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Der nächste Winter kommt bestimmt – wann kommt die (neue) Winterreifenpflicht?

Über die Winterreifenpflicht wird nun seit einigen Monaten diskutiert (vgl. zuletzt u.a. auch hier und hier), nachdem das OLG Oldenburg die derzeitige Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit als verfassungswidrig angesehen hat (vgl. dazu hier).

Nun sollte man doch meinen, dass es ein Ministerium unter einem forschen Minister in mehr als drei Monaten auf die Reihe bekommen sollte, wenn man denn die Regelung nicht ganz begraben will – was man ja nicht will -, eine neue Regelung ins das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dafür muss man doch nur die StVO ändern. Warum das – wenn der Winter vor der Tür steht – nicht gelingt – ist unerfindlich. Und es scheint nicht zu gelingen. Denn wenn man sich die Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrates vom 05.11.2010 ansieht (vgl. hier) dann gibt es die „Winterreifenpflicht“ darauf nicht (vgl. auch hier). Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung zum 15.11.2010 – das Datum wird immer genannt – wird es also wohl nichts. Offenbar will man erst auf die ersten Wintertage warten. Bis dahin gilt noch die alte Regelung. D.h.: Ggf. ist deren Unbestimmtheit geltend zu machen.

Und: Die Reifenhändler pp. werden sich freuen. Im Moment wird doch niemand neue Winterreifen (was ist das eigentlich?) kaufen, da er ja gar nicht weiß, was ein Winterreifen eigentlich ist.

„Schneeflöcken, weiß Röckchen, da kommst du geschneit“ – nun ist es wohl Winterreifenzeit :-), oder?

Die allgemeine Presse meldet, was denn nun konkret bei der Winterreifenpflicht geplant ist. Da heißt es (vgl. hier):

Minister will Winterreifen- Pflicht: Es soll endlich eine klare Regelung für alle Autofahrer geben – per Gesetz

Berlin – Schluss mit dem Wischiwaschi auf Asphalt. Winterreifen sollen Pflicht werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will Autofahrern jetzt Winterreifen vorschreiben.

Als Winterreifen gilt bisher, was von der Industrie mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen ist, dazu gehören auch sogenannte Allwetterreifen. Bisher sind sie an den Buchstaben M+S (Matsch und Schnee) oder einer Schneeflocke im Gummi zu erkennen. Ramsauer will genau festlegen, was ein Winterreifen leisten muss. Im neuen Verordnungstext der StVO soll auch präzise erläutert werden, was unter winterlicher Witterung zu verstehen ist. Sinngemäß sei das, „wenn es schneit“ oder wenn die Straßen mit Matsch, Schnee oder Eis bedeckt seien. Winterreifenpflicht soll für alle Fahrzeuge gelten, so der Verkehrsminister.

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung kann der Bundesminister ohne Beteiligung des Bundestags erlassen. Der Bundesrat muss aber zustimmen. Ramsauer will sich heute mit Länderkollegen abstimmen. Die nationale Winterreifenpflicht soll bis zur einheitlichen europäischen Regelung gelten.

ADAC lehnt eine generelle Pflicht, etwa von Oktober bis April, ab. Maximilian Maurer: „Autofahrer in den Städten, die bei schlechtem Wetter den Wagen stehen lassen und die Straßenbahn benutzen, brauchen sie nicht.“

Interessant, oder? Denn/aber:
1. Die Klärung, was Winterreifen sind, hätte man schon im ersten VO-Text bringen können, und nicht nur die „geeignete Bereifung“.
2. Und „Winterreifen“? Ist der Begriff eigentlich klar?
3. P.Ramsauer meinte vorhin im Heute-Jorurnal, man werde die Dinge in der VO-Begründung eindeutig klären. Na, ob das reicht?
4. Auch die „winterliche Witterung“ soll erklärt werden. Viel Vergnügen! Und Bayern verstehen unter Winter sicherlich etwas anderes als die Autofahrer in NRW.
5. Geltung „für alle Fahrzeuge“? Also auch Fahrräder? 🙂
6. Und: Völlig offen ist: Was wird aus den Frostschutzmitteln in der Scheibenwaschanlage 🙂 (vgl. § 2 Abs. 3a StVO).

Es gibt viel ztu tun. Packen wir es an. Jedenfalls wirkte der Minister ganz dynamisch.

Der Winter kommt bestimmt – und mit ihm eine abgespeckte „Winterreifenpflicht“? Hoffentlich wird Ramsauer beraten …..

Man merkt, der Winter naht, denn auf einmal sind die „Wintereifen“ mal wieder in aller Munde oder Thema in vielen Blogs. Nachdem das OLG Oldenburg die derzeit geltende Regelung in § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO als zu unbestimmt und damit verfassungswidrig angesehen hat (vgl. u.a. hier) , geht es jetzt wieder los/weiter. Das Bundesverkehrsministerium schaltet sich ein, dann kann es ja nur besser werden, oder?

Der Schadenfixblog berichtet unter dem schönen Titel: Peter Ramsauer berät über Lockerung der Winterreifen-Vorschriften“ (hoffentlich berät nicht er, sondern er wird beraten, sonst geht es mit Sicherheit schief) über die Pläne aus Berlin, die wohl auch Gegenstand der Jahreskonferenz der Verkehrsminister in dieser Woche sein sollen/werden. Was ist geplant: Offenbar will man die StVO nicht „richtig“ ändern, sondern nur die Geldbuße und die Punkteregelung entfallen lassen.; der Sinn dieser Regelung leuchtet mir nicht ganz ein. Und das alles noch bis zum Beginn des Winters, denn derzeit gilt ja die alte Regelung noch. Allerdings wird nach der Entscheidung des OLG Oldenburg wohl kein Tatrichter mehr wegen eines Verstoßes gegen § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO verurteilen. 

Das ganze Hin und Her könnte man sich vielleicht auch sparen, wenn man gleich auf die geplante EU-Regelung umstellen würde, die 2012 kommen und einen EU-weit einheitlichen Begriff des Winterreifens bringen soll/wird. So können wir noch weiter um den Begriff „Sommerreifen“ oder „Winterreifen“ streiten und um die Frage, ob es eine Winterreifenpflicht überhaupt gibt, was so – wie der Kollege Melchior – zutreffend hier ausführt, nicht der Fall.

Nach den wunderbaren PM aus dem Verkehrsministerium freue ich mich schon auf die Mitteilungen zu dieser Problematik. Vielleicht kommt es ha zur Neuauflage des Klassikers aus der Zeit der Einführung der Neuregelung im Jahr 2007. Da hieß es zur Erläuterung und Aufklärung aus dem Ministeriums zum Begriff des Winterreifens: „Ein guter Sommerreifen kann auch ein Winterreifen sein“ 🙂 🙂

Gewogen und zu leicht befunden: „Winterreifenpflicht“ verfassungswidrig (!!) und damit endgültig begraben

Vor vier Jahren hat der Verordnungsgeber in § 2 Abs. 3 a Satz 1 StVO eine sog. „Winterreifenpflicht“ eingeführt. Schon danmals war man sich darüber einig, dass es mit diesem Gebot nicht weit her ist (vgl. dazu u.a. VRR 2006, 168) . Denn was ist ein „Winterreifen“? Die StVO definiert das nicht. Zu der Zeit gab es dann auch den schönen Spruch des damaligen Bundesverkehrsministers (wer wer das eigentlich noch?), dass auch ein guter Sommerreifen ein Winterreifen sein kann, was nicht unbedingt zur Klarheit beigetragen hat.

Die neue Vorschrift des § 2 Abs. 3a S. 1 StVO hat aber in der Praxis nicht die Bedeutung erlangt, die man zunächst vermutet hatte. Entscheidungen, die sich mit ihr beschäftigt haben, sind nicht bekannt geworden. Jetzt ist die Vorschrift im offenbar ersten Anlauf auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand gescheitert.

Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschl. v. 09.07.2010 – 2 SsRs 220/09 – die Vorschrift als zu unbestimmt und damit als verfassungswidrig angesehen. Die Formulierung in der StVO sei zu ungenau. Wenn man ein Bußgeld für das Faharen mit Sommerreifen im Winter wolle, müsse man klar vorschreiben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden seien.Das OLG hat die amtsgerichtliche Entscheidung aufgehoben und den Betroffenen nur wegen überhöhter Geschwindigkeit bei Glatteis verurteilt. Die „Winterreifenpflicht“ ist damit endgülitg begraben.