Kategoriearchiv: Sonstiges

Die bunten Kühe – weiß oder weizenfarben? Wem gehören sie?

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Wir kennen den „Goldhasen“, wir kennen die „lila Kuh“ – es soll Kinder geben, die kennen gar keine anderen Kühe :-). Den „Goldhasen“ und vor allem die „lila Kuh“ erkennt man auch sofort, da besteht keine Verwechselungsgefahr. Anders aber, wenn es um die Frage geht, ob eine oder mehrere Kühe weiß oder weizenfarben waren. Die Frage beschäftigt derzeit das VG Hannover (10 A 825/11), so dass dieses Posting in die Rubrik gehört: Mit was sich Gerichte alles beschäftigen müssen :-). Darüber hat auch focus.de vor einigen Tagen berichtet, vgl. hier. Im Verfahren geht es um die Kosten für die Rettung flüchtiger Kühe, die von Polizisten aus Hannover  wieder eingefangen worden sind: Doch nun will keiner die Rechnung für den Einsatz zahlen, weil strittig ist, wem die Tiere gehören.

Und dazu gibt es auch eine PM des VG Hannover, die über das Verfahren informiert:

„..Die Polizeibeamten mussten im Oktober 2009 auf eine Insel zwischen dem Ernst-August-Kanal und der Leine nordöstlich der Wasserkunst in Hannover ausrücken, um eine Gruppe Rinder einzufangen, die sich auf dem dort verlaufenden Fuß- und Radweg in Richtung Wasserkunst bewegten. Nachdem die Beamten ihnen den Weg versperrt hatten, gingen die Rinder von selbst auf eine an der Nordseite der Insel befindliche Viehweide. Ein Rind entlief erneut und musste wieder eingefangen werden.

Die Beklagte stellte dem Pächter der Weide Kosten für den Einsatz in Höhe von 345 Euro in Rechnung. Der Pächter hat dagegen Klage erhoben. Er halte selbst Rinder auf der Weide, bestreite aber, dass es seine Rinder gewesen seien, die entlaufen waren. Seine Weide sei zur Leine nicht abgezäunt und würde häufiger von Rindern „besucht“, die auf einer Weide auf der anderen Seite der Leine gehalten würden. Die dort gehaltenen Rinder seien Charolais-Rinder, die nach Rassestandard weiß bis cremefarben seien. Er selbst halte nur Rinder der Rasse Blonde d’Aquitaine, die hellgelb bis weizenfarben seien. Nach dem Polizeibericht seien die Rinder „weiß“ gewesen. Von Polizeibeamten sei zu erwarten, dass sie weiße von weizenfarbenen Rindern unterscheiden könnten. Es sei außerdem möglich, dass die Rinder nicht einmal von seiner Weide ausgebrochen seien, sondern die Insel auf anderem Weg erreicht hätten.

Die Beklagte geht weiter davon aus, dass die entlaufenen Rinder dem Kläger gehörten. Nach der amtlichen Rinderdatenbank halte der Kläger selbst auch (weiße) Charolais-Rinder. Dass Rinder die Leine durchschwimmen, hält die Beklagte für unwahrscheinlich…“

Und nun bzw. was ist daraus geworden? Dazu bei Focus.de:

Eine Entscheidung traf das Gericht zunächst nicht – stattdessen soll nun bei einem Ortstermin begutachtet werden, wo genau sich die Kühe vom Acker gemacht haben könnten und wie hell weiße oder gelbe Rinder in der Dunkelheit sind.

 

 

„Guru statt Wirt“ – Kann man damit das Rauchverbot umgehen?

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Wir kennen alle den Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis“. So ähnlich habe ich gedacht, als ich den Beitrag auf Youtube gesehen habe, auf den ich von einem Blogleser hingewiesen worden bin. Der Beitrag behandelt die Frage der „Umgehung“ des Rauchverbotes, und zwar durch – so eingetragen – durch „Dr. Jürgen Küttner, Fachwanwalt für Verwaltungsrecht, der sich mit der Frage befasst: „Kann man das Rauchverbot aushebeln, indem man eine Relgionsgemeinschaft für Raucher gründet?“

Der Verfasser des Beitrags meint, dass das geht. Also: Verein gründen? Nach so ganz einfach ist es vielleicht doch nicht.

„Berufsbedingt überheblich“?

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Ganz interessant ist ein Beitrag bei „Zeit-online“, auf den ich eben gestoßen worden bin. Unter der Überschrift „Berufsbedingt überheblich“ kritisiert dort Norbert Blüm die Richter als eine Klasse von Staatsbediensteten, die sich mit Erfolg gegen alle Kritik verwahre. Damit würden sie der Justiz schaden. Weiterlesen hier unter „Berufsbedingt überheblich.„

Zum Inhalt: Das ein oder andere mag zu kritisieren sein, aber sind es „Die“ = „Alle“ Richter, die sich „mit Erfolg gegen alle Kritik verwahren„?

Hilfe, Hilfe: Bin ich „gottesfürchtig“ und kann ich 6,8 Mio £ „weise spenden“?

