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Was ich immer schon mal wissen wollte: Anklage wegen der NSA-Überwachung und kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm?

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Der „NSA-Skandal“ führt für Juristen u.a zu zwei Fragen, nämlich:

1. Gibt es eine Anklage wegen der NSA-Überwachung?

2. Kann Snowden in ein deutsches Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden?

Damit befasst sich in einem LTO-Interview unter dem Titel: NSA-Überwachung“Eine Anklage wird es wahrscheinlich nicht geben“ auf LTO Prof. Dr. Christoph Safferling,  Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Philipps-Universität Marburg. Das Thema wird sicherlich auch examensrelevant, oder?

Wild-West beim LG Berlin – Waffentragen in der Hauptverhandlung….

Da geht es ja hoch her beim LG Berlin. Im Beschl. des KG v. 27.05.2010 – 4 Ws 61/10 heißt es:

Mit Sicherungsverfügung vom 19. Mai 2010 hat der Vorsitzende der erkennenden Strafkammer für die Sitzung am 28. Mai 2010, in der die als besonders gefährdet eingeschätzte (ehemalige) Vertrauensperson als – nunmehr namentlich bekannter und geladener – Zeuge vernommen werden soll, umfangreiche Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Hauptverhandlung getroffen.
Mit der Beschwerde seiner Verteidiger vom 20. Mai 2010 wendet sich der Angeklagte gegen die genannte Verfügung, soweit mit ihr den Bediensteten des Bundeskriminalamtes, die sich zum Zwecke des Zeugenschutzes im Sitzungssaal aufhalten werden, gestattet worden ist, verdeckt (Schuss-)Waffen zu tragen.

Ach, so: Beschwerde ist nach h.M. natürlich unzulässig, da es sich um eine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des Vorsitzenden nach § 176 GVG handelt. Und da ist das Rechtsmittel nicht zulässig.

2. Opferrechtsreformgesetz

Die im Bundestag gehörten Sachverständigen haben den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz; BT-Drs. 16/12098), der die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärken soll, im Grundsatz begrüßt. Dies wurde während einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 13.05.2009 deutlich. Allerdings: Offenbar nur zwei Experte haben aber – so jedenfalls die PM – darauf hingewiesen, dass Verbesserungen der Verletzten- und Zeugenrechte sich nicht zu Lasten der Befugnisse der Verteidigung des Beschuldigten auswirken sollen. Ein automatisches Überwiegen der Opferbelange gegenüber den Rechten des Beschuldigten sei nicht begründbar. Denn eins darf man doch nicht übersehen: Die Stärkung von Opferrechten hat auf der anderen Seite immer auch eine Schwächung der Rechte von Beschuldigten zur Folge. Der steht aber wohl noch immer im Mittelpunkt des Verfahrens. Jedenfalls sollte das so sein.

Bundesregierung legt Entwurf für 2. Opferrechtsreformgesetz vor

Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen noch stärker berücksichtigt werden. Nachdem die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) (BT-Drs. 16/12098) vorgelegt hatten, hat die Bundesregierung einen gleichlautenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12812) eingebracht.

In der darin enthaltenen Stellungnahme des Bundesrats fordert dieser unter anderem, dass der Katalog an Straftaten, der zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigt, abschließend sein sollte. Um sicherzustellen, dass die wichtigsten Straftaten abgedeckt sind, sollte der Katalog daher unter anderem Fälle wie versuchter Mord oder Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenraub, Kinderhandel oder Freiheitsberaubung enthalten. Es bestünde ansonsten die Gefahr der Ausuferung. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag nicht zu. Dies führe zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Denn dann wäre in allen Fällen, in denen eine Straftat beim Opfer zu schweren Folgen geführt habe, die Straftat jedoch nicht in dem Gesetz enthalten sei, die Nebenklage vollständig ausgeschlossen. Dies erscheine nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.

Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 133/2009 vom 07.05.2009

Update:

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2009, 12 Uhr, findet im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 300, die öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses statt.
Tagesordnungspunkte sind u.a.

  • Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12098
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12812
  • Gesetzentwurf des Bundesrates
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
    BT-Drucksache 16/7617

Pressemitteilung des Bundestages

2. Opferrechtsreformgesetz im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich am 03.04.2009 detailliert mit dem Regierungsentwurf auseinandergesetzt, der die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren verbessern will (2. Opferrechtsreformgesetz; BR-Drs. 178/09). Zukünftig soll es danach z.B: leichter möglich sein, als Nebenkläger aufzutreten und Beistand von einem kostenlosem Opferanwalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einigen Verbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf an. So müssten sich die Voraussetzungen für die Nebenklageberechtigung konsequenter am Maßstab der besonderen Schutzbedürftigkeit orientieren: Körperverletzungsdelikte sollten dann zum Anschluss berechtigen, wenn die Tat zu schweren Folgen beim Opfer geführt hat. Bei Beleidigungsdelikten, die typischerweise nicht besonders schwerwiegend sind, sei eine Nebenklageberechtigung dagegen nicht angezeigt.

Interessant ist, dass der Bundesrat angeregt hat, die Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen auch auf polizeiliche Vernehmungen auszuweiten. Das fordern die Länder schon länger.

Der Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden.