so hieß es gestern in einem Bericht zum Herforder Kollegen, der dort die „Massenfreisprüche“ produziert hat (vgl. hier). An anderer Stelle heißt es, dass der Richter aus dem Verkehr gezogen wird, vgl. hier. Hintergrund für diese Berichte ist, dass die StA Bielefeld mitgeteilt hat, dass sie in Zukunft „bei allen Verkehrsverfahren von Richter Knöner einen Befangenheitsantrag stellen“ will. Begründung ist wohl, dass es keine Einzelfallentscheidungen durch diesen Richter mehr gebe.
Na ja, ich weiß nicht, ob das trägt. Denn: Wenn der Richter der (Rechts)Auffassung ist, dass die Messungen unverwertbar sind, dann dürfte das m.E. nicht für einen globalen Befangenheitsvorwurf reichen. Auch insoweit wird man eine Einzelfallentscheidung fordern müssen.