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Nicht nur der Kollege Hoenig (vgl. Das Geheimnis der Emily) und der Kollege Siebers (vgl. Hast Du Konto Sparkasse, müssen vorsichtig sein), sondern ich auch – und wahrscheinlich viele andere, sind Teilnehmer der Reihe: Wie komme ich an der Geld anderer Leute?. Mir hat jetzt Frau Rose Schuller geschrieben, und zwar wie folgt:

Geehrte Grüße,

Ich schreibe euch in gutem Glauben und hoffen, dass Sie die Bedeutung der meine E-Mail zu verstehen.

Ich begann das Leben in der Schweiz seit 2007 nach dem Tod meines geliebten Mannes sein Name ist Prinz Thomas Shuller. Er war ein Opfer des Bombenanschlags in einem Hotel während seiner Geschäftsreise in den Irak. Es war bedauerlich, starb er zusammen mit anderen unschuldigen Menschen in diesem Vorfall.

Meine Entscheidung, Sie zu kontaktieren, weil ich seit kurzer Zeit mit der Diagnose Krebs und der Arzt sagte, ich habe weniger als 6 Wochen zu leben. Da diese plötzliche Nachricht zu mir angekündigt wurde, habe ich über mein Leben nachgedacht in der Vergangenheit. Es ist schmerzhaft, dass nach über 24 Jahren friedlicher Ehe mit meinem verstorbenen Mann, wir kein Kind unserer eigenen, die unsere zahlreichen Reichtum erben werden musste.

In der Vergangenheit habe ich angemessene Spenden für die Opfer des Erdbebens in Haiti und vor kurzem auf die gleichen Opfer in Japan und Thailand gemacht. Jetzt, da meine Gesundheit sich langsam verschlechtert, kann ich jetzt nicht alle diese von mir selbst mehr tun. Ich bin der festen Wunsch zu erreichen, um den armen und bedürftigen Menschen, aber ich würde es vorziehen, diese mit Hilfe einer Art Person weiter.

Ich möchte, dass Sie die folgenden Fragen beantworten: (1) Sie sind eine gottesfürchtige Person? (2) Wenn ich  (6.8) sechs  Millionen achthunderttausend Britische Pfund, Sie spenden, können Sie in der Lage sein, sie weise zu nutzen, um mein Herz Wunsch der Unterstützung armer Menschen um Sie herum zu erreichen?

(3) Werden Sie öffnen eine gemeinnützige Stiftung im Namen des Ich und mein Mann? Wenden Sie sich an mich über meine private e-mail-Adresse: rosecharityxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Danke

Mrs. Rose Schuller

Mrs. Rose Schuller

PT. Perusahaan Perdagangan Indonesia (Persero) Wisma ITC Jl. Abdul Muis 8 Jakarta 10160 Tel : +62 21 3862141 (Hunting) Fax : +62 21 3862143 Web : www.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx“

Ich habe noch nicht geantwortet, weil ich nicht weiß, ob ich eine „gottefürchtige Person“ bin und ob ich die 6,8 Mio britische Pfund weise spenden kann. Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

 

Über Sex darf ein Lehrer reden, aber nicht privat mit seinem Schüler bei Facebook

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„Let`s talk about Sex“ gilt nicht für Lehrer, zumindest nicht, wenn sie sich mit einem Schüler in einem sozialen Netzwerk unterhalten. So hat das VG Aachen im VG Aachen, Beschl. v. 01.07.2013 – 1 L 251/13, einen 40 Jahre alter Lehrer beschieden, der privaten Kontakt über soziale Netzwerke zu einer Schülerin pflegte und hierbei auch Anzüglichkeiten austauschte. Deshalb war gegen ihn ein Unterrichtsverbot verhängt worden, was das VG jetzt bestätigt hat. Danach darf ein Lehrer, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat kommuniziert und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, mit einem Unterrichtsverbot belegt werden. Dazu noch aus der PM des VG Aachen vom 03.07.2013:

„Der 40jährige Lehrer hatte über Monate privaten Kontakt mit einer seiner Schülerinnen und sie schließlich gebeten, mit ihm sexuell zu verkehren. Als es der Schülerin zu viel wurde und sie sich ihrer Schulleitung offenbarte, verbot ihm die Bezirksregierung Köln mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und kündigte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an.

Der Lehrer wandte sich an das Gericht und erläuterte, dass er einen Fehler begangen habe. Da es aber zu keinem Zeitpunkt körperliche sexuelle Kontakte mit der Schülerin gegeben habe, seien das Unterrichtsverbot und die dem wahrscheinlich folgende Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unverhältnismäßig. Mit der Versetzung an eine andere Schule würde er sich einverstanden erklären.

Das Gericht hat in seinem Beschluss betont, dass bereits die verbalen sexuellen Kontakte zu einer seiner Schülerinnen eine weitere Unterrichtstätigkeit des Lehrers nicht zuließen.“

Sorry, aber wie bescheuert muss man eigentlich sein, um sich so zu verhalten….