Der Kollege Fuchs hatte am Samstag einen Beitrag zur Festschrift des DAV zu dessen 140. Gründungsjahr, der den interessanten Titel hatte: „Irgendein Professor über das Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945„. Interessant denke ich, kannste ja mal lesen. Und bin dann sehr erstaunt, dass ich mich bzw. eins meiner Werke dort auch wieder finde. Nicht beim Kollegen Fuchs, aber in dem von ihm besprochenen Artikel von Prof. Louis Pahlow, „Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945“. Nämlich das mit dem Kollegen Willemsen verfasste „Handbuch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, 3. Aufl. 2008„.
Nun mag sich mancher fragen, was hat Burhoff mit der nichehelichen Lebensgemeinschaft zu tun? Ok, das ist ein anderer Bereich. Aber mancher fragt sich sicher auch: Was hat Burhoff mit dem Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945 zu tun? Habe ich mich auch gefragt und den Kollegen Fuchs um einen Abdruck des Artikels aus der Festschrift mit dem Titel: „Anwaltschaft und Rechtswissenschaft nach 1945“ gebeten. Den hat er mir dankenswerter Weise geschickt und ich habe ihn inzwischen auch gelesen – ist nicht so ganz einfach. Aber: Ich glaube, ich habe es verstanden, was der Prof. Pahlow sagen will.
Prof. Pahlow kritisiert in einem Teil seines Beitrags die anwaltliche Literatur als zu wenig wissenschaftlich. Er belegt bzw. will das belegen mit einigen Literaturbeispielen u.a. aus dem familienrechtlichen Bereich. Darunter eben auch unser Handbuch. In der entsprechenden Passage heißt es (S. 365 f. .., ich zitiere ohne Fn.)“
„2. Besonderheiten in der Form
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