Monatsarchiv: September 2012

Service-Center-Justiz-Online – Umständlicher geht es nicht.

© Dmitry Rukhlenko – Fotolia.com

Ich bin immer ein wenig neidisch, wenn ich die vielen schönen Beiträge sehe/lese, die die Kollegen posten und in denen sie aus ihrer täglichen Arbeit, vornehmlich bei Gericht, berichten können. Kann ich ja leider nicht, da ich forensisch nicht tätig bin. Und aus/von der Arbeit eines Buchautors gibt es nun so viel Spannendes nicht zu berichten. Deshalb freue ich mich besonders, dass ich nun auch mal eine kleine Begebenheit habe, über die ich berichten kann. Es geht um Folgendes.

Ich durchsuche auf der Suche nach neuen strafverfahrens-/bußgeldrechtlichen Entscheidungen des OLG Hamm immer auch die Rechtsprechungsdatenbank von „NRW Justiz“ oder auch das Justizportal Nordrhein-Westfalen. Bei meiner Suche bin ich in der vergangenen Woche auf einen Beschluss des OLG Hamm gestoßen, der nicht vollständig anonymisiert ist. Im Beschluss sind noch zwei Klarnamen enthalten. Das sieht man als Betreiber einer Homepage – egal, ob es sich um den Angeklagten/Betroffenen, den Geschädigten oder einen Zeugen handelt – nicht gern.

Und da ich mich auch immer freue, wenn ich im Hinblick auf meine eigene Homepage auf solche Fehler hingewiesen werde, habe ich mich entschlossen, „NRW Justiz“ zu informieren. Dazu wähle ich das Kontaktformular der Seite und schicke meinen Hinweis an: Kontakt_Web@justiz.nrw.de. Abgesandt am 03.09.2012 – 14.45 Uhr. Damit war für mich die Sache erledigt.

Aber: Irrtum. Denn am anderen Morgen erhalte ich gegen 09.00 Uhr eine Nachricht von Justiz Online (service@justiz-online.nrw.de), in der es heißt:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich bitte Sie, Ihr Anliegen direkt an das Oberlandesgericht Hamm zu richten. Anbei die Kontaktdaten:
Anschrift Haupthaus Heßlerstraße 53 59065 Hamm
Postanschrift Postfach 59061 Hamm
Telefon 02381 272-0 Fax 02381 272-518
E-Mail: poststelle@olg-hamm.nrw.de
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.“

Ich antworte darauf mit einer Gegenfrage, nämlich mit:

„Hallo, und warum kann die Justiz solche Mails nicht weiter leiten?“

Und darauf erhalte ich dann als weitere Antwort am 06.09.2012:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wenn ein Bürger über diese allgemeine Kontaktadresse mit einem Anliegen an uns herantritt, ist es unsere Aufgabe ihm die zuständige Justizbehörde zu nennen und deren Kontaktdaten anzugeben. Diese Kontaktadresse kann nicht dafür genutzt werden, E-Mails an die einzelnen Behörden weiterleiten zu lassen.
Eine Ausnahme sind Schreiben, die in dem Kompetenzbereich des Justizministeriums liegen, diese werden von uns dem genannten Ministerium übermittelt. 
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.

Über den Ablauf/die Informationen war ich dann aber doch erstaunt. Was ist das denn für ein Service, fragt man sich? Da weise ich das „Service-Center Justiz-Online “ auf einen Fehler/eine Nachlässigkeit im Online-Angebot hin und man ist nicht in der Lage – oder willens (?) – diesen Hinweis einfach eben weiter zu leiten? Warum denn das nicht, zumal man m.E. doch bestrebt sein müsste, diesen Fehler – Klarnamen!! – so schnell wie möglich zu beseitigen. Das ginge mit Sicherheit schneller als mich/den Bürger zu bitten, seinen Hinweis nun noch einmal an die richtige Adresse zu schicken. Abgesehen vom Zeitverlust steckt da auch immer die Gefahr drin, dass der Bürger aufgibt und seinen Hinweis nicht noch einmal sendet. Und dann? Dann bleiben die Klarnamen öffentlich, nur weil man nicht weiter leitet?

Ich habe (natürlich) den Hinweis auf die Klarnamen ans OLG Hamm geschickt. Die sind inzwischen auch beseitigt. Alles ist insoweit also im Lot. Nun bis auf die Frage, die mich interessieren würde: Werden solche Mails nun wirklich nicht weitergeleitet. Lässt man es darauf ankommen? Oder leitet man weiter, teilt das aber – aus erzieherischen Gründen (?) – dem Hinweisgeber nicht mit. Nur so lernt der ja, dass er sich in Zukunft bitte gleich an die richtige Stelle zu wenden hat.

