Aber ich hätte nicht gedacht, dass der da noch mal durchreitet!“

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Was machen Blondinen, wenn ihr PC brennt?
Sie drücken die Löschtaste!

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Eine Brünette, eine Rothaarige und eine Blondine wollen durchs Meer zu einer einsamen Insel schwimmen. Sie müssen dafür sechs Kilometer zurücklegen.
Die Rothaarige schafft die sechs Kilometer ohne Probleme. Die Brünette bläst nach vier Kilometern ihre Schwimmflügel auf und schafft es damit auch.
Die Blondine aber schwimmt drei Kilometer, sagt: „Ich kann nicht mehr!“ und schwimmt zurück.

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Was macht eine Blondine, wenn sie im Internet surfen will?
Sie kippt Wasser über den Computer!

Wochenspiegel für die 46 KW., das war NSU, Middelhoff, die Ampelfrau und Frauen, die mehr Geld möchten

entnommen wikimedia.org Urheber Tropenmuseum

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Urheber Tropenmuseum

Die letzte Woche war für mich eine spannende Woche, denn „große Ereignisse“ werfen ihre Schatten voraus und manches gestaltet sich einfacher als gedacht. Dazu dann demnächst mehr :-), nennt man wohl anfüttern/anfixen :-).

Aber, es hat natürlich auch berichtenswerte Postings gegeben, und zwar:

  1. NSU-Verfahren (am Rande): Hört Beate Zschäpe U2? und mit: NSU-Zeugin offenbar ohne Stasi-Vergangenheit,
  2. Die Saalverhaftung Middelhoff,
  3. Zehn Richter halten sich selbst für befangen,
  4. Im Ranking ganz vorne: Polizisten sollen Falschanzeigen für ihre Karriere geschrieben haben,
  5. Verdachtsfälle in Niedersachsen, zum erschwindelten 2. Staatsexamen,
  6. Die Ampelfrau als Kampf der Ahnungslosen,
  7. Handy am Steuer – was ist verboten und was ist erlaubt?,
  8. Regierungsentwurf zu § 184 c (Jugendpornografie) deutlich entschärft,
  9. und dann waren da noch: Die 5 besten Tipps für Frauen, die mehr Gehalt möchten

Indizien gegen einen fingierten Unfall (Unfallmanipulation)

entnommen wikimedia.org Author Harald Wolfgang Schmidt at de.wikipedia

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Author Harald Wolfgang Schmidt at de.wikipedia

Vorab: Die Überschrift hieß erst: „Indizien gegen einen „getürkten“ Unfall“. Dann ist mir aber noch rechtzeitig eingefallen, dass ich ja gerade erst zu dem Posting: Immer wieder: Getürkter Unfall – hier eine Checkliste – die Diskussion hatte, dass „getürkt“ politisch nicht mehr korrekt ist . Die Diskussion brauche ich nicht schon wieder; mir hat in dieser Woche die um einen meiner Sonntagswitz – einen „Negerwitz“ – gereicht. Also habe ich aus dem „getürkten“ besser den „fingierten“ Unfall gemacht. Obwohl: „Getürkt“ ist knackiger, aber was soll es.

Zur Sache: Bislang hatte ich ja immer nur Urteile/Entscheidungen gefunden, in denen Indizien für einen fingierten Unfall enthalten waren. Nun bin ich auf das OLG Naumburg, Urt. v. 03.04.2014 – 4 U 59/13 gestoßen, das einige Indizien für, aber eben auch einige auflistet, die gegen eine Unfallmanipulation sprechen. Und das sind:

  • Unfallgeschehen am späten Vormittag auf einem belebten Parkplatz vor einem Einkaufzentrum
  • die beteiligten Fahrzeuge sind nach dem Unfall vor Eintreffen der Polizei nicht bewegt worde
  • der Geschädigte sein Fahrzeug vor einer Veräußerung dem Sachverständigen des gegnerisches Haftpflichtversicherers zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat.