Und dann zum Schluss heute folgende Gebührenfrage:
„Moin
und hier bitte diese kleine Fachfrage:
§ 49 RVG Haftzuschlag auch bei polizeilicher Festnahme und anwaltlicher Tätigkeit in diesem Zeitpunkt?
Owohl dann später weder Vorführungsantrag noch HB folgen?Besten dank schon jetzt und frdl. koll. Grüße …..“
