Ich habe da mal eine Frage: Entsteht der Haftzuschlag auch bei polizeilicher Festnahme?

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Und dann zum Schluss heute folgende Gebührenfrage:

„Moin

und hier bitte diese kleine Fachfrage:

§ 49 RVG Haftzuschlag auch bei polizeilicher Festnahme und anwaltlicher Tätigkeit in diesem Zeitpunkt?
Owohl dann später weder Vorführungsantrag noch HB folgen?

Besten dank schon jetzt und frdl. koll. Grüße …..“

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