Kategoriearchiv: Kurioses

Der Tanz der Lehrerin auf der Bierbank – Dienstunfall!!!

entnommen wikimedia.org User Michael.chlistalla on de.wikipedia

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Ich lese ja immer wieder gern, was so alles als Dienstunfall und damit als zu dienstlichen Aufgaben gehörig angesehen wird. Darum also habe ich mit Interesse die LTO-Nachricht zum VG Stuttgart, Urt. v. 31.01.2014 – 1 K 173/13 – gelesen. Da ging es nicht um den Tanz einer Lehrerin auf dem Vulkan,  sondern um den Tanz auf einer Bierbank. Dazu heißt es in der PM, die ich hier gefunden habe, u.a.:

„Das VG Stuttgart hat den Sturz einer Lehrerin im Bierzelt von der Festzeltbank bei dem Besuch eines Volksfestes, der offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war, als Dienstunfall anerkannt mit der Folge, dass ihr für die aus dem Sturz resultierenden Verletzungen Unfallfürsorge zu gewähren ist.

Die Lehrerin nahm als eine von zwei Begleiterinnen im Mai 2012 an einer Klassenfahrt nach München teil. Als ein Programmpunkt der Klassenfahrt war der Besuch des Frühlingsfestes in Kleingruppen vorgesehen. Am 03.05.2012 gegen 21 Uhr besuchte die Lehrerin zusammen mit der Klassenlehrerin und mehreren Schülerinnen und Schülern zum Ausklang dieses Programmpunkts ein Bierzelt. Um 22 Uhr kippte die Bank, auf der die Lehrerin und zwei Schülerinnen standen, um. Dadurch stürzte die Lehrerin zu Boden und zog sich eine Rückenverletzung zu, weshalb sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste und bis zum 10.06.2012 dienstunfähig war.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Schulbehörde lehnte den Antrag der Lehrerin auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall ab, weil dem Besuch eines Bierzelts zum Tagesausklang der natürliche Zusammenhang mit den eigentlichen Dienstaufgaben einer Lehrkraft fehle und somit dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sei. Die Lehrerin klagte daraufhin gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretenen Land Baden-Württemberg.

Das VG Stuttgart hat der Klage stattgegeben und das beklagte Land zur Anerkennung eines Dienstunfalls verpflichtet.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Unfall sich „in Ausübung des Dienstes“ ereignet, da der Besuch des Frühlingsfestes und auch der Besuch des Bierzelts für die Lehrerin Teil ihrer Dienstaufgaben gewesen sei. Der Volksfestbesuch wie auch der Besuch des Bierzelts sei ein offizieller Programmpunkt der Klassenfahrt gewesen, an der sie als verantwortliche Begleit- und Aufsichtsperson dienstlich verpflichtet gewesen sei, daran teilzunehmen. Da ein Bierzeltbesuch von größtenteils minderjährigen Schülern ungleich größere Gefahren als ein bloßer Spaziergang über das Festgelände berge, sei es auch geboten gewesen, dass die Lehrerin zusammen mit der Klassenlehrerin die Schülergruppe im Bierzelt beaufsichtigt habe. Dies auch deshalb, um das in diesem Zusammenhang ausgesprochene Alkoholverbot durchzusetzen und zu überwachen, was den Lehrerinnen auch gut gelungen sei. Zudem sei der Besuch des Bierzelts als Tagesausklang mit geselligem Beisammensein gedacht gewesen, bei dem es der pädagogische Gesamtauftrag einer Lehrerin gebiete, sich dem nicht zu entziehen, sondern bei den Schülern zu sein.

Auch das Steigen auf die Festzeltbank habe noch in einem engen natürlichen Zusammenhang mit den Dienstaufgaben der Klägerin gestanden. Es sei derzeit durchaus üblich und sozialadäquat, dass Besucher eines Bierzelts, in dem Livemusik dargeboten werde, kollektiv auf die Bänke stiegen und dort zur Musik tanzten. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, dass es die Lehrerinnen den Schülern erlaubt hätten, auf die Bänke zu steigen. Wenn nun aber die gesamte Gruppe auf den Bänken gestanden habe, habe die Lehrerin praktisch nicht anders gekonnt, als sich diesem Verhalten anzuschließen. Wäre sie als Einzige sitzengeblieben und hätte sie sich dem Gruppenzwang verweigert, wäre sie dadurch zwangsläufig ins Abseits geraten und hätte sich ostentativ von ihren Schülern distanziert. Das wäre mit ihrem pädagogischen Gesamtauftrag aber nicht ohne Weiteres zu vereinbaren gewesen.“

Also: Gruppenzwang 🙂

„Neue Männer braucht das Land“, ähh, das “ …..OLG Hamm“

entnommen wikimedia org Urheber Dr. Detlef Berntzen

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Anfang der 80-ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat Ina Deter den Song „Neue Männer braucht das Land“ gesungen. Daran habe ich sofort gedacht, als ich vorhin den Beitrag „OLG Hamm: Männerquote bei Einstellungen in Justizdienst“ des Kollegen von „Strafkate“ gelesen/gesehen habe. Er berichtet unter Bezug auf einen Presseartikel über die Klage des Präsidenten des OLG Hamm  Johan­nes Keders und des Generalsstastsanwaltes Man­fred Proyer über zu wenig „männlicher“ Bewerber, sowohl für den rich­ter­li­chen als auch für den staats­an­walt­schaft­li­chen Dienst. Von den 67 Rich­ter­stel­len, die im OLG-Bereich Hamm, die im ver­gan­ge­nen Jahr neu besetzt wur­den, gin­gen 44 an Frauen, also gut 2/3, bei der StA dieselbe Quote, nämlich von 33 neuen Stellen 22 mit Frauen besetzt. Das war übrigens schon zu der Zeit, als ich noch beim OLG war, abzusehen.

Als Heilmittel haben die beiden sich nun überlegt, die Voraussetzungen für die Einstellung männlicher Bewerber zu senken, und zwar von der Min­dest­note „voll­ be­frie­di­gend“ auf „befrie­di­gend“. Na ja, ob das was hilft, wird man sehen. Ich befürchte mal eher nein, da ich von vielen Kollegen höre, dass der Beruf bei der Justiz als Richter oder StA zunehmend als unattraktiv angesehen wird. Zudem: Ich kenne mich da ja nicht so aus: Aber geht das denn überhaupt? Gibt es nicht Probleme mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Wie gesagt: Ich weiß es. Nicht, dass man hinterher neue Stellen beim Verwaltungsgericht braucht, um mit den Klagen gegen diese Einstellungspraxis fertig zu werden.

Und das Ergebnis dieses Plans wird sicherlich auch sein: Demnächst werden, wenn es um die Beförderungsstelle geht, im Zweifel häufig – auch ohne Frauenquote 🙂 – die Frauen die Nase vorn haben. Sie sind ja dann durchweg besser qualifiziert. Also nur noch weibliche Strafkammer- und Senatsvorsitzende? Das wird Alice Schwarzer sich freuen. Die hat – so der Kollege Laudon – im Moment ja andere Sor­gen und kann sich daher um den Plan aus Hamm wohl nicht kümmern.

Zusatz um 15.30 Uhr: Die PM des OLG dazu hätte ich mal besser vorher gesucht 🙂 und gelesen :-(. Vgl. hier:

„Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Johannes Keders weist darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber für Stellen des richterlichen Dienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm unter gleichen Voraussetzungen eingestellt wurden und werden.

Presseberichterstattungen der vergangenen Tage, denen zufolge bei Auswahlverfahren oder bei Einstellungsentscheidungen die Bewerber trotz schlechterer Examensnoten den Bewerberinnen vorgezogen werden, um den Anteil der männlichen Kollegen im richterlichen Dienst zu steigern, sind unrichtig. In der Vergangenheit wurden Männer und Frauen stets unter gleichen Voraussetzungen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen und Auswahlentscheidungen ohne Berücksichtigung des Geschlechts getroffen. Diese Praxis wird selbstverständlich fortgesetzt. Der Präsident des Oberlandesgerichts betont, dass an der richterlichen Tätigkeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gleichermaßen willkommen sind.“

Wertvoller, weil herointrächtiger, Teppich

entnommen wikimedia.org Autor: Rocafort8

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Nach den „Kokain-Pullis“, nun die „Heroin-Teppiche (zu den Pullis s. hier: Kokain-Pullis, oder: Auch so kann man BtM einführen….:. Die Tagespresse (vgl. hier die Nachricht bei Welt-Online) berichtet über eine neue (?), zumindest aber besondere Art der Schmuggelmethode für Heroin. Das war in Perserteppiche eingewebt, die als Luftfracht aus dem Iran gekommen sind. Am Flughafen Leipzig-Halle fiel die „wertvolle“ Fracht dann auf.

Gefunden wurden rund 45 kg Heroin gefunden, die in neun Teppichen versteckt/eingewebt waren. Gesamtwert der Lieferung: Mehrere Millionen €. Also wertvolle Teppiche. 😀

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…

 

Tabula rasa, oder: Warum klaue ich einen „Starenkasten“?

