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Weitere Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken. Zu dem Entwurf, der weitere Änderungen und Verbesserungen im Opferschutz bringen soll, können jetzt die Ressorts Stellung nehmen. Das Kabinett soll im Februar 2009 mit dem Entwurf befasst werden. Es ist m.E. aber recht unwahrscheinlich, dass das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Der Entwurf setzt die Tendenz fort, die wir seit einigen Jahren im Strafverfahren beobachten können: Immer mehr rückt das Opfer in den Vordergrund, während der Angeklagte, um dessen Schicksal es ja nun eigentlich geht, immer mehr in den Hintergrund rückt.