Schlagwort-Archive: Winterreifenpflicht

Wochenspiegel für die 49. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Immer wieder noch mal über Kachelmamn, vgl. hier, hier und hier.
  2. Zum übereilten Geständnis hier.
  3. Natürlich war die Winterreifenpflicht ein Thema, vgl. hier, hier, hier und hier.
  4. Zur „Wertigkeit“ von Strafrecht, hier. Wozu auch dieses passt.
  5. Um Redewendungen ging es mal wieder hier.
  6. Das übereilte Geständnis, hier.
  7. Karate für Staatsanwälte, war hier das Thema.
  8. Die Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizisten, hier.
  9. Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Post, hier.
  10. Zum Rotlichtverstoß, hier.

Da ist sie nun: Die Winterreifenpflicht – wenn auch mit Änderungen…

Der Bundesrat meldet, dass die Länder heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt haben. In der PM heißt es:

„Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.

Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat daraufhin, dass er die Neufassung der Winterreifenpflicht unterstützt. Sie diene der Verbesserung der Rechts- und Verkehrssicherheit. Allerdings hätten die Diskussionen auch erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfungsbedarf aufgezeigt. So seien beispielsweise Differenzierungen zwischen leichten und schweren Kraftfahrzeugen, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter und die Vorgaben zur Profiltiefe zu prüfen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Drucksache 699/10 (Beschluss)“

Mal sehen, was der Bund draus macht. Im Zweifel wird er die geänderte VO in Kraft setzen.

Winterreifen: Pflicht nicht kontrollierbar…

Unter der Überschrift wird heute – pünktlich zur geplanten Verabschiedung der Winterreifenpflicht im Bundesrat (vgl. hier)  – in der Tagespresse (vgl. u.a. in den „Westfälischen Nachrichten„) über die von der Polizei erwarteten Schwierigkeiten hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Winterreifenpflicht berichtet.

Man geht davon aus, dass die Wetterverhältnisse ausreichend in der neuen Regelung definiert seien (na ja), nicht aber die Frage, was denn nun ein Winterreifen ist. Und die Polizei sei nicht in der Lage, die Ausstattung mit Winterreifen zu kontrollieren. Macht ja auch keinen Spaß, bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ ggf. auf einer BAB herumzukriechen, um zu sehen, ob die richtigen Reifen aufgezogen worden sind. Zudem: Die Anhebung der Geldbußen wird sicherlich dazu führen, dass in den Verfahren vermehrt Einsprüche eingelegt werden. Die AG und OLG werden sich freuen.

Wochenspiegel für die 46. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Über die Strafanzeige gegen einen Richter, vgl. hier.
  2. Über den Richtervorbehalt und den Textbaustein wurde hier berichtet, vgl. auch noch hier.
  3. Nochmals zur Beförderungserschleichung hier.
  4. Vollmachtsfragen sind immer interessant, vgl. hier und hier, über manche Formulierung kann man streiten.
  5. Immer wieder, wenn ich das so aufgeschrieben habe…, vgl. hier.
  6. Das Internetportal zur Richterbewertung, vgl. hier.
  7. Zum Fest der Sachbeschädigung 🙂 hier ein Beitrag.
  8. Zu der Entscheidung BGH 1 StR 351/10 dann noch einmal hier.
  9. Über ein Verfahren gegen Marihuana-Züchter wird hier berichtet.
  10. Nochmals die Winterreifenpflicht, vgl. hier.

Da ist die Winterreifenpflicht – zumindest die BR-Drucksache

Da ist also nun der VO-Entwurf des Bundesverkehrsministeriums – die BR-Drucks. 699/10 mit der „neuen“ Winterreifenpflicht (vgl. hier). Es soll also demnächst heißen:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Wird es jetzt klarer? Oder gibt es nur andere Probleme (vgl. hier , hier und hier)? Jetzt also nicht mehr „winterliche Straßenverhältnisse“, sondern z.B. Schneematsch? Was ist das? Die AG werden sich freuen, wenn sie das darlegen müssen. Und dann auch gleich ein Nachschlag bei den Geldbußen – nun ja, man hatte ja auch Arbeit mit der neuen VO :-).