Schlagwort-Archiv: Frage

Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

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Und dann noch die Gebührenfrage – heute wieder aus der FG-Gruppe „Strafverteidiger“.

Da ist vor kurzem gefragt worden:

…..

meine Mandantin sollte in einem Paralellverfahren vom ZFA vernommen werden. Am 20.01.2026 war die Vernehmung. Ich habe am 19.01.2026 einen Antrag auf Beiordnung als Zeugenbeistand bestellt (rechtzeitig). Dieser wurde vor der Vernehmung nicht mehr rechtzeitig aus von der Justiz zu verantwortenden Gründen beschieden. Ich habe an der Vernehmung teilgenommen; das AG hat mich mit Beschluss vom 27.01.2026 rückwirkend beigeordnet (vgl. Bild oberer Abschnitt).

Jetzt reiche ich Abrechnung ein; Rechtspfleger meint es geht nicht (vgl. Bild unterer Abschnitt). Da ich aber alle erforderlichen Antragshandlungen vor der Vernehmung rechtzeitig angebracht habe, sehe ich das nicht ein. Ist die Rechtslage so wie auch bei der rückwirkenden PV-Bestellung? Dort habe ich in vergleichbaren Fallkonstellationen auch schon „gewonnen“. Auf der anderen Seite ist der Rechtspfleger der sich hier gegen den Beschluss des Richters stellt auch in pp. als sehr unangenehm bekannt, und macht ständig solche Sachen…..

Für Input zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar. …. „

Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

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Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder auf der Verteidigergruppe bei FP:

Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das LG pp. will mir eine Terminsgebühr streichen. Folgender SV:

Ich war in Anfahrt zum LG und ca 30 min vor HV Beginn kam der Anruf die Beisitzerin sei erkrankt. Der Rechtspfleger sagt nun da ich noch nicht im Gerichtsgebäude körperlich anwesend war bekäme ich die Terminsgebühr nicht. Ich verstehe aber Burhoff so, dass ich nicht unbedingt im Gebäude sein muss, denn der Anruf bei einem Verteidiger aus pp. 30 min vor der HV ist doch nicht rechtzeitig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank schon mal!

Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

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Und dann zum Tagesschluss noch die Gebührenfragen, die heute wie folgt lautet:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich möchte eine erstinstanzliche Strafverteidigung abrechnen. Es fanden 2 Hauptverhandlungstermine statt. Der 1. wurde ausgesetzt. Zum 2. Hauptverhandlungstermin (8 Monate später) erschien der Angeklagte nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls, dem das Gericht nachkam. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt. Sodann kam es zum 3. Hauptverhandlungstermin (3 Monate später). In diesem wurde der Angeklagte freigesprochen und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

Frage: Ist es korrekt, dass es sich dabei um eine Angelegenheit handelt und somit die Grundgebühr und die Postpauschale jeweils nur einmal anfallen? Ich habe neben diesen vorgenannten Gebühren eine Verfahrensgebühr und 3 Terminsgebühren berechnet nebst Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld, Kopien etc. Ist das so korrekt oder habe ich etwas übersehen?“

Ich habe da mal eine Frage: Einspruchsrücknahme vor Aufruf – Terminsgebühr entstanden?

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Und dann natürlich auch am Karfreitag die Gebührenfrage, denn wenn schon, dann denn schhon. Heute mal wieder aus der Strafverteidigergruppe:

„Mal ’ne doofe Gebührenfrage: Auswärtiger Termin mit weiter Anreise und (günstiger) Übernachtung. Nach Vorgespräch am Saal Rücknahme Einspruch noch vor Aufruf.

Terminsgebühr ist mangels Aufruf natürlich nicht entstanden – gibt’s die Reisekosten dennoch (ich meine schon, weil ja geladen und angereist)?“

Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühr für Abwehr der Einziehung in der Strafvollstreckung?

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Und dann hier noch die Gebührenfrage dieser Woche:

Welche Gebühren bekomme ich für die Abwehr der Einziehung (zB Erfüllungseinwand, Einwendungen gegen fahndung etc) in der Strafvollstreckung (vorher nicht tätig! 0,3 auf den Wert (also zivil) oder Nr. 4206 VV – sonstige Tätigkeit in der Strafvollstreckung – oder noch anders?