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BGH: Säge mir doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze, oder: Verständigung schließt Rechtsmittel nicht aus

Etwas versteckt am Ende einer Entscheidung, die eine andere, zwar auch interessante Problematik zu § 231c StPO behandelt, findet sich in dem BGH-Beschl. v. 06.08.2009, 3 StR 547/08 ein Hinweis, der für das Verhätnis der neuen Regelungen zur Absprache/Verständigung (§ 257c StPO) zum allgemeinen Rechtsmittelrecht von Bedeutung ist. Der BGH führt aus:

„Die Rüge scheitert zuletzt auch nicht daran, dass der Angeklagte am 42. Hauptverhandlungstag im Anschluss  an eine Höchststrafenzusage der Strafkammer den Tatvorwurf eingeräumt hat. Die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen bleibt dem Angeklagten uneingeschränkt erhalten, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist. Dies folgt aus dem Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl I 2353), das – entgegen früheren Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren  (vgl. § 337 Abs. 3 StPO-Diskussionsentwurf BMJ, Stand: 22. März 2006; ebenso Gesetzesantrag Niedersachsen BR Drucks. 235/06) – nach einer solchen Verfahrensbeendigung keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnis vorsieht .“

Also: Unzulässig ist nach § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO (nur) der Rechtsmittelverzicht in einer Absprache. Darüber hinaus können aber auch gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil die allgemeinen Rechtsmittel (Revision oder Berufung) eingelegt werden. Nur: Wer wird das tun? 🙂

Zur Absprache siehe auch den Überblick bei Burhoff, Auch im Verkehrsrecht Gesetzliche Neuregelungen durch Abspracheregelung und 2. OpferRRG haben Auswirkungen und das E-Book Burhoff/Stephan: Gesetzliche Neuregelungen der StPO 2009.

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren tritt am 04.08.2009 in Kraft

Heute ist im BGBl., S. 2353 das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Damit sind ab morgen (vgl. Art. 3 des Gesetzes) die neuen Vorschriften der §§ 160a, 202a, 212 und vor allem die der §§ 257b und 257c in Kraft. Es wird interessant werden zusehen, wie die Praxis mit der Neuregelung umgeht.

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Verständigung in Strafverfahren

Der Bundestag hat am 28.05.2009 einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11736) verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enthält klare gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und gewährleistet dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis.

siehe auch: Meldung vom 25.05.2008 (Abspracheregelung im Bundestag)

Im Einzelnen: Weiterlesen →

Abspracheregelung im Bundestag

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (28.05.2009) über eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit der zum ersten Mal eine gesetzliche Grundlage für so genannte Deals im Strafprozess geschaffen werden soll (BT-Drs. 16/11736).

Zentrale Punkte des geplanten Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren sind:

  • Nur das Strafmaß darf Gegenstand einer Absprache sein; es muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren.
  • Außerdem darf eine Absprache nicht alleinige Grundlage eines Urteils sein.
  • Auch bei einem Geständnis bleibt das Gericht aber weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seiner Überzeugung zu ermitteln. Dies hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf besonders betont (BT-Drs. 16/12310) und einen eigenen Entwurf vorgelegt (BT-Drs. 16/4197).

Damit wäre dann eins der großen noch offenen Gesetzesvorhaben vom Tisch.

Abspracheregelung in der Expertenanhörung

Zur geplanten Abspracheregelung hat eine Anhörung im Rechtsausschuss statt gefunden. Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortete grundsätzlich eine Absprache zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung über das Strafmaß im Strafprozess. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 16/11736) und der Bundesrat (BT-Drs. 16/4197) hatten dazu Gesetzentwürfe vorgelegt. Damit dürfte der geplanten Einführung der gesetzlichen Regelung wahrscheinlich so ganz viel nicht mehr im Wege stehen, außer die Koalition platzt.