Alles wird teurer: Auch das „Schwarzfahren“. Das kostet demnächst 60 €. So fordern es die Länderverkehrsminister auf der Verkehrsministerkonferenz am 10./11. April 2013 vom Bund (vgl. hier die PM und ein Bericht aus der NVZ). Geändert werden soll aber nicht etwa § 265a StGB – Beförderungserschleichung – sondern § 12 EVO, der den Reisenden zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist oder er sich zwar sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist mit der Erhöhung sehr einverstanden(vgl. hier). Dazu heißt es in der NVZ:
„Diese Entscheidung ist überfällig, denn der bisherige Betrag von 40 Euro gilt seit zehn Jahren und schreckt vor allem notorische Schwarzfahrer kaum noch ab“, zollt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Beifall. Nach etwa 16 Fahrten innerhalb einer Stadt, bei denen er nicht erwischt werde, habe ein Schwarzfahrer das Bußgeld bereits wieder hereingeholt, rechnet VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff vor. Dabei sei der Schaden enorm. „Den Nahverkehrsunternehmen entgehen durch Schwarzfahrer pro Jahr 250 Millionen Euro Einnahmen“, klagt der Verkehrsexperte. Dazu kämen „100 Millionen Euro für das Kontrollpersonal“. Deshalb sei ein höheres Bußgeld „ein sinnvoller und notwendiger Schritt“, so Wolff, der „für Wiederholungstäter 120 Euro Bußgeld“ fordert.