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Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder?

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 – und dies sogar einschließlich der Begründung.

Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?

Fazit: Abzulehnen. So übrigens auch der DAV; vgl. auch hier.

Was macht eigentlich die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen?

Seit Anfang März 2010 befindet sich der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen„, im Gesetzgebungsverfahren, wonach im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. In Kraft treten soll das Gesetz schon 01.10.2010.

Da fragt man sich ja schon: Was ist seitdem passiert? Na ja, so ganz viel nicht. Der Bundesrat hat zu dem Entwurf Stellung genommen – es geht den Ländern darin um eine bessere Beteiligung an den Einnahmen, fast ist man geneigt zu schreiben „natürlich“. Die spannenden Fragen, so z.B. die, ob die Formulierung in § 87d IRG-E betreffend die Halterhaftung ausreicht oder da nachgebessert werden muss, dazu sagt man aber nichts. Jetzt liegt der Entwurf beim Bundestag (BT-Drucks. 17/1288). Auf der TO für die 36. – 38. Sitzung des BT steht er in der kommenden Woche nicht. Na ja, wir haben ja noch Zeit.

Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode keine Einführung der Pkw-Maut

Die Bundesregierung plant in der 17. Wahlperiode keine Einführung einer Pkw- oder City-Maut. Dies bestätigt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/370) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/172) über die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Aufgrund der eindeutigen Regelung im Koalitionsvertrag stelle sich auch nicht die Frage nach einer Erhöhung der Lkw-Maut.

Die Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 17/370 (PDF) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen BT-Drs. 17/172 (PDF) findet man im Internetangebot des Deutschen Bundestages.

Punktesystem sowie die Systematik des Verkehrszentralregisters soll reformiert werden

Bereits in der 16. Legislaturperiode hatte die ehemalige Bundesregierung auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag (BT-Drs. 16/12993) eine Vereinfachung des Punktesystematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg gefordert. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hat diese Initiative in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen und angekündigt, das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg zu reformieren und neue Regelungen zu schaffen. Die damit zusammenhängenden Fragen sind jetzt Gegenstand einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/289) der SPD-Fraktion. Die Abgeordneten der SPD fragen nach dem Zeitrahmen, bis wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, und nach den genauen Inhalten der Reform. Dabei gehen sie auf mögliche Auswirkungen, wie eine Besserstellung von Mehrfachtätern, und geplante Übergangsregelungen zwischen dem bisherigen und dem reformierten Punktesystem ein.

Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion findet man im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/289 (PDF)

Biene Maja/Schwarz/Gelb: Was ist denn nun an dem Vorhaben liberal? Aussagepflicht vor der Polizei?

Liest man den Koalitionsvertrag – Überschrift „Wachstum.Bildung.Zusammenhalt – dann ist man, wenn sich dem Bereich der Rechtspolitik nähert, schon erstaunt. Da hat man doch zwischen Änderungen im Wiederaufnahmerecht (zu Lasten des Angeklagten/Verurteilten) und Änderungen im Transsexuellenrecht eine m.E. weit reichende Änderung „versteckt“. Lapidar heißt es dort: „Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.“ Da kann man Frau Leutheuser-Schnarrenberger ja gleich mal fragen, was das soll und wie man das regeln will? Mit einer vorherigen Ladung oder sollen die Zeugen auch ohne Ladung – „vor Ort/auf Zuruf“ zur Aussage verpflichtet sein. Und was ist, wenn sich der Zeuge weigert. Kann die Polizei dann Zwangsmittel festsetzen? Oder soll das so laufen wie bei der Beiordnung des Vernehmungsbeistandes, dass darüber dann die StA oder der Ermittlungsrichter entscheidet? Können die Polizeibeamten überhaupt die Frage eines Zeugnisverweigerungsrechts oder – noch besser – eines Auskunftsverweigerungsrechts abschätzen/beurteilen. Es werden sicherlich wunderbare Vernehmungen bei der Polizei werden, wenn man das wirklich umsetzt.

Das Ganze ist allerdings übrigens nicht so ganz neu. Denn ein entsprechender Vorschlag war schon im Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens“ (BR-Drucks. 660/06) als Ergänzung zu § 163a Abs. 6 StPO-E enthalten; übrigens ein wunderbarer Name für ein Gesetz, das ua. Rechte abbaut. Gegen dieses Gesetz hat sich das BMJ allerdings als nicht genügend „rechtsstaatlich“ ausgesprochen (vgl. BT-Drucks. 16/3659).

Jetzt sind wir aber „liberal“ .

zu allem auch: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/