Bei mir verbleiben leichte Irritationen und Kopfschütteln. Wie wird noch die Mail unterschrieben?

Service-Center Justiz-Online
Ihr Favorit in Sachen Recht: www.justiz.nrw.de
Die Justiz Nordrhein-Westfalen: Zu Recht ein gutes Team.

Dahinter gehört zumindest ein Fragezeichen.

 

Umbenannt – wir firmieren jetzt unter „JURION Strafrecht Blog“ und unter „JURION Strafrecht“

Der eine oder andere aufmerksame Leser wird es vielleicht schon bemerkt haben. Wir haben umfirmiert und heißen jetzt „JURION Strafrecht Blog“. Warum schon wieder, wird man sich fragen? Nun gut, ist nicht immer ganz einfach bis nach einer Übernahme ein endgültiges Konzept gefunden worden ist. Aber das haben wir nun (hoffentlich :-)).

Hintergrund: Wir sind mit dem Strafrechtsportal umgezogen, weg von Heymanns und hin zu JURION: Wir haben auch dort umfirmiert. Das Portal heißt jetzt „JURION Strafrecht„. Aber es war nicht nur ein einfacher Umzug, sondern ein Relaunch. Wir haben neue Kleider bekommen. Wer will, kann uns ja gerne mal besuchen und sich ansehen, was wir zu bieten haben. Der erste Monat ist kostenfrei. Wem es nicht gefällt, der meldet sich einfach wieder ab.

Also auf. Ich heiße als Herausgeber alle Neuankömmlinge herzliche willkommen.

Natürlich gilt für unser Blog: Inhaltlich hat sich und wird sich nichts ändern. Also nur: Alter Wein in neuen Schläuchen 🙂

Sonntagswitz: Nicht der „Armleuchter“ Söder, sondern zu Beamten….

© Teamarbeit – Fotolia.com

An sich wäre der „Armleuchter Söder“ prädestiniert, allein den Sonntagswitz zu füllen. Aber ich denke, dass er schon vielen bekannt ist. Daher heute dann doch das an sich vorgesehene Thema: Beamtenwitze“ in der Hoffnung, dass sie nicht zu bekannt sind:

Ein Amerikaner, ein Engländer und ein deutscher Beamter: Der Amerikaner ist blind, der Engländer sitzt im Rollstuhl und der deutsche Beamte hat einen gebrochenen Arm. Plötzlich steht Jesus vor ihnen und fragt, was er für sie tun kann.

Der Amerikaner sagt, dass er wieder sehen möchte. Jesus streicht ihm über die Augen und der Amerikaner kann wieder sehen.

Dann streicht Jesus dem Engländer über die Beine und der Engländer kann wieder gehen.

Sagt der deutsche Beamte: „Bevor du jetzt irgendetwas machst, denk daran, ich bin noch vier Wochen krankgeschrieben.“
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Drei Jungs streiten darüber, wessen Vater der schnellste ist.
Der erste: „Mein Vater ist Rennfahrer, der ist sicher der schnellste!“
Der zweite: „Vergiss es! Meiner ist Pilot bei der Luftwaffe, der ist viel schneller!“
Der dritte: „Nein, mein Papi ist noch schneller!“
Die beiden anderen: „So, und wie macht er das?“ – „Er ist Beamter!“ Großes Gelächter. „Nein, wirklich! Er ist so schnell, dass er am Freitag um vier Uhr mit der Arbeit aufhört, aber schon
um drei Uhr zu Hause ist!“


Mir schreibt Gaddafis Sohn – ich freue mich

© Gina Sanders – Fotolia.com

Hocherfreut bin ich über nachfolgende Mail, die mich gerade erreicht hat:

 Sehr geehrter,

Ich bin Saadi Gaddafi, der dritte Sohn des späten Oberst Muammar  Gaddafi. Ich werde sehr durch die schändliche Brutalität entsetzt und  gevergangen, die die Morde an meinem Vater und an Bruder begleitete. Die  unvereinbaren Aussagen, die vom nationalen Übergangsrat herausgegeben  werden, die provisorische Berechtigung der libyschen Republik (NTC)  diese barbarischen Durchführungen entschuldigend und der groteske  Missbrauch der Leichen machen es deutlich, dass keine Person, die mit  dem ehemaligen Regime oder meiner Familie zusammengeschlossen wird, ein  faires Gerichtsverfahren in Libyen empfängt noch sie Gerechtigkeit für  die Verbrechen empfangen, die gegen sie begangen werden.

Ich bin momentan in Niger und innen früh – September, den mir der  Urlaub gegeben wurde, zum auf humanitärem Boden zu bleiben durch die  Behörden. Bevor dieser „KRIEG“, der im Februar 2011, mein Vater begonnen  wurde, mit einer Sicherheitsgesellschaft in Europe zu verschobener sehr  großer Geldsumme ordnete (FÜR SICHERHEITSGRÜNDE, die ICH NICHT DIE MENGE  ERWÄHNEN WÜNSCHE), die wir vom Verkauf des Öls erhielten und er wurde  durch diplomatische Mittel auf ein Sicherheitsunternehmen verschoben.

