Da ist sie nun: Die Winterreifenpflicht – wenn auch mit Änderungen…

Der Bundesrat meldet, dass die Länder heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt haben. In der PM heißt es:

„Er hält es für ausreichend, wenn bei Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert sind. Zudem will er Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausnehmen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.

Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat daraufhin, dass er die Neufassung der Winterreifenpflicht unterstützt. Sie diene der Verbesserung der Rechts- und Verkehrssicherheit. Allerdings hätten die Diskussionen auch erheblichen weiteren Beratungs- und Prüfungsbedarf aufgezeigt. So seien beispielsweise Differenzierungen zwischen leichten und schweren Kraftfahrzeugen, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter und die Vorgaben zur Profiltiefe zu prüfen. Die Länder bitten daher die Bundesregierung, die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

Drucksache 699/10 (Beschluss)“

Mal sehen, was der Bund draus macht. Im Zweifel wird er die geänderte VO in Kraft setzen.

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