Archiv für den Monat: Januar 2012

Entlassung des Zeugen – im PUA/Strafverfahren (?)

Ein Leser hat mich vor einiger Zeit auf das Urteil des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen vom 16.11.2011 – P.St. 2323 aufmerksam gemacht. Schwere, weil lange Kost, sind nämlich 61 Seiten. Für den Strafrechtler interessant dürften die Ausführungen des Staatsgerichtshofes auf den S. 48 ff. sein, zur Frage der Entlassung von Zeugen. Die sind – im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) – erst dann endgültig entlassen, wenn dies förmlich beschlossen worden ist. Unterbleibt ein solcher Beschluss, endet die Vernehmung erst mit dem Beschluss über den Abschlussbericht, spätestens mit dem Ende des Untersuchungsverfahrens. Fraglich ist natürlich, ob man das auf § 248 StPO und das Strafverfahren übertragen kann.

Für mich war der Beschluss dann noch aus einem anderen Grund „interessant“ – ein wenig eitel sind wir ja alle: Auf Seite 51 wird „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 6. Aufl. 2010″ zitiert. Das freut den Autor dann doch :-).

Bedienungsanleitung zum Messgerät – kein Urheberrecht des Herstellers…

Wir haben ja schon häufig über die mit der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren betreffend vor allem die Bedienungsanleitung berichtet _ vgl. dazu auch die Zusammenstellung in meinem Beitrag in VRR 2011, 250. Hier dann eine neue Variante, mit der sich der AG Hildesheim , Beschl. v. 29.12.2011 – 31 OWi 27/11 – auseinandersetzen musste. Der Landkreis hat in dem Verfahren die Einsicht u.a. damit verweigert, dass er darauf berufen hatte, dass der Hersteller die Erlaubnis zur Einsicht verweigert habe.

Dem schiebt das AG einen Riegel vor: Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes sei nicht durch Urheberrechte der Herstellerfirma beschränkt. Es sei zudem von einer zumindest konkludenten Einräumung entsprechender Nutzungsrechte mit Erwerb des Messgerätes auszugehen (§ 31 Abs. 5 UrhG). Und: Die Herstellerfirma könne das Nutzungsrecht auch nicht nachträglich durch einseitige Erklärung wieder entziehen.

Der Beschluss wird jetzt im Zweifel die nächste Runde eröffnen. Nämlich: Nicht nachträgliche einseitige Erklärung, sondern vertragliche Vereinbarung zwischen Verwaltungsbehörde und Hersteller. Was ich immer noch nicht begriffen habe: Warum sträuben sich eigentlich die Hersteller/Verwaltungsbehörden so gegen eine Einsicht des Verteidigers.

Auch wenn du kommst – Haftbefehl bleibt in Kraft…..

Machen wir mal wieder ein wenig Haftrecht, hatten wir ja schon länger nicht mehr. Im OLG Köln, Beschl. v. 15.11.2011 – 2 Ws 709/11 – ging es um die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls, dessen Vollzug ausgesetzt war, nach Aussetzung der Hauptverhandlung und deren Neubeginn. Der Angeklagte hatte u.a. damit argumentiert, dass der angenommene Haftgrund der Fluchtgefahr nicht mehr vorliege, da er allen Ladungen pp, gefolgt sei.

Das OLG geht in der Begründung seiner „Aufrechterhaltungsentscheidung“  davon aus, dass sich erheblichen Tatvorwürfen gegen den Angeklagten und aus der insoweit zu erwartenden Gesamtfreiheitsstrafe ergeben kann, dass die Aufrechterhaltung eines Haftbefehl, dessen Vollzug unter Auflagen ausgesetzt ist, nicht unverhältnismäßig ist. Denn bei einem erheblichen Fluchtanreiz aufgrund einer hohen Straferwartung könne der Haftgrund der Fluchtgefahr weiter bestehen bleiben. Der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen gelte zwar auch bei Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls. Die Beschränkungen, die durch Auflagen und Weisungen entstehen, dürften danach nicht länger andauern, als es nach den Umständen des Falles erforderlich ist. Zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens könne jedoch die Aufrechterhaltung von Auflagen unverzichtbar sein.

Lesetipp: Abrechnung von Beschwerden im Straf- und Bußgeldverfahren

Gestern ist auf meiner Homepage der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2012, 12: „Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen“ eingestellt worden. Dieser Bereich ist sicherlich einer derjenigen, der, wie die vielen Anfragen, die im Forum auf meiner HP gestellt werden, oder die mich sonst erreichen, mit zu denen zählt, die in der Praxis immer noch Probleme aufwerfen. Daher der Lesetipp zu dem Beitrag, den man hier findet.

In dem Zusammenhang dann noch einmal – Vorsicht: Werbung – für „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012„, in dem der Abrechnung von Beschwerden durch Herrn Volpert ebenfalls breiter Raum eingeräumt worden ist. Bestellung ist hier beim Bestellformular möglich.

Sonntagswitz. Heute zu Bundespräsident Christian Wulff – gefunden im Internet…

Wer hätte gedacht, dass mal ein deutscher Bundespräsident so im Fokus der Kritik stehen würde und wer hätte gedacht, dass er so agieren würde. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Die Affären Wulff waren in der vergangenen Woche das alles beherrschende Thema in den Blogs (vgl. die kleine Zusammenstellung der „Fachbeiträge“ hier). Da bietet es sich an, auch im Rahmen der Rubrik „Sonntagswitz“ mal nach „Wulff Witzw“ zu suchen. Die Ausbeute ist immens, während sie bei „Weizsäcker Witze“ oder bei „Heinemann Witze“ im Vergleich dazu recht überschaubar ist. Das spricht für den amtierenden BP? 🙂 Wohl eher nicht.

Nun, aber es eröffnet ein Posting zu „Wulff Witze“. Und da kann man es sich recht einfach machen. Denn gleich der erste Treffer der Suche ist m.E. ein Volltreffer in den rund 4,5 Millionen (!!) Treffern, nämlich auf eine österreichische Seite (!!), die unter der Überschrift: Netz-Satire: die besten Wulff-Witze (vgl. hier) einige Nettigkeiten zusammengestellt hat. Das sind – ich zitiere -;

  • Der STERN findet, dass Wulffs private Facebook-Seite so aussehen könnte …
  • Auf Twitter hat sich der Hashtag #wulfffilme etabliert. Also humorige Adaptierungen von Filmtiteln, angepasst auf den Fall Wulff. Und die Twitter-Benutzer überbieten sich gegenseitig …
    – Somewhere over the Rubikon #wulfffilme
    – Wenn der Präsident zweimal klingelt #wulfffilme
    – Meine Bank, ihre Geschenke und ich #wulfffilme
    – Frühstück bei Maschmeyer #wulfffilme
    – Liebling, ich habe die Zinsen geschrumpft #wulfffilme
    – schlecht wäre auch nicht: Der mit dem Wulff tanzt.
  • Zu guter Letzt hat das Satiremagazin Titanic Wulff zum “Milchbubi” und “Bild-Erpresser” gemacht.

Und wenn man sich fragt, was von diesem Präsidenten bleiben wird: Wenn nicht ein Eintrag im Guiness-Buch der Rekorde unter der Rubrik: Bundespräsident in Deutschland mit der kürzesten Amtszeit, so dann sicherlich irgendwann den Eintrag des (Neu)Verbs „wulffen“ im Duden mit der Erklärung: „jemandem wütende Nachrichten auf der Mailbox hinterlassen„.

Und wer es (noch) braucht oder „noch nicht satt“ ist: Schnell noch ein Wulff-Autogramm besorgen – solange der Vorrat reicht!
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