Und dann noch die RVG-Frage, die heute mal wieder aus der FB-Gruppe kommt:
„Dazu habe ich eine Frage: Ich bin als Pflichtverteidiger beigeordnet am AG X, dies ist mein Kanzleisitz. Es geht um ein Verfahren beim Jugendrichter.
Der Mandant zieht danach um und das Verfahren wird an das AG Y verwiesen, Distanz zwischen X und Y sind ca. 100km.
Stehen mir nun die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld zu für die Hauptverhandlung am AG Y? Der Mandant möchte gerne bei mir bleiben.“