Dieses Geld wurde in der Sicherheitsgesellschaft gehalten, während  festes Gold und es bei einen anderen Namen niedergelegt wurden, das es  sehr schwierig zu jedem, zu wissen bildet, dass die Stammkästen meiner  Familie gehört. Das Sicherheitsunternehmen gab meinem Vater den  Hinterlegungsschein und die Kenn-Nummer. Geehrter Herr, erbitte ich,  damit Ihre Unterstützung Ihnen empfangen dieses Geld und halten es  ermöglicht, bis ich schließlich meine Freiheit gewinne.

 Auf dem Eingang Ihrer Annahme meines Antrages schicke ich Ihnen die  notwendigen Informationen, um Ihnen zu ermöglichen, mit den Stammkästen  in Verbindung zu treten und zu behaupten.

 ANTWORT SOFORT BASIERT AUF DEM FOLGENDEN:

 (1) wievieles tun Prozentsatz, gründeten Sie zu beabsichtigen zu nehmen  auf Ihrer Unterstützung. Und Sie sollten frei dich fühlen, an mich  zurück zu gelangen niedrig auf diesem.

 (2) schließen Ihre private Telefonnummer ein und email addressen für,  um die Vertraulichkeit dieses Geschäfts zu erhöhen.

 Ich informiere Sie die folgende Handlungsweise, sobald ich Ihre  positive Reaktion empfing und ich Sie drängte, zu überprüfen, ob Sie  diese E-Mail-Nachricht führen abzusondern und vertraulich, da alle  unsere Familienanlagegüter ergriffen werden und Konto gesperrt werden.

 Ich versichere Ihnen, dass dieses Geschäft das 100%-Risiko frei ist,  nur wenn Sie mit meinen Anweisungen und der des Sicherheitsunternehmens  haften. Schließlich für Sicherheitsgründe spreche ich nicht mit Ihnen am  Telefon während der gewesenen Zeit.“

Dem will ich mal sofort antworten. Nicht, dass mir das Geschäft durch die Lappen geht 🙂 😉

 

 

MFG,

 

Saadi Gaddafi

 

Auch Kleinvieh macht Mist – 20 € haben oder nicht haben…

© Ulf Gähme – Fotolia.com

Es gibt ein paar gebührenrechtliche Fragen, die beschäftigen Rechtsprechung und Literatur seit Inkrafttreten des RVG, also seit nunmehr acht Jahren. Dazu gehört die Frage, ob im Strafverfahren (Teil 4) das vorbereitende Verfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren bzw. im Bußgeldverfahren (Teil 5)  das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten sind. Die Antwort hat Auswirkungen auf die Abrechnung des Verteidigers. Denn handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten kann der Rechtsanwalt nach der Anm. zur Nr. 7002 VV RVG in jeder die Postentgeldpauschale in Höhe von 20 € abrechnen.

Welche Antwort richtig ist, ist höchst umstritten. Die Literatur geht weitgehend übereinstimmend davon aus, dass es sich um verschiedene Angelegenheiten handelt. Die Rechtsprechung kommt im Strafverfahren wohl überwiegend dazu, dass es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, während im Bußgeldverfahren m.E. die Auffassung überwiegt, die von verschiedenen Angelegenheiten ausgehen. Und die RSV? Nun, die Antwort liegt, wie ich es von Kollegen immer wieder höre, auf der Hand: Natürlich dieselbe Angelegenheit.

Das Hin und Her hat nun demnächst ein Ende. Denn der Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG sieht – abweichend vom Referentenentwurf – vor, die Frage gesetzlich zu regeln, und zwar durch einen neuen § 17 Nr. 10b bzw. Nr. 11 RVG. Danach handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten. Demnächst kann dann immer mindestens zweimal die Nr. 7002 VV RVG abgerechnet werden. Ist nicht viel mehr, eben  nur 20 €. Aber auch Kleinvieh macht Mist.

Eins muss man allerdings beachten: Das gilt wegen der Übergangsregelungen in §§ 60, 61 RVG nur für die Mandate, in denen der unbedingte Auftrag ab 01.07.2013  erteilt worden ist. In den laufenden Mandaten gilt das noch nicht. Es sei denn, die Staatskasse, der Mandant und die RSV sind großzügig.

Ach so: Solche Änderungen machen natürlich auch RVG-Kommentatoren Freude. Zumal, wenn sie die Auffassung, die jetzt Gesetz werden soll, vertreten haben :-).