Gestern ist im Bundesrat das – verkürzt – Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer beraten worden. Mich überrascht nicht, wei die Bundesländer damit umgehen: Sie mauern. Exemplarisch dazu die PM der Niedersachsen mit Auszügen aus der Rede des Kollegen (!!) Busemann. Da heißt es – Grudnlage ist die PM des Niedersächsischen JM:
„Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht überzeugend
BERLIN. „Die Verzögerungsrüge wird nicht zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.“ Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann in seiner Rede am Freitag (15.10.2010) vor dem Bundesrat in Berlin hingewiesen. „Was die Bundesregierung vorschlägt, überzeugt leider nicht. Der Entwurf muss in zahlreichen Punkten nachgebessert werden“, sagte Busemann bei der Beratung des Gesetzentwurfs über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Zahlreiche Ausschussempfehlungen lägen bereits vor.
Die Erwartung, ein „Warnschuss“ in Gestalt einer Verzögerungsrüge werde das Prozessgericht zu einer zügigen Fortsetzung des Verfahrens anhalten, teile er nicht, machte Busemann deutlich. Angesichts der äußerst angespannten Lage der Haushalte der Länder sei nicht mit nennenswerten Stellenvermehrungen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst zu rechnen. „Die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorgeschlagenen Regelungen könnten aber zu unberechtigten und missbräuchlichen Verzögerungsrügen verleiten“, befürchtet Busemann. Das würde auch die Bearbeitung durchschnittlicher, ordentlich geförderter Verfahren erschweren. Zu erwarten seien ferner zahlreiche mit hohem Aufwand zu bearbeitende Entschädigungsverfahren.
„Wenn das zu einer Massenerscheinung wird, käme es zu einer weiteren erheblichen Mehrbelastung der Justiz. Das betrifft die Justizverwaltung, an die sich Anspruchsteller vor Erhebung einer Entschädigungsklage regelmäßig wenden werden, als auch die mit Entschädigungsklagen befassten Gerichte und würde Arbeitskraft in erheblichem Umfang binden“, stellte Busemann fest. Die Verfahrensdauer werde sich so nicht verkürzen lassen. „Tendenziell wird sie sich eher noch verlängern“, sagte der Niedersächsische Justizminister.
Tatsächlich sei eine Regelung nur für eine verschwindend geringe Zahl gerichtlicher Verfahren notwendig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten sei erfreulich kurz und halte auch internationalen Vergleichen stand. „Gleichwohl sind Einzelfälle, in denen unglückliche Umstände zu einer grundgesetzwidrigen Verfahrensdauer führen, nie ganz auszuschließen. Wir müssen daher auch gegenüber den Erwartungen rechtsuchender Bürgerinnen und Bürgern klarstellen, dass der Gesetzentwurf kein allgemeines Verfahrensbeschleunigungsgesetz ist, sondern dass sein Anwendungsbereich sich auf so genannte Ausreißerfälle beschränkt“, betonte Busemann. “
Wenn man es liest, weiß man worum es geht: Nur ums Geld (wenn man bei § 81a Abs. 2 StPO nur auch so ehrlich wäre, aber da rettet man ja den Rechtsstaat). Und der Herr JM mag sich mal die Rechtsprechung des BGh zur Verfahrtenverzögerung ansehen: Alles „Einzelfälle, in denen unglückliche Umstände…..“? Wohl eher nicht, sondern teilweise erhebliche Schlamperei und nicht zu erklärenden Verzögerungen. Auch hier gilt: Mal sehen, was daraus wird. Ich ahne/behaupte: Nichts Gutes.
Ach so: Welcher Gesetzesentwurf ist denn überzeugend? Etwa der aus Niedersachsen zu § 81a Abs. 2 StPO. Wohl eher nicht, denn der bringt auch nur neue Probleme. Aber wir retten ja den Rechtsstaat.