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Sichere elektronische Post

Ab 2010 sollen per «De-Mail» vertrauliche Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Dies sieht ein vom Bundesinnenministerium vorgelegter Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften“, der von der Bundesregierung am 4.2.2009 beschlossen worden ist. Danach soll die Kommunikation im Internet mit „De-Mail“ so einfach werden wie mit E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Der Gesetzentwurf zu Bürgerportalen schaffe, so das BMI, den erforderlichen Rechtsrahmen für den sicheren Versand durch private Anbieter. Die neue Infrastruktur „De-Mail“ soll nach dem Willen der Bundesregierung den Komfort der E-Mail mit Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit auf einem definiertem Sicherheits- und Datenschutzniveau verbinden. „De-Mail“ werde von akkreditierten, staatlich geprüften Providern aus der Wirtschaft angeboten werden. Na ja, wahrscheinlich die Telekom :-)). Oder neue Überwachungsmethode?

E-Mail reicht nicht für Rechtsmitteleinlegung

Nachdem im vergangenen Jahr schon das OLG Oldenburg in seinem Beschluss vom 14.08.2008 – 1 Ws 465/08 – die Berufungseinlegung durch E-Mails als nicht möglich angesehen hat, weil dadurch die erforderlich Schriftform nicht gewahrt sei, hat nun auch der BGH zu dieser Frage Stellung genommen. In seinem Beschluss vom 04.12.2008 – IX ZB 41/08 – hat er das ebenfalls als unzulässig angesehen, so lange nicht von den Bundesländern von den ihnen in den Verfahrensordnung (vgl. z.B. § 41a StPO) eingeräumten Möglichkeiten, entsprechende Verordnungen zu erlassen Gebraucht gemacht worden sei.

Das bedeutet, da die Entscheidung auch auf den strafrechtlichen Bereich entsprechend anwendbar sein dürfte: Finger weg vom elektronischen Rechtsverkehr.