Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren – Bundesregierung legt entsprechenden Gesetzentwurf vor

Für überlange Gerichtsverfahren soll es eine Entschädigung geben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/3802) vor. Danach würden bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer dem oder der Betroffenen die darauf resultierenden Nachteile ersetzt.

Der Ersatz umfasst den Angaben zufolge die materiellen Nachteile und soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend sei auch die immateriellen Nachteile. Als mögliche Form der Wiedergutmachung auf andere Weise benennt der Entwurf die gerichtliche Feststellung der überlangen Verfahrensdauer verbunden mit Freistellungen des Klägers von den Kosten des Entschädigungsrechtsstreits sowie besonderer Wiedergutmachungsmöglichen im Strafverfahren. Zwingende Voraussetzungen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Überlänge von Gerichtsverfahren sei, so die Regierung, dass der oder die Betroffene dem Gericht gegenüber die Verfahrensdauer gerügt hat.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/3802 (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

19.10.2010 Stellungnahme der Länder zum Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
02.09.2010 Bundeskabinett beschließt mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen
15.04.2010 Entschädigung bei zu langen Prozessen – Bundesländer nach Ansicht des DAV weiter gefordert
12.04.2010 Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren – Bundesjustizministerin stellt Referentenentwurf vor

Ein Gedanke zu „Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren – Bundesregierung legt entsprechenden Gesetzentwurf vor

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