© lassedesignen - Fotolia.com

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In der örtlichen Presse, aber auch hier bei WDR-online, wird darüber berichtet, dass in der Nach von Sonntag auf Montag (20.01.2014) in Ibbenbüren Diebe einen „Starenkasten“ aus der Verankerung gerissen und mitgenommen haben. Also nicht nur die Kamera, sondern gleich das ganze Gerät. Dabei sollen/müssen die Täter wohl dass die Täter einen Traktor oder einen Radlader benutzt haben, um die Tempo-Messanlage beseitigen können.

Man fragt sich: Welchen Sinn hat eine solche Aktion?

  • Nun, auf der Hand liegt Vandalismus, obwohl mir dafür der Aufwand ein bisschen groß erscheint.
  • Dann könnte es darum gehen, die Messanlage zu verkaufen (?). Allerdings glaube ich, dass es kaum einen Markt für gestohlene Messanlagen gibt, selbst wann man unterstellt, dass die ein oder andere Gemeinde schon finanziell sehr klamm ist.
  • Da bleibt dann nur, dass Messfotos von einem Verkehrsverstoß, die mit der Überwachungskamera aufgenommen worden sind, beseitigt/vernichtet werden sollen. Das ist sicherlich eine endgültige Methode, um ein Verfahren vorab „einzustellen“, allerdings kann es, wenn man erwischt wird erheblich teurer werden als es mit einem ggf. drohenden Bußgeld werden könnte.
  • Oder: Es ist nachträgliche Rache an dem Starenkasten, weil er zu Überführung an einem früheren Geschwindigkeitsverstoß beigetragen hat.

Nächste Frage: Wo bleibt man mit dem Gerät bzw. wie entsorgt man es? Auch das ist eine spannende Frage.

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Ausgedient und weggeworfen – alle Jahre wieder

WeihnachtsbaumSo schnell kann es gehen. Da war man erst das Objekt der Begierde und es ist manchmal viel Mühe darauf verwendet worden, ein besonders schönes Exemplar zu ergattern, das man dann für den „Auftritt“ auch noch besonders schön herausgeputzt hat. Und dann: Ganz schnell ist alles vorbei. Man hat ausgedient und wird weggeworfen. Der ein oder andere wird schon wissen, um wen es geht. Ja, um den Weihnachtsbaum.

Auf seinen Erwerb wird in den Tagen vor dem 24.12. viel Mühe verwendet, damit man ein möglichst schönes, vor allem gerade gewachsenes Exemplar ersteht, das man dann vorsichtig, um die kostbare Spitze nicht abzubrechen, nach Hause transportiert und dort lagert. Dann wird dieses „Superteil“ hergerichtet und dann – kurz nach Weihnachten: Ausgedient. Man braucht den Baum nicht mehr.

Nun ist nur die Frage: Wohin damit? Und damit macht es sich dann mancher doch recht einfach. Man wirft den Baum einfach weg bzw. deponiert ihn auf der Straße. Das ärgert mich hier in Münster – in anderen Städten wird es ähnlich sein – besonders. Kurz nach Weihnachten bzw. in den ersten Tagen des neuen Jahres verwandeln sich die Straßen in wahre „Deponien für abgewrackte Weihnachtsbäume“. Denn die Stadt transportiert sie zwar ab, aber nur mit dem normalen „Sperrmüll“. Und der kommt in Münster nur einmal im Monat. Das bedeutet: Man wirft den Weihnachtsbaum auf die Straße und da liegt er, bis der Sperrmüllwagen kommt. Und wenn das eben erst in der letzten Woche des Monats der Fall ist, liegt der Baum da eben fast einen ganzen Monat. Und, oh Wunder. Aus einem Baum werden zwei, werden drei und mehr. Eine wunderbare Weihnachtsbaumvermehrung.

Ich frage mich nur . mal abgesehen davon, ob das eigentlich nach den Abfallsatzungen der Stadt zulässig ist: Warum verwende ich auf den ausgedienten Weihnachstbaum nicht auch die Mühe, die ich auf das frische Exemplar verwendet habe. Den habe ich ja auch bis zu seinem Einsatz auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terasse gelagert und gehegt, ggf. sogar noch gewässert. Warum geht das mit dem „Weihnachtsbaum als Altenteil“ nicht auch? Und wenn eine „Zwischenlagerung“ nicht möglich ist: Warum bringe ich den Baum nicht eben selbst zur Deponie. Den frischen habe ich ja auch geholt. Aber wie so oft: Ausgedient und wegwerfen ist einfacher. Alle Jahre wieder.

Ach so: Das Bild zeigt den Beginn einer Weihnachtsbaumdeponie 🙂